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Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen

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Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />

Entwurf 08.12.2008 Seite 27 von 47<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

ten und Studierende zur Morgenstelle. Ohne diesen Weg gäbe es ke<strong>in</strong>en unmittelbaren<br />

Zugang <strong>vom</strong> Käsenbachtal zum Botanischen Garten, zur Rosenau und weiter<br />

Richtung Hagelloch. Die baurechtliche Umwidmung des oberen Teils des Fuß- und<br />

Radwegs von e<strong>in</strong>em Privatweg zu e<strong>in</strong>em öffentlich nutzbaren Weg ist daher auch e<strong>in</strong>e<br />

weitere Ausgleichsmaßnahme, die die Anb<strong>in</strong>dung der Innenstadt über <strong>in</strong>nerstädtische<br />

Erholungsräume an die angrenzende Landschaft dauerhaft sichert.<br />

verbleibende Die neuen Institutsgebäude mit ihren sieben Geschossen an der Talseite und die den<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen Instituten dienende Anlagen mit talseitigen Höhen bis zu 9 Metern werden den östlichen<br />

Bereich des oberen Abschnitts des Käsenbachtals bee<strong>in</strong>trächtigen. E<strong>in</strong>e Bepflanzung,<br />

e<strong>in</strong>e Abschirmung oder e<strong>in</strong>e landschaftliche E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung solcher Bauvolum<strong>in</strong>a<br />

ist nicht vollständig möglich.<br />

3.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Umweltauswirkungen Kulturdenkmale im S<strong>in</strong>ne des Denkmalschutzgesetzes wie Ausgrabungen oder Siedlungsreste<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereichs nicht vorhanden. Historische Wegeverb<strong>in</strong>dungen,<br />

Bildstöcke oder relevante Zeugnisse e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>teiligen bäuerlichen<br />

Kulturlandschaft kommen im E<strong>in</strong>griffsbereich nicht vor. Im östlichen Teil des Geltungsbereichs,<br />

am Steilhang, bef<strong>in</strong>den sich Überreste von früheren Streuobstwiesen.<br />

Der kle<strong>in</strong>e Wald am geographischen Mittelpunkt Baden-Württembergs und der Wasserfall<br />

im angrenzenden Käsenbachtal s<strong>in</strong>d bedeutende kulturelle Elemente. Sie werden<br />

durch die geplanten Veränderungen nicht berührt. Von e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Kulturgüter<br />

muss daher nicht ausgegangen werden.<br />

Kompensations- Ausgleichsmaßnahmen für E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Kulturgüter entfallen daher. Sollten allerd<strong>in</strong>gs<br />

maßnahmen wider Erwarten bei Erdarbeiten bedeutsame Fundstücke auftauchen, müssen selbstverständlich<br />

die Vorgaben des Denkmalschutzes beachtet werden.<br />

3.2.8. Zusammenfassende Bewertung des E<strong>in</strong>griffs und der Maßnahmen<br />

Mensch<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung des<br />

Schutzguts<br />

Langfristig <strong>in</strong>nerhalb und<br />

außerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

erhöhter Lärm durch Zunahme<br />

des Autoverkehrs<br />

durch Wissenschaftler und<br />

Studierende /<br />

durchgehende nächtliche<br />

Beleuchtung e<strong>in</strong>zelner<br />

Räume /<br />

Zusatzbeleuchtung von<br />

Gewächshäusern bis zu 16<br />

Stunden täglich<br />

Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung und<br />

Verm<strong>in</strong>derung<br />

Kurzfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Erhalt von Gehölzen als<br />

Sichtschutz /<br />

Verm<strong>in</strong>derung der Lichtausstrahlung<br />

durch e<strong>in</strong>e<br />

entsprechende Steuerung<br />

der Schattierungsanlagen<br />

der Gewächshäuser /<br />

Verzicht auf Gewächshausnutzung<br />

<strong>in</strong> der unteren<br />

Reihe<br />

Kurzfristig außerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Reduzierung und Steuerung<br />

des Verkehrs durch<br />

Schranken /<br />

Auswirkungen von<br />

Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen<br />

Langfristig <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Geltungsbereichs:<br />

Anlage e<strong>in</strong>er Streuobstwiesen<br />

und Pflanzung von<br />

Obstbäumen als zusätzlicher<br />

Sichtschutz<br />

Der E<strong>in</strong>griff kann langfristig<br />

weitgehend ausgeglichen<br />

werden.<br />

realgrün Landschaftsarchitekten München<br />

Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen

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