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Begründung zur 6. HOAI Novelle - BMVBS

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Durch die Beschränkung auf Flächenplanung, Objektplanung und Fachplanung<br />

wird die <strong>HOAI</strong> erheblich vereinfacht. Die Einschränkung des Anwendungsbereichs<br />

führt zu vermehrter Vertragsfreiheit und ermöglicht Verbrauchern und Planern,<br />

flexibel auf die Verhältnisse des Marktes zu reagieren. Gleichzeitig werden die<br />

Vertragsparteien zu sorgfältiger Vertragsgestaltung in diesen Bereichen<br />

angehalten. Die <strong>HOAI</strong> bot bisher nur einen un<strong>zur</strong>eichenden Anhalt für<br />

Vertragsgestaltungen; dies entsprach im Übrigen gar nicht ihrem Zweck.<br />

Bei der Grenzziehung zwischen Planungsleistungen und Beratungsleistungen soll<br />

eine möglichst scharfe Trennlinie gezogen werden. Sofern bestimmten<br />

Leistungsbildern nach unterschiedlicher Interpretation ein Anteil von<br />

Planungsleistungen zugeordnet werden könnte, war für die Beibehaltung in der<br />

<strong>HOAI</strong> entscheidend, dass es sich um überwiegend reine Planungsleistungen<br />

handelte.<br />

Unter Planung versteht man den systematischen Prozess <strong>zur</strong> Festlegung von<br />

Zielen und künftigen Handlungen. Planung bedeutet damit regelmäßig die<br />

Schaffung von etwas Neuem.<br />

Ein Gutachten dagegen ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und<br />

die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines<br />

Geschehens oder Zustands durch einen Sachverständigen. Ein Gutachten enthält<br />

eine allgemeine vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf<br />

eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel und beinhaltet damit regelmäßig<br />

die Bewertung des Ist-Zustandes. Ein Gutachten wird im Regelfall der Beratung<br />

dienen, deshalb werden diese Leistungen als Beratungsleistungen qualifiziert.<br />

Bei dem Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie des geltenden § 48a handelt<br />

es sich um eine Beratungsleistung. Der bisherige § 48a regelte das Leistungsbild<br />

<strong>zur</strong> Umweltverträglichkeitsstudie, das heißt einem Gutachten, das im Rahmen<br />

einer gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwillig durchgeführten Umweltver­<br />

träglichkeitsprüfung erstellt wird. Die verbindlichen Regelungen der <strong>HOAI</strong> sollen<br />

dagegen nur die Planungsleistungen umfassen.<br />

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