Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen
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ENTWURF<br />
zungen belegt s<strong>in</strong>d, sollen als Wiesenflächen angelegt werden und müssen auf Dauer gepflegt und<br />
unterhalten werden. Mit der Anlage als Wiesenflächen werden Erholungsflächen angeboten, die e<strong>in</strong>en<br />
naturnahen Übergang <strong>in</strong> die angrenzende offene Landschaft bilden. Die Wiesenflächen sollen pro angefangenen<br />
500 qm mit e<strong>in</strong>em großkronigen standortgerechten Baum bepflanzt werden.<br />
7.2.4. Werbeanlagen<br />
Werbeanlagen s<strong>in</strong>d an Fassaden und auf Dächern nicht zulässig. Davon nicht betroffen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>formatorische<br />
H<strong>in</strong>weise auf die Gebäude. Um Informationen zu universitären und studentischen Veranstaltungen<br />
an zentraler Stelle veröffentlichen zu können, ist ausnahmsweise die Errichtung von Litfasssäulen<br />
<strong>in</strong>sbesondere auf dem Campusplatz zulässig. Diese Festsetzung ermöglicht e<strong>in</strong>e städtebauliche<br />
und gestalterische E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung von Werbeanlagen.<br />
7.2.5. Notwendige Fahrradabstellanlagen<br />
Die Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen verfolgt das Ziel, den Radverkehr <strong>in</strong> der Stadt noch attraktiver zu machen.<br />
Insbesondere für e<strong>in</strong>e Nutzung mit hoher Frequentierung durch Studierende wie sie im Falle des<br />
Bebauungsplanes „Campus Morgenstelle, Teil 1“ vorliegt, s<strong>in</strong>d daher ausreichende Abstellanlagen für<br />
Fahrräder nachzuweisen. Als Schlüssel werden analog zur niedersächsischen Bauordnung 1,5 Abstellplätzen<br />
je 10 Studierende bzw. Beschäftigte festgesetzt.<br />
7.2.6. Stellplätze<br />
Zur gestalterischen Aufwertung der vorgesehenen Stellplatzanlagen entlang der Verkehrsfläche zwischen<br />
Baufenster 1 und 2 wird festgesetzt, dass alle fünf Stellplätze e<strong>in</strong>e Baumpflanzung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
ausreichend großen Baumbeet von m<strong>in</strong>d. 12 qm zu erfolgen hat. Durch die Bepflanzung im Abstand<br />
von max. 5 Stellplätzen soll e<strong>in</strong>e monotone Wirkung der Stellplatzanlagen entlang der Verkehrsfläche<br />
verh<strong>in</strong>dert werden. Durch die Festsetzung schmalkroniger Bäume wird e<strong>in</strong>e Verschattung der Gewächshäuser<br />
verr<strong>in</strong>gert.<br />
Um den Niederschlagswasserabfluss zu verm<strong>in</strong>dern, sollen wasserdurchlässige Beläge für die Oberflächen<br />
der Stellplätze verwendet werden.<br />
7.2.7. E<strong>in</strong>friedungen<br />
E<strong>in</strong>friedungen widersprechen dem Leitbild e<strong>in</strong>er offenen Landschaft im Käsenbach-Öhlertal und s<strong>in</strong>d<br />
grundsätzlich nicht zulässig. Von dieser Regelung ausgenommen s<strong>in</strong>d sicherheitsrelevante Anlagen<br />
sowie Lagerflächen, wie sie <strong>in</strong> den örtlichen Bauvorschriften unter 8. beschrieben s<strong>in</strong>d. Diese Ausnahmen<br />
s<strong>in</strong>d zulässig, weil sie zum e<strong>in</strong>en aus Sicherheitstechnischen Gründen erforderlich s<strong>in</strong>d, zum anderen<br />
def<strong>in</strong>ieren sie etwaige Lagerflächen und b<strong>in</strong>den diese gestalterisch e<strong>in</strong>, so dass die Wahrnehmung<br />
<strong>vom</strong> landschaftlich hochwertigen Raum aus weniger stark bee<strong>in</strong>trächtigt ist.<br />
7.2.8. Aufschüttungen, Abgrabungen, Lagerflächen<br />
Aufschüttungen dürfen nur vorgenommen werden, um dadurch Anpassungen des Geländes an bauliche<br />
Anlagen herzustellen. Innerhalb der privaten Grünfläche dürfen Aufschüttungen und Abgrabungen<br />
nur <strong>in</strong>soweit vorgenommen werden, als sie der Anpassung an die Verkehrsflächen dienen. Damit soll<br />
vermieden werden, dass der Charakter des Gebiets verloren geht.<br />
Lagerflächen s<strong>in</strong>d an den Seiten, an denen sie nicht von Gebäuden begrenzt werden, mit Heckenpflanzungen<br />
zu umfassen, sofern sie größer als 50 qm s<strong>in</strong>d. Die Hecken dürfen durch <strong>in</strong>nenliegende<br />
Zäune begleitet werden. Damit kann erreicht werden, dass Lagerflächen <strong>vom</strong> landschaftlich hochwertigen<br />
Raum nicht störend wirken.<br />
8. Klima<br />
Durch die zukünftig im Geltungsbereich des Bebauungsplan „Campus Morgenstelle, Teil 1“ zulässige<br />
Bebauung werden Wiesen überbaut, die als besonders bedeutsame Kaltluft produzierende Flächen<br />
gelten. Im Kurzgutachten von Dr. Vogt wird dies als stadtklimatologisch erheblicher E<strong>in</strong>griff bewertet,<br />
„weil e<strong>in</strong>erseits Flächen aus dem kaltluftbildenden Prozess herausgenommen werden und andererseits<br />
die Fließdynamik bei der Überströmung durch H<strong>in</strong>dernisse und die Erhöhung der strömungsphysikali-<br />
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