Besucherrekord beim 49. Österr. Gemeindetag
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Ein Vorteil für den<br />
Auftraggeber<br />
Ist der Unternehmer in der „Liste<br />
der für öffentliche Auftraggeber<br />
geeigneten Unternehmer“ ohne<br />
einschränkenden Hinweis geführt,<br />
dann genügt grundsätzlich ein Ausdruck<br />
aus dem Internet um die Prüfung<br />
der Befugnis, technischen und<br />
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit<br />
und vergaberechtlichen Zuverlässigkeit<br />
zu dokumentieren.<br />
Bei unterschwellenwertigen nicht<br />
offenen und Verhandlungsverfahren<br />
erspart sich die vergebende Stelle<br />
grundsätzlich die vorgängige<br />
Bekanntmachung zur Markterkundung<br />
und kann unter Verwendung<br />
des Auftragnehmerkataster <strong>Österr</strong>eich<br />
– aufgrund der bestehenden<br />
Marktübersicht, der Aktualität und<br />
offenen Führung der Liste geeigneter<br />
Unternehmer - sofort entsprechende<br />
Unternehmer aussuchen und zur<br />
Angebotslegung einladen.<br />
durch. Der Zyklus kann zeitlich definiert<br />
sein (täglich, jährlich, etc.) oder auch anlassbedingt<br />
entstehen (Insolvenz, Gewerberechtsentziehungsverfahren<br />
etc.). Jede<br />
Änderung wird „versioniert“, sodass bei<br />
späteren sowohl die Durchführung der<br />
Anfrage als auch der Inhalt der Information<br />
dokumentiert werden kann.<br />
Voller und<br />
eingeschränkter Zugang<br />
Aus Gründen der Datensicherheit, der<br />
Transparenz und Nachvollziehbarkeit<br />
steht für einen Großteil der Daten nur<br />
registrierten Usern der Zugang offen.<br />
Lediglich die Unternehmer- und Branchenliste<br />
ist frei zugänglich und dient –<br />
neben der Darstellung der Unternehmen<br />
als qualifizierte und geprüfte Firma – als<br />
Referenz bei der Suche nach geeigneten<br />
Subunternehmen durch Generalunternehmer.<br />
Auf die Liste der für öffentliche<br />
Auftraggeber geeigneten Unternehmer<br />
haben natürlich die – im Sinne des persönlichen<br />
Geltungsbereiches der <strong>Österr</strong>eichischen<br />
Vergabegesetze determinierten<br />
– öffentlichen Auftraggeber vollen<br />
Zugriff.<br />
Eingeschränkten Zugang<br />
(keine Detaildaten über<br />
Zuverlässigkeit sowie<br />
eingeschränkte Detaildaten<br />
zur Leistungsfähigkeit)<br />
zu den Eignungsnachweisen<br />
der Unternehmer<br />
haben auch<br />
◆ Sektorenauftraggeber<br />
◆ Auftraggeber, die<br />
öffentliche Fördermittel<br />
in Anspruch nehmen<br />
und Wohnbaugenossenschaften<br />
(ausgenommen<br />
Wohnbauförderung für<br />
Ein- und Zweifamilienhäuser)<br />
◆ Auftraggeber, die die<br />
Bestimmungen der ÖNORMEN A 2050<br />
und A 2051 anwenden<br />
Dabei werden dennoch so wichtige Informationen<br />
wie Firmenbuch, Firmenverflechtungen<br />
und Bonitätsmonitoring<br />
(wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) des<br />
KSV von 1870 geboten, auch werden<br />
bestimmte Eignungsnachweise der<br />
Bewerber, Bieter und Subunternehmer<br />
für Vergabevorgänge dargestellt.<br />
Vorteile für Auftraggeber<br />
Auf die Liste<br />
der für öffentliche<br />
Auftraggeber<br />
geeigneten<br />
Unternehmer<br />
haben natürlich<br />
die öffentlichen<br />
Auftraggeber<br />
vollen Zugriff.<br />
Im Rahmen des Vergabevorganges hat<br />
gemäß den genannten Bestimmungen<br />
eine Überprüfung von Bietern, Bewerbern<br />
und Subunternehmern auf Befugnis,<br />
Recht & Verwaltung<br />
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit<br />
zwingend und aktuell zu erfolgen. Bei<br />
nicht offenen und Verhandlungsverfahren<br />
ist diese Prüfung bereits vor Einladung<br />
zur Angebotslegung durchzuführen. Im<br />
Anlassfall bedeutet dies für die vergebende<br />
Stelle, dass er die Anbieter bzw.<br />
Bewerber sowie deren Subunternehmer<br />
zur Vorlage der entsprechenden Nachweise<br />
auffordert, bei etwaiger Unvollständigkeit<br />
sind wiederholte Anforderungen<br />
notwendig, und eine Überprüfung der<br />
Eignungsnachweise durchführen muss.<br />
Der Zeitaufwand für diese Tätigkeit kann<br />
mitunter beträchtlich sein und zu erheblichen<br />
Verzögerungen im Vergabevorgang<br />
führen. Insgesamt sind in der Regel mehr<br />
als 20 Unterlagen pro Unternehmer zu<br />
besorgen und zu überprüfen.<br />
Vorteile für Unternehmer<br />
Die Führung einer Liste geeigneter Unternehmer<br />
(Sammlung von Eignungsnachweisen<br />
von Unternehmern für Zwecke<br />
des Vergabeverfahrens) bietet den Unternehmern<br />
den Vorteil, dass die in konkreten<br />
Ausschreibungen jedem Auftraggeber<br />
nachzuweisende Erfüllung der Eignungskriterien<br />
nicht immer wieder erfolgen<br />
muss, sondern vom Auftraggeber<br />
einfach selbst<br />
abgerufen werden kann.<br />
Somit erspart sich der<br />
Unternehmer, unter Wahrung<br />
aller datenschutzrechtlichen<br />
Aspekte,<br />
gerade in der zeitkritischen<br />
Phase der Erstellung von<br />
Angeboten, wesentliche<br />
Verwaltungserfordernisse.<br />
Darüber hinaus wird das<br />
Unternehmen für nicht<br />
offene Verfahren und Verhandlungsverfahren<br />
im<br />
unterschwellenwertigen<br />
Bereich als qualifiziertes<br />
Unternehmen, das zur<br />
Angebotsstellung herangezogen werden<br />
kann, dargestellt. Gerade mittelständische<br />
Unternehmen, die oft in einer massiven<br />
Kostenschere zwischen Administration<br />
und Produktion stehen, ersparen sich<br />
bei der Vielzahl der einzureichenden<br />
Angebote bei öffentlichen Auftraggebern<br />
wesentliche Recherche- und Zusammenstellungsarbeiten<br />
der Eignungsnachweise.<br />
Diese Leistung – einmal gegenüber dem<br />
Auftragnehmerkataster <strong>Österr</strong>eich<br />
erbracht – übernimmt in der Folge die<br />
Liste der für öffentliche Auftraggeber<br />
geeigneten Unternehmer.<br />
Detailliertere Informationen dazu sowie<br />
alle Details lassen sich aus der ANKÖ –<br />
Homepage www.ankoe.at entnehmen.<br />
KOMMUNAL 31