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Jascha Schmitz / Benjamin Volkmann Ihr ... - Solaranlagen-Portal.de

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<strong>Solaranlagen</strong>-<strong>Portal</strong>.<strong>de</strong> <strong>Ihr</strong> PV-Ratgeber<br />

Bei größeren Anlagen ist eine Einzelfallentscheidung anhand einer vorgelegten<br />

langfristigen Ertragsprognose <strong>de</strong>s Ordnungsamtes erfor<strong>de</strong>rlich. Hierzu wur<strong>de</strong><br />

die Auffassung formuliert, dass in <strong>de</strong>r Anfangsphase, in <strong>de</strong>r keine Gewinne erzielt<br />

wer<strong>de</strong>n, eine Gewerbeanmeldung nicht in Betracht kommt, son<strong>de</strong>rn erst,<br />

wenn <strong>de</strong>r erstrebte Gewinn die eigenen Kosten <strong>de</strong>utlich überschreitet. Für Betreiber<br />

kleinerer Anlagen ist es sinnvoll, beim örtlichen Gewerbeamt schriftlich<br />

nachzufragen, ob auf eine Gewerbeanmeldung verzichtet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Hinweise zum Finanzamt<br />

Da Sie mit <strong>Ihr</strong>em kleinen Energieunternehmen Einnahmen aus <strong>de</strong>r Vergütung<br />

<strong>de</strong>r Einspeisung erzielen wollen, müssen Sie das Finanzamt über <strong>Ihr</strong> Unternehmen<br />

informieren. Um <strong>de</strong>n Betrieb erstmals zu erfassen, füllen Sie <strong>de</strong>n „Betriebseröffnungsbogen“<br />

zur steuerlichen Erfassung einer gewerblichen Tätigkeit<br />

beim Finanzamt aus.<br />

Neben allgemeinen Angaben zur Person wird eine Kurzbeschreibung <strong>de</strong>s ausgeübten<br />

Gewerbes abgefragt. Auf <strong>de</strong>m Bogen kann man sich auch als Kleinunternehmer<br />

anmel<strong>de</strong>n. Der Unternehmer kann aber auch auf diese Umsatzsteuerbefreiung<br />

verzichten. An diese Entscheidung ist er dann 5 Jahre gebun<strong>de</strong>n.<br />

Der Betreiber bekommt vom Finanzamt eine Steuernummer für <strong>de</strong>n Anlagenbetrieb.<br />

Lassen Sie sich vor <strong>de</strong>m Bau <strong>Ihr</strong>er Photovoltaik-Anlage von <strong>de</strong>m zuständigen<br />

Finanzamt eingehend beraten, da die steuerliche Beurteilung im Einzelfall<br />

<strong>de</strong>n örtlichen Finanzbehör<strong>de</strong>n obliegt.<br />

Umsatzsteuervoranmeldung<br />

Herausgeber: scon-marketing GmbH | Im Sun<strong>de</strong>rn 1| D-59929 Brilon<br />

Foto: © Dron – Fotolia.com<br />

Wenn Sie sich dafür entschie<strong>de</strong>n haben, auf die Kleinunternehmerregelung zu<br />

verzichten und die Vorteile <strong>de</strong>r Vorsteuer-Rückerstattung zu nutzen, müssen<br />

Sie in <strong>de</strong>n ersten bei<strong>de</strong>n Jahren nach Inbetriebnahme <strong>de</strong>r Solaranlage monatlich<br />

eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt abgeben. Die sich daraus<br />

ergeben<strong>de</strong> Steuervorauszahlung ist bis zum 10. Tag <strong>de</strong>s Folgemonats an<br />

das Finanzamt zu zahlen. Die regelmäßige Übermittlung <strong>de</strong>r Umsatzsteuer-Voranmeldung<br />

kann auf <strong>de</strong>m elektronischen Wege erfolgen, zum Beispiel mithilfe<br />

<strong>de</strong>s Programms „ELSTER“, welches Sie beim Finanzamt o<strong>de</strong>r im Internet als<br />

Download kostenfrei bekommen.<br />

Das Finanzamt legt für die folgen<strong>de</strong>n Jahre je nach Umsatzsteueraufkommen<br />

größere Abgabezeiträume fest. Bei einem Umsatzsteueraufkommen bis 512 €<br />

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