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Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen

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Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Entwurf 08.12.2008 Seite 31 von 47<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

des Gutachtens stelle Teil 1 s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>griffe möglich, die artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen<br />

des § 42 (1) BNatSchG entsprechen (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten,<br />

erhebliche Störung sowie Verletzung und Tötung von Tieren). Auf Grundlage e<strong>in</strong>er<br />

Potentialermittlung und e<strong>in</strong>er Worst-Case-Annahme s<strong>in</strong>d Vögel u.a. der Roten Liste,<br />

außerdem Fledermäuse und die Zauneidechse als Arten des Anhangs IV der FFH-<br />

Richtl<strong>in</strong>ie betroffen. Die Handlungen treten durch die Beseitigung von Gehölzen und<br />

durch Erdarbeiten e<strong>in</strong>.<br />

Durch Bauzeitenregelungen und vorgezogene Maßnahmen, mit denen die ökologischen<br />

Funktionen der <strong>vom</strong> Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten <strong>in</strong><br />

zeitlicher Kont<strong>in</strong>uität und räumlichem Zusammenhang gesichert werden, können gemäß<br />

§ 42 (5) BNatSchG die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände vermieden<br />

werden. Hierzu s<strong>in</strong>d Maßnahmen geeignet, die lt. Umweltbericht zur E<strong>in</strong>griffskompensation<br />

vorgesehen s<strong>in</strong>d. Es handelt sich <strong>in</strong>sbesondere um die Wiederherstellung von<br />

Streuobstwiesen aus alten, verbuschten Brachen sowie um die Neuanlage von Streuobstwiesen,<br />

die optimierte Pflege der Feldschicht von Streuobstwiesen und die Wiederherstellung<br />

von Trockenmauern. Zusätzlich können durch das Anbr<strong>in</strong>gen künstlicher<br />

Nisthilfen die Funktionen weiterer Fortpflanzungs- und Ruhestätten baumhöhlenbesiedelnder<br />

Vögel und von Fledermäusen gesichert werden.“. Das vollständige<br />

Gutachten ist als Anlage 1 beigefügt.<br />

Abbildung 5: nachgewiesene Fledermäuse (Dreiecke) und Bäume mit Nistmöglichkeiten<br />

im Geltungsbereich<br />

Artenschutzprüfung Der <strong>in</strong> <strong>2009</strong> geplante Bau des ZMBPs und e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>zelnen, unmittelbar angrenzen-<br />

Tierarten den Nebengebäudes verstößt nicht gegen die Vorgaben des § 42 (1) BNatSchG.<br />

Erst durch die Realisierung des westlichen Bereichs des Bebauungsplans, voraussichtlich<br />

ab 2012, können laut INSTITUT FÜR UMWELTSTUDIEN (2008) folgende<br />

Verbotstatbestände e<strong>in</strong>treten: Verletzen und Töten von Tieren und ihrer Entwicklungsformen,<br />

erhebliche Störung von Tieren sowie Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.<br />

Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen weisen e<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong>en unmittelbar auf<br />

E<strong>in</strong>zelpflanzen gerichteten Schutz auf. Andererseits ist e<strong>in</strong>e ausschließlich <strong>in</strong>dividu-<br />

realgrün Landschaftsarchitekten München<br />

Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen

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