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Jascha Schmitz / Benjamin Volkmann Ihr ... - Solaranlagen-Portal.de

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<strong>Solaranlagen</strong>-<strong>Portal</strong>.<strong>de</strong> <strong>Ihr</strong> PV-Ratgeber<br />

Die Eigenverbrauchsregelung erlaubt es, dass Dritte <strong>de</strong>n von Ihnen produzierten<br />

Strom abkaufen. Das ist auch für Mehrfamilienhäuser geeignet. Eine vom<br />

Vermieter betriebene Photovoltaik-Anlage könnte zur anteiligen Versorgung <strong>de</strong>r<br />

Mieter genutzt wer<strong>de</strong>n. Gleichzeitig könnte man <strong>de</strong>n umweltfreundlichen Strom<br />

im Haus als Marketing-Instrument nutzen. Viele Verbraucher legen Wert auf<br />

Umweltschutz und sehen es als Vorteil, wenn sie auch in einer Mietwohnung<br />

Sonnenstrom nutzen können.<br />

Die Regelung kann aber nicht nur für Mehrfamilienhäuser angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Auch über Häuser- und Grundstücksgrenzen hinweg kann die räumliche Nähe<br />

versorgt wer<strong>de</strong>n. Sie können als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage also auch<br />

<strong>Ihr</strong>e Nachbarschaft versorgen. Dafür muss ein eigenes Versorgungskabel gelegt<br />

wer<strong>de</strong>n. Eine an<strong>de</strong>re Möglichkeit ist, das öffentliche Netz zu benutzen. Dafür<br />

fallen dann allerdings Durchleitungsgebühren an. Diese bei<strong>de</strong>n Varianten<br />

sind wie<strong>de</strong>rum mit Kosten verbun<strong>de</strong>n. Vor <strong>de</strong>r Umsetzung müsste also zunächst<br />

geprüft wer<strong>de</strong>n, ob die Versorgung <strong>de</strong>r Nachbarn die Anlage unrentabel<br />

macht.<br />

Unser Tipp für mehr Informationen zur EEG-Vergütung<br />

http://www.sma.<strong>de</strong>/<strong>de</strong>/produkte/knowledgebase/die-eigenstromzulage.html<br />

Vom Eigenheimbesitzer zum Energieunternehmer<br />

Foto: © Lupico - Fotolia.com<br />

Herausgeber: scon-marketing GmbH | Im Sun<strong>de</strong>rn 1| D-59929 Brilon<br />

Durch die Stromeinspeisung in die öffentlichen<br />

Netze gilt je<strong>de</strong>r Betreiber einer Photovoltaik-Anlage<br />

als Wirtschaftsunternehmer. Das<br />

Betreiben einer Solaranlage wird als nachhaltige<br />

unternehmerische Tätigkeit angesehen.<br />

Dies ermöglicht Ihnen, die Investitionskosten<br />

und Anlagenerträge steuerlich geltend zu machen.<br />

Allerdings haben Sie auch unternehmerische<br />

Pflichten zu erfüllen.<br />

Als Betreiber einer Solaranlage kann man<br />

sich beim Finanzamt als Unternehmer einstufen<br />

lassen. Die auf die Investitionskosten anfallen<strong>de</strong><br />

Umsatzsteuer kann als Vorsteuer<br />

geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Das be<strong>de</strong>utet, dass<br />

Sie als Betreiber die Vorsteuer mit <strong>de</strong>r eingenommenen<br />

Umsatzsteuer verrechnen können<br />

o<strong>de</strong>r sie vom Finanzamt erstattet bekommen.<br />

Die steuerrechtlichen Überlegungen sind für<br />

die Rentabilität nicht unerheblich und sollten schon in <strong>de</strong>r Planung und Kalkulation<br />

bedacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Selbstständige Unternehmer kennen <strong>de</strong>n Umgang mit <strong>de</strong>m Finanzamt in Bezug<br />

auf unternehmerische Tätigkeiten. Sie können nun auch die Solaranlage in ihre<br />

Buchhaltung und Steuerangelegenheiten einbeziehen. Für Arbeitnehmer wird<br />

Seite 104

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