02.06.2013 Aufrufe

Begründung zur 6. HOAI Novelle - BMVBS

Begründung zur 6. HOAI Novelle - BMVBS

Begründung zur 6. HOAI Novelle - BMVBS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zu § 45 (Besondere Grundlagen des Honorars)<br />

§ 45 beruht im Wesentlichen auf dem geltenden § 52, soweit er Verkehrsanlagen<br />

betrifft, und enthält Sondervorschriften über die anrechenbaren Kosten bei<br />

Verkehrsanlagen .<br />

Absatz 1 verweist auf § 41 (siehe dort).<br />

Absatz 2 und 3 übernimmt die Regelungen des geltenden § 52 Absatz 4 und 5.<br />

Damit werden die Vorschriften für Verkehrsanlagen aus systematischen Gründen<br />

in einer Vorschrift zusammengefasst.<br />

Absatz 2 betrifft sämtliche Verkehrsanlagen und Absatz 3 gilt nur für Straßen und<br />

Bahnanlagen. Sind bei Straßen und Bahnanlagen sowohl Absatz 2 als auch<br />

Absatz 3 anwendbar, sind die Kosten zunächst nach § 42 zu ermitteln. Von diesen<br />

Kosten sind dann nur die in Absatz 3 festgelegten Prozentsätze anrechenbar.<br />

Die Vorschrift regelt die anrechenbaren Kosten bei Verkehrsanlagen auf der Basis<br />

der Leistungsphasen 1 bis 7 und 9.<br />

Zu § 46 (Leistungsbild Verkehrsanlagen)<br />

§ 46 und die zugehörige Anlage 12 stimmen mit der Vorschrift des bisherigen § 55<br />

überein, soweit dieser für Verkehrsanlagen galt. Der geltende § 55 betrifft<br />

Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen.<br />

Die Regelungen für das Leistungsbild für Verkehrsanlagen verweisen in § 46 auf<br />

§ 42. Die Leistungen betreffen Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten,<br />

Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen sowie Instandhaltungen und<br />

Instandsetzungen. Deshalb wird in Absatz 3 auf die §§ 35 und 36 Absatz 2<br />

verwiesen. Damit sollen die Vorschriften über Umbauten und Modernisierungen<br />

sowie Instandhaltung und -setzung entsprechend gelten. Die geltende <strong>HOAI</strong><br />

enthielt diese Regelungen in den §§ 59 und 60.<br />

60

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!