03.06.2013 Aufrufe

Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen

Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen

Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />

- 7 -<br />

2.2 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

Landratsamt Tüb<strong>in</strong>gen (06.08.2008, 17.09.2008)<br />

Streng und besonders geschützte Arten, Biotope<br />

Im Geltungsbereich selbst befänden sich ke<strong>in</strong>e Schutzgebiete, Naturdenkmale oder § 32-Biotope. In<br />

unmittelbarer Nachbarschaft befänden sich allerd<strong>in</strong>gs zwei § 32-Biotope sowie e<strong>in</strong> bedeutendes Vorkommen<br />

des Feuersalamanders.<br />

Funktional und topografisch sei das Plangebiet dem Käsenbachtal als wichtigem Naherholungsgebiet<br />

zuzuordnen.<br />

Im östlichen Bereich würden artenreiche Wiesen und Streuobstflächen überplant, die bedeutende Lebensräume<br />

für etliche streng geschützte Arten wie Halsbandschnäpper, Wendehals oder Mittelspecht<br />

seien. E<strong>in</strong>e Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen dieser Arten könne<br />

nicht ausgeschlossen werden. Im Plangebiet und nahen Umfeld seien Untersuchungen notwendig, die<br />

Aufschluss geben über Habitatstrukturen, Lebensraumtypen und das Vorkommen streng geschützter<br />

Arten. Die <strong>vom</strong> Büro Schlegel und Thomas vorgelegten Bestands- und Maßnahmenpläne (Bearbeitungsstand<br />

02.09.2008) seien e<strong>in</strong>e ausreichende Grundlage zur Beurteilung der Planung, wenn sie<br />

durch die Auswertung der im August 2008 durchgeführten faunistischen Kartierungen der Brutvögel<br />

und Fledermäuse ergänzt werden. Weitere Untersuchungen seien nicht erforderlich, sofern die Bebauung<br />

der sensiblen Hangbereiche vermieden werde.<br />

E<strong>in</strong>e nächtliche Beleuchtung der Gewächshäuser hätte negative Auswirkungen vor allem <strong>in</strong> tierökologischer<br />

H<strong>in</strong>sicht.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Es wird auf die Stellungnahme unter 2.1. Streng und besonders geschützte Arten, Biotope verwiesen.<br />

Flächenversiegelung<br />

Der Bedarf der Universität wird anerkannt, allerd<strong>in</strong>gs sollte e<strong>in</strong>e flächensparende Bauweise angestrebt<br />

werden. Hierzu sollte geprüft werden, ob die Neubebauung auf bereits bestehende versiegelte Flächen<br />

<strong>in</strong> Form von Hochhausbebauung realisiert werden kann, so dass e<strong>in</strong> Teil der Fläche reduziert werden<br />

kann und die Hangbereiche geschont werden können.<br />

Der geplante zentrale Park sollte entfallen bzw. zum<strong>in</strong>dest verkle<strong>in</strong>ert werden.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Es wird auf die Stellungnahme unter 2.1 Flächenversiegelung verwiesen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus wird auf die Bedeutung e<strong>in</strong>es qualitativ hochwertigen Platzraumes als neuer studentischer<br />

und universitärer Treffpunkt und Aufenthaltsort h<strong>in</strong>gewiesen. Der geplante zentrale Platz ist für<br />

das Konzept e<strong>in</strong>es Campus unbed<strong>in</strong>gt notwendig. Zukünftig wird über den zentralen Campusplatz die<br />

Erschließung sowohl der neuen als auch möglichst der bestehenden Gebäude auf der Morgenstelle erfolgen.<br />

Der Flächenbedarf des Campusplatzes wird auch im H<strong>in</strong>blick auf die angrenzende hohe Bebauung<br />

als städtebaulich richtig dimensioniert erachtet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!