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Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen

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Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Entwurf 08.12.2008 Seite 29 von 47<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Klima<br />

und Luft<br />

Erholung und<br />

Landschaftsbild<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung des<br />

Schutzguts<br />

Kurzfristig und langfristig<br />

<strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Reduzierung der Kaltluftentstehung<br />

/<br />

E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Frisch- und Kaltluftbahnen<br />

Kurzfristig und langfristig<br />

<strong>in</strong>nerhalb und<br />

außerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

durch großvolumige Baukörper<br />

und nächtliche Beleuchtung<br />

/<br />

Überbauung privater Flächen<br />

Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung und<br />

Verm<strong>in</strong>derung<br />

Kurzfristig und langfristig<br />

<strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Höhenreduzierung der<br />

Nebengebäude/<br />

Verlagerung der Gebäude<br />

nach Westen/<br />

Dachbegrünung<br />

Langfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Freihaltung von Schneisen<br />

Kurzfristig und langfristig<br />

<strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Reduzierung der Höhe auf<br />

e<strong>in</strong> landschaftsverträgliches<br />

Maß /<br />

Erhalt randlicher Gehölzstrukturen<br />

/<br />

Nutzungsbegrenzung der<br />

östlichsten Baukörper /<br />

Verlagerung der Gebäude<br />

nach Westen/<br />

Dachbegrünung<br />

ke<strong>in</strong> erheblicher E<strong>in</strong>griff Erhalt der vorhandenen<br />

Streuobstwiesen an Unterhang<br />

3.2.9 Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern<br />

Auswirkungen von<br />

Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Kurzfristig außerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Energiee<strong>in</strong>sparungen und<br />

Reduzierung von Wärmeabstrahlungen<br />

an zahlreichen<br />

frei gewordenen Gebäuden<br />

im Stadtgebiet<br />

möglich<br />

Auch bei erfolgter M<strong>in</strong>imierung<br />

verbleibt e<strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>griff, der im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplans<br />

nicht<br />

ausgeglichen werden<br />

kann<br />

Kurzfristig außerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Rückführung von Streuobstbrachen<br />

<strong>in</strong> Streuobstwiesen<br />

und Wiederherstellung<br />

von typischen Elementen<br />

der Kulturlandschaft<br />

/<br />

Umwidmung e<strong>in</strong>es Privatwegs<br />

zu e<strong>in</strong>em öffentlichen<br />

Weg<br />

Langfristig <strong>in</strong>nerhalb und<br />

außerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Ergänzungspflanzungen<br />

von Obstbäumen/ Aufwertung<br />

vorhandener Elemente<br />

der Kulturlandschaft<br />

Der E<strong>in</strong>griff kann langfristig<br />

weitgehend ausgeglichen<br />

werden<br />

E<strong>in</strong> Ausgleich ist nicht<br />

erforderlich<br />

Die Untersuchung von Teilsegmenten des Naturhaushalts ist aus methodischen<br />

Gründen e<strong>in</strong>facher als die Betrachtung e<strong>in</strong>es stark vernetzten, komplexen Wirkungsgefüges,<br />

<strong>in</strong> dem die e<strong>in</strong>zelnen Schutzgüter sich gegenseitig <strong>in</strong> unterschiedlicher Form<br />

bee<strong>in</strong>flussen.<br />

realgrün Landschaftsarchitekten München<br />

Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen

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