Vorlage 5/2009 vom 17.12.2008 - in Tübingen
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Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
“Campus Morgenstelle Teil 1“, Universitätsstadt Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Entwurf 08.12.2008 Seite 41 von 47<br />
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4.4 Zuordnung externer Ersatzmaßnahmen für das Schutzgut Arten und Lebensräume<br />
Auswahl von Erhebliche E<strong>in</strong>griffe werden vor allem im Bereich der Fettwiesen, Magerwiesen und<br />
Maßnahmen Gehölzbereiche im Mittelhang erwartet. Als e<strong>in</strong> angemessener Ausgleich werden die<br />
Verbesserung vorhandener Streuobstwiesen und die Wiederherstellung von Streuobstwiesen<br />
aus alten Streuobstbrachen angesehen.<br />
Flurstück Alle externen Ausgleichmaßnahmen für die E<strong>in</strong>griffe im Bebauungsplangebiet erfolgen<br />
auf dem Flurstück 3053.<br />
Eigentumsverhältnisse Das Flurstück Nr. 3053 ist im Besitz der Universität Tüb<strong>in</strong>gen bzw. des Landes Baden-Württemberg.<br />
Räumliche Zuordnung Für die Aufwertung vorhandener Streuobstwiesen werden die drei im beiliegenden<br />
Maßnahmenplan (Anlage 6 zum Umweltbericht) mit M6 bezeichneten Flächen vorgeschlagen.<br />
Sie umfassen 4.410 m².<br />
Für die Wiederherstellung von Streuobstwiesen aus Streuobstbrachen ist die mit M5<br />
bezeichnete Fläche vorgesehen. Sie umfasst 1.450 m².<br />
Zeitliche Zuordnung Der größte Teil des E<strong>in</strong>griffs <strong>in</strong> die Flächen des Mittelhangs erfolgt voraussichtlich erst<br />
nach 2012. Deshalb müssen diese Ersatzmaßnahmen auch erst zum Zeitpunkt dieses<br />
E<strong>in</strong>griffs ausgeführt werden. Ungeachtet dessen ist es aus artenschutzrechtlichen<br />
Gründen, zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 42 (1) BNatSchG erforderlich,<br />
die Wiederherstellung von Streuobstwiesen auf der Fläche M5 vorzuziehen.<br />
4.5 Zuordnung und Kosten externer Ersatzmaßnahmen für das Schutzgut Boden<br />
Das UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2006) hat e<strong>in</strong>e Methode zur<br />
Bewertung von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> das Schutzgut Boden vorgelegt, bei der vor allem die Bedeutung<br />
als Ausgleichkörper im Wasserkreislauf, als Filter und Puffer für Schadstoffen<br />
und die natürliche Bodenfruchtbarkeit untersucht werden. Für die Funktion als Standort<br />
für natürliche Vegetation soll diese Methode nur dann herangezogen werden,<br />
wenn die Bewertungsstufe 4 oder 5 angetroffen wird.<br />
Bodengesellschaften<br />
Vegetationsflächen auf<br />
Bodenaufschüttungen<br />
Vegetationsflächen auf<br />
unbelasteten Böden<br />
Fläche<br />
vor dem<br />
E<strong>in</strong>griff<br />
(m²)<br />
Wert K *<br />
realgrün Landschaftsarchitekten München<br />
Schlegel + Thomas Landschaftsarchitekten Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Wert NV *<br />
Wert AW *<br />
Wert FP *<br />
Fläche<br />
nach d.<br />
E<strong>in</strong>griff<br />
(m²)<br />
Wert K *<br />
Wert NV *<br />
Wert AW *<br />
Wert FP *<br />
16.730 1 2 2 2 2.570 1 2 2 2<br />
9.580 1 5 2 3 7.490 1 5 2 3<br />
Straßen- und Dachflächen 5.640 1 1 1 1 15.860 1 1 1 1<br />
Dachbegrünung 6.030 1 1 2 2<br />
Summe 31.950<br />
m²<br />
27,851 Hektar-<br />
Werte<strong>in</strong>heiten<br />
31.950<br />
m²<br />
20,000 Hektar-<br />
Werte<strong>in</strong>heiten<br />
Kompensationsbedarf (Spalte 5 - Spalte 3) Defizit = - 7,851 haWE<br />
* K = Standort für Kulturpflanzen<br />
* NV = Standort für natürliche Vegetation<br />
* AW = Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />
* FP = Filter und Puffer für Schadstoffe