Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen
Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen
Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 23 von 47<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Die Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 42 (1) BNatSchG kann durch Ersatzmaßnahmen<br />
und die Vorgabe von Bauzeitenregelungen erreicht werden. Die Beschreibung<br />
erfolgt im Kapitel 3.3.<br />
Ersatz- Für e<strong>in</strong>en vollständigen Ausgleich der E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Tiere, Pflanzen und<br />
maßnahmen Lebensgeme<strong>in</strong>schaften s<strong>in</strong>d entsprechend der <strong>in</strong> Kapitel 4 aufgeführten Bilanzierung<br />
noch weitere Ersatzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs erforderlich.<br />
Drittes Ziel Dadurch soll als drittes Ziel auch die frühzeitige Vermeidung von Verbotstatbeständen<br />
nach dem Bundesnaturschutzgesetz erreicht werden. Die Maßnahmen umfassen<br />
ebenfalls die Aufwertung von angrenzenden Streuobstwiesen. Zum Ansatz kommen<br />
die unmittelbar nördlich und die unmittelbar südlich angrenzenden Bereiche (siehe<br />
Anlage 6: M6). Über die Rodung von Zwetschgenbrachen und die Neuansaat und<br />
Pflanzung von Streuobstbäumen sollen außerdem adäquate Ersatzlebensräume geschaffen<br />
werden (siehe Anlage 6: M5).<br />
Nach der Erstmaßnahme mit den notwendigen Schnittmaßnahmen zur Erhaltung und<br />
Sicherung des vorhandenen Baumbestands und der Neupflanzung und Pflege von<br />
Obstbäumen und der Anbr<strong>in</strong>gung von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse muss<br />
über m<strong>in</strong>destens drei Jahre h<strong>in</strong>weg e<strong>in</strong>e zweimalige jährliche Beweidung sowie e<strong>in</strong>e<br />
regelmäßige e<strong>in</strong>malige jährliche Mahd mit Abtransport des Mähguts erfolgen.<br />
verbleibende Es wird davon ausgegangen, dass über die Gesamtheit der genannten Ausgleichs-<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen und Ersatzmaßnahmen der E<strong>in</strong>griff vollständig kompensiert werden kann.<br />
3.2.3 Schutzgut Boden<br />
Umweltauswirkungen Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans wird offener, nicht versiegelter<br />
Boden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Größenordnung von etwas mehr als 1.6 ha <strong>in</strong> Anspruch genommen<br />
werden. Der E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> unveränderte Böden <strong>in</strong> ihrer ursprünglichen Schichtung und <strong>in</strong><br />
ihrem natürlichen Gefüge (vgl. Abbildung 3) erfolgt nur <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en Teilbereichen, die<br />
Beanspruchung von Aufschüttungsflächen überwiegt.<br />
Zu diesen anlagebed<strong>in</strong>gten Auswirkungen kommt baubed<strong>in</strong>gt die Möglichkeit e<strong>in</strong>er<br />
Verunre<strong>in</strong>igung des Aushubmaterials h<strong>in</strong>zu. Betriebsbed<strong>in</strong>gte Belastungen des<br />
verbleibenden oder wieder e<strong>in</strong>gebauten Bodens s<strong>in</strong>d nicht zu erwarten.<br />
Bed<strong>in</strong>gt durch die starke Vorbelastung s<strong>in</strong>d die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden<br />
nur im Bereich der verbliebenen natürlichen Böden als erheblich e<strong>in</strong>zustufen.<br />
Verm<strong>in</strong>derungs- Das Baugesetzbuch fordert e<strong>in</strong>e Begrenzung der Bodenversiegelungen auf das not-<br />
maßnahmen wendige Maß. Bei vorgegebenen Bauvolum<strong>in</strong>a kann dies auch über kompakte Erschließungsflächen<br />
erreicht werden. Daher ist vorgesehen, die Institutsgebäude von<br />
Westen her über den neu zu gestaltenden Campus fußläufig anzub<strong>in</strong>den und über die<br />
Verlängerung der vorhandenen Straße im Norden die Fahrerschließung und die Feuerwehrzufahrt<br />
zu gewährleisten. Die Andienung der Nebengebäude erfolgt über die<br />
40 m lange und 5.50 m breite, bestehende Zufahrtsstraße und ihre Verlängerung um<br />
etwa 130 m. H<strong>in</strong>zu kommt e<strong>in</strong> Wendehammer.<br />
Die notwendige Verb<strong>in</strong>dung der den Instituten dienenden Gebäuden mit dem ZMBP<br />
zum Transport von Kulturen <strong>in</strong>nerhalb sehr ger<strong>in</strong>ger Temperaturfenster erfolgt über<br />
e<strong>in</strong>en geschlossenen, unterirdischen Gang, der - mittig angeordnet - quer zum Hang<br />
verläuft.<br />
Durch die Aufgabe der asphaltierten Parkplatzflächen <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs<br />
und durch die Umwandlung e<strong>in</strong>es Teils davon <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en begrünten Campus wird der<br />
Bedarf an offenen Bodenflächen reduziert.<br />
§ 7 Bundes-Bodenschutzgesetz und § 4 Bodenschutzgesetz von Baden-Württemberg<br />
verpflichten die Grundstückseigentümer bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen,<br />
die Belange des Bodenschutzes, <strong>in</strong>sbesondere den Umgang mit Oberboden,<br />
besonders zu beachten.<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen