Begründung zur 6. HOAI Novelle - BMVBS
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Durch die Beschränkung auf Flächenplanung, Objektplanung und Fachplanung<br />
wird die <strong>HOAI</strong> erheblich vereinfacht. Die Einschränkung des Anwendungsbereichs<br />
führt zu vermehrter Vertragsfreiheit und ermöglicht Verbrauchern und Planern,<br />
flexibel auf die Verhältnisse des Marktes zu reagieren. Gleichzeitig werden die<br />
Vertragsparteien zu sorgfältiger Vertragsgestaltung in diesen Bereichen<br />
angehalten. Die <strong>HOAI</strong> bot bisher nur einen un<strong>zur</strong>eichenden Anhalt für<br />
Vertragsgestaltungen; dies entsprach im Übrigen gar nicht ihrem Zweck.<br />
Bei der Grenzziehung zwischen Planungsleistungen und Beratungsleistungen soll<br />
eine möglichst scharfe Trennlinie gezogen werden. Sofern bestimmten<br />
Leistungsbildern nach unterschiedlicher Interpretation ein Anteil von<br />
Planungsleistungen zugeordnet werden könnte, war für die Beibehaltung in der<br />
<strong>HOAI</strong> entscheidend, dass es sich um überwiegend reine Planungsleistungen<br />
handelte.<br />
Unter Planung versteht man den systematischen Prozess <strong>zur</strong> Festlegung von<br />
Zielen und künftigen Handlungen. Planung bedeutet damit regelmäßig die<br />
Schaffung von etwas Neuem.<br />
Ein Gutachten dagegen ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und<br />
die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines<br />
Geschehens oder Zustands durch einen Sachverständigen. Ein Gutachten enthält<br />
eine allgemeine vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf<br />
eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel und beinhaltet damit regelmäßig<br />
die Bewertung des Ist-Zustandes. Ein Gutachten wird im Regelfall der Beratung<br />
dienen, deshalb werden diese Leistungen als Beratungsleistungen qualifiziert.<br />
Bei dem Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie des geltenden § 48a handelt<br />
es sich um eine Beratungsleistung. Der bisherige § 48a regelte das Leistungsbild<br />
<strong>zur</strong> Umweltverträglichkeitsstudie, das heißt einem Gutachten, das im Rahmen<br />
einer gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwillig durchgeführten Umweltver<br />
träglichkeitsprüfung erstellt wird. Die verbindlichen Regelungen der <strong>HOAI</strong> sollen<br />
dagegen nur die Planungsleistungen umfassen.<br />
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