Jascha Schmitz / Benjamin Volkmann Ihr ... - Solaranlagen-Portal.de
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<strong>Solaranlagen</strong>-<strong>Portal</strong>.<strong>de</strong> <strong>Ihr</strong> PV-Ratgeber<br />
Die Eigenverbrauchsregelung erlaubt es, dass Dritte <strong>de</strong>n von Ihnen produzierten<br />
Strom abkaufen. Das ist auch für Mehrfamilienhäuser geeignet. Eine vom<br />
Vermieter betriebene Photovoltaik-Anlage könnte zur anteiligen Versorgung <strong>de</strong>r<br />
Mieter genutzt wer<strong>de</strong>n. Gleichzeitig könnte man <strong>de</strong>n umweltfreundlichen Strom<br />
im Haus als Marketing-Instrument nutzen. Viele Verbraucher legen Wert auf<br />
Umweltschutz und sehen es als Vorteil, wenn sie auch in einer Mietwohnung<br />
Sonnenstrom nutzen können.<br />
Die Regelung kann aber nicht nur für Mehrfamilienhäuser angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Auch über Häuser- und Grundstücksgrenzen hinweg kann die räumliche Nähe<br />
versorgt wer<strong>de</strong>n. Sie können als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage also auch<br />
<strong>Ihr</strong>e Nachbarschaft versorgen. Dafür muss ein eigenes Versorgungskabel gelegt<br />
wer<strong>de</strong>n. Eine an<strong>de</strong>re Möglichkeit ist, das öffentliche Netz zu benutzen. Dafür<br />
fallen dann allerdings Durchleitungsgebühren an. Diese bei<strong>de</strong>n Varianten<br />
sind wie<strong>de</strong>rum mit Kosten verbun<strong>de</strong>n. Vor <strong>de</strong>r Umsetzung müsste also zunächst<br />
geprüft wer<strong>de</strong>n, ob die Versorgung <strong>de</strong>r Nachbarn die Anlage unrentabel<br />
macht.<br />
Unser Tipp für mehr Informationen zur EEG-Vergütung<br />
http://www.sma.<strong>de</strong>/<strong>de</strong>/produkte/knowledgebase/die-eigenstromzulage.html<br />
Vom Eigenheimbesitzer zum Energieunternehmer<br />
Foto: © Lupico - Fotolia.com<br />
Herausgeber: scon-marketing GmbH | Im Sun<strong>de</strong>rn 1| D-59929 Brilon<br />
Durch die Stromeinspeisung in die öffentlichen<br />
Netze gilt je<strong>de</strong>r Betreiber einer Photovoltaik-Anlage<br />
als Wirtschaftsunternehmer. Das<br />
Betreiben einer Solaranlage wird als nachhaltige<br />
unternehmerische Tätigkeit angesehen.<br />
Dies ermöglicht Ihnen, die Investitionskosten<br />
und Anlagenerträge steuerlich geltend zu machen.<br />
Allerdings haben Sie auch unternehmerische<br />
Pflichten zu erfüllen.<br />
Als Betreiber einer Solaranlage kann man<br />
sich beim Finanzamt als Unternehmer einstufen<br />
lassen. Die auf die Investitionskosten anfallen<strong>de</strong><br />
Umsatzsteuer kann als Vorsteuer<br />
geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Das be<strong>de</strong>utet, dass<br />
Sie als Betreiber die Vorsteuer mit <strong>de</strong>r eingenommenen<br />
Umsatzsteuer verrechnen können<br />
o<strong>de</strong>r sie vom Finanzamt erstattet bekommen.<br />
Die steuerrechtlichen Überlegungen sind für<br />
die Rentabilität nicht unerheblich und sollten schon in <strong>de</strong>r Planung und Kalkulation<br />
bedacht wer<strong>de</strong>n.<br />
Selbstständige Unternehmer kennen <strong>de</strong>n Umgang mit <strong>de</strong>m Finanzamt in Bezug<br />
auf unternehmerische Tätigkeiten. Sie können nun auch die Solaranlage in ihre<br />
Buchhaltung und Steuerangelegenheiten einbeziehen. Für Arbeitnehmer wird<br />
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