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Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen

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<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />

- 3 -<br />

chen Baufenster zulässigen Anlagen, wie z. B. Forschungsgewächshäuser, dienen <strong>in</strong> ihrer Funktion<br />

den Instituten und s<strong>in</strong>d für den Forschungsablauf ebenfalls notwendig.<br />

Flächenversiegelung<br />

Für die Bebauung sollten nur die vorhandenen Parkplätze und die planungsrechtlich vorhandene Baumöglichkeiten<br />

aus bereits bestehenden Bebauungsplänen <strong>in</strong> Anspruch genommen werden. Des Weiteren<br />

sollte e<strong>in</strong> Teil der im östlichen Plangebiet vorgesehenen Versiegelungen (Baufenster 2) beseitigt<br />

werden. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob statt e<strong>in</strong>er flächigen Bebauung flächensparende<br />

Bebauung, z. B. durch die Errichtung e<strong>in</strong>es weiteren Hochhauses, möglich ist.<br />

Die Zunahme des Verkehrs durch die Vergrößerung der Universität und der damit verbundene Bedarf<br />

an Parkplätzen muss <strong>in</strong> der weiteren Planung auch unter dem Gebot des Flächensparens betrachtet<br />

werden.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Durch die Planung wird mehr als die Hälfte des nördlichen Parkplatzes überbaut, ca. 2.100 qm. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus wird offener, nicht versiegelter Boden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Größenordnung von etwas mehr als 1,6 ha<br />

<strong>in</strong> Anspruch genommen. Bei der vorliegenden Planung wurde der Bedarf der Universität sowohl an<br />

qualitativ und quantitativ neuen Forschungsgebäuden als auch <strong>in</strong> Bezug auf die Organisation der Institute<br />

beachtet. Demnach lässt e<strong>in</strong>e Organisation der Forschungsgebäude <strong>in</strong> Hochhaustypologien ke<strong>in</strong>e<br />

effektiven, zeitgemäßen Forschungsabläufe zu. Die Festsetzung der Grundflächenzahl als Maß des Flächenverbrauchs<br />

und der maximalen Gebäudehöhen korrelieren mite<strong>in</strong>ander und stellen aus heutiger<br />

Sicht e<strong>in</strong> optimiertes Verhältnis für die Anforderungen moderner Forschungsgebäude dar.<br />

Ebenso s<strong>in</strong>d die städtebaulichen Anforderungen an e<strong>in</strong>en qualitätsvollen zentralen Campusplatzes mit<br />

entsprechendem Platzbedarf <strong>in</strong> die Planung e<strong>in</strong>gegangen. Im Zuge der Planaufstellung wurden die ursprünglichen<br />

Flächenbedarfe reduziert und die Baufenster weiter nach Nordwesten verschoben, um<br />

den Talbereich stärker zu schonen.<br />

Die Anzahl der Stellplätze im Plangebiet wurde unter E<strong>in</strong>beziehung vorhandener und zukünftig geplanter<br />

Parkmöglichkeiten <strong>in</strong> der näheren Umgebung des Geltungsbereiches auf das nötige Maß reduziert.<br />

Von e<strong>in</strong>er Zunahme der Verkehrsbewegungen und des Stellplatzbedarfes ist nicht auszugehen, da die<br />

Nutzungen für das Zentrum für Molekularbiologie der Pflanzen (ZMBP) und das Interfakultäre Institut<br />

für Biochemie (IFIB) aus e<strong>in</strong>em dem Geltungsbereich benachbarten Gebäude am botanischen Garten<br />

bzw. <strong>vom</strong> nahen Kl<strong>in</strong>ikgelände am Schnarrenberg umgesiedelt werden.<br />

E<strong>in</strong>griffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />

Bereits mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Campus Morgenstelle, Teil 1“ müssten alle, also<br />

auch die nach dem städtebaulichen Entwicklungskonzept geplanten E<strong>in</strong>griffe, geprüft werden. E<strong>in</strong>e<br />

Beschränkung der Untersuchungen auf den ersten planungsrechtlichen Realisierungsabschnitt durch<br />

den Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“ reiche nicht aus.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Im Rahmen des Umweltberichts wurden neben den Auswirkungen des Bebauungsplanes „Campus<br />

Morgenstelle, Teil 1“ auch die möglichen Auswirkungen des gesamten, städtebaulichen Entwicklungskonzeptes<br />

betrachtet. Zusätzlich zu diesem städtebaulichen Entwicklungskonzept wurde e<strong>in</strong> landschaftspflegerisches<br />

Entwicklungskonzept für die geplante Gesamterweiterung aufgestellt, das bei der<br />

Entwicklung der Ausgleichsmaßnahmen zu Grunde gelegt werden konnte.<br />

Die Auswahl der Ausgleich- und Ersatzflächen wurde unter Berücksichtigung des städtebaulichen und

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