Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen
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<strong>Vorlage</strong> 5/<strong>2009</strong><br />
- 7 -<br />
2.2 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
Landratsamt Tüb<strong>in</strong>gen (06.08.2008, 17.09.2008)<br />
Streng und besonders geschützte Arten, Biotope<br />
Im Geltungsbereich selbst befänden sich ke<strong>in</strong>e Schutzgebiete, Naturdenkmale oder § 32-Biotope. In<br />
unmittelbarer Nachbarschaft befänden sich allerd<strong>in</strong>gs zwei § 32-Biotope sowie e<strong>in</strong> bedeutendes Vorkommen<br />
des Feuersalamanders.<br />
Funktional und topografisch sei das Plangebiet dem Käsenbachtal als wichtigem Naherholungsgebiet<br />
zuzuordnen.<br />
Im östlichen Bereich würden artenreiche Wiesen und Streuobstflächen überplant, die bedeutende Lebensräume<br />
für etliche streng geschützte Arten wie Halsbandschnäpper, Wendehals oder Mittelspecht<br />
seien. E<strong>in</strong>e Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen dieser Arten könne<br />
nicht ausgeschlossen werden. Im Plangebiet und nahen Umfeld seien Untersuchungen notwendig, die<br />
Aufschluss geben über Habitatstrukturen, Lebensraumtypen und das Vorkommen streng geschützter<br />
Arten. Die <strong>vom</strong> Büro Schlegel und Thomas vorgelegten Bestands- und Maßnahmenpläne (Bearbeitungsstand<br />
02.09.2008) seien e<strong>in</strong>e ausreichende Grundlage zur Beurteilung der Planung, wenn sie<br />
durch die Auswertung der im August 2008 durchgeführten faunistischen Kartierungen der Brutvögel<br />
und Fledermäuse ergänzt werden. Weitere Untersuchungen seien nicht erforderlich, sofern die Bebauung<br />
der sensiblen Hangbereiche vermieden werde.<br />
E<strong>in</strong>e nächtliche Beleuchtung der Gewächshäuser hätte negative Auswirkungen vor allem <strong>in</strong> tierökologischer<br />
H<strong>in</strong>sicht.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Es wird auf die Stellungnahme unter 2.1. Streng und besonders geschützte Arten, Biotope verwiesen.<br />
Flächenversiegelung<br />
Der Bedarf der Universität wird anerkannt, allerd<strong>in</strong>gs sollte e<strong>in</strong>e flächensparende Bauweise angestrebt<br />
werden. Hierzu sollte geprüft werden, ob die Neubebauung auf bereits bestehende versiegelte Flächen<br />
<strong>in</strong> Form von Hochhausbebauung realisiert werden kann, so dass e<strong>in</strong> Teil der Fläche reduziert werden<br />
kann und die Hangbereiche geschont werden können.<br />
Der geplante zentrale Park sollte entfallen bzw. zum<strong>in</strong>dest verkle<strong>in</strong>ert werden.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Es wird auf die Stellungnahme unter 2.1 Flächenversiegelung verwiesen.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus wird auf die Bedeutung e<strong>in</strong>es qualitativ hochwertigen Platzraumes als neuer studentischer<br />
und universitärer Treffpunkt und Aufenthaltsort h<strong>in</strong>gewiesen. Der geplante zentrale Platz ist für<br />
das Konzept e<strong>in</strong>es Campus unbed<strong>in</strong>gt notwendig. Zukünftig wird über den zentralen Campusplatz die<br />
Erschließung sowohl der neuen als auch möglichst der bestehenden Gebäude auf der Morgenstelle erfolgen.<br />
Der Flächenbedarf des Campusplatzes wird auch im H<strong>in</strong>blick auf die angrenzende hohe Bebauung<br />
als städtebaulich richtig dimensioniert erachtet.