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Besucherrekord beim 49. Österr. Gemeindetag

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Ein Vorteil für den<br />

Auftraggeber<br />

Ist der Unternehmer in der „Liste<br />

der für öffentliche Auftraggeber<br />

geeigneten Unternehmer“ ohne<br />

einschränkenden Hinweis geführt,<br />

dann genügt grundsätzlich ein Ausdruck<br />

aus dem Internet um die Prüfung<br />

der Befugnis, technischen und<br />

wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit<br />

und vergaberechtlichen Zuverlässigkeit<br />

zu dokumentieren.<br />

Bei unterschwellenwertigen nicht<br />

offenen und Verhandlungsverfahren<br />

erspart sich die vergebende Stelle<br />

grundsätzlich die vorgängige<br />

Bekanntmachung zur Markterkundung<br />

und kann unter Verwendung<br />

des Auftragnehmerkataster <strong>Österr</strong>eich<br />

– aufgrund der bestehenden<br />

Marktübersicht, der Aktualität und<br />

offenen Führung der Liste geeigneter<br />

Unternehmer - sofort entsprechende<br />

Unternehmer aussuchen und zur<br />

Angebotslegung einladen.<br />

durch. Der Zyklus kann zeitlich definiert<br />

sein (täglich, jährlich, etc.) oder auch anlassbedingt<br />

entstehen (Insolvenz, Gewerberechtsentziehungsverfahren<br />

etc.). Jede<br />

Änderung wird „versioniert“, sodass bei<br />

späteren sowohl die Durchführung der<br />

Anfrage als auch der Inhalt der Information<br />

dokumentiert werden kann.<br />

Voller und<br />

eingeschränkter Zugang<br />

Aus Gründen der Datensicherheit, der<br />

Transparenz und Nachvollziehbarkeit<br />

steht für einen Großteil der Daten nur<br />

registrierten Usern der Zugang offen.<br />

Lediglich die Unternehmer- und Branchenliste<br />

ist frei zugänglich und dient –<br />

neben der Darstellung der Unternehmen<br />

als qualifizierte und geprüfte Firma – als<br />

Referenz bei der Suche nach geeigneten<br />

Subunternehmen durch Generalunternehmer.<br />

Auf die Liste der für öffentliche<br />

Auftraggeber geeigneten Unternehmer<br />

haben natürlich die – im Sinne des persönlichen<br />

Geltungsbereiches der <strong>Österr</strong>eichischen<br />

Vergabegesetze determinierten<br />

– öffentlichen Auftraggeber vollen<br />

Zugriff.<br />

Eingeschränkten Zugang<br />

(keine Detaildaten über<br />

Zuverlässigkeit sowie<br />

eingeschränkte Detaildaten<br />

zur Leistungsfähigkeit)<br />

zu den Eignungsnachweisen<br />

der Unternehmer<br />

haben auch<br />

◆ Sektorenauftraggeber<br />

◆ Auftraggeber, die<br />

öffentliche Fördermittel<br />

in Anspruch nehmen<br />

und Wohnbaugenossenschaften<br />

(ausgenommen<br />

Wohnbauförderung für<br />

Ein- und Zweifamilienhäuser)<br />

◆ Auftraggeber, die die<br />

Bestimmungen der ÖNORMEN A 2050<br />

und A 2051 anwenden<br />

Dabei werden dennoch so wichtige Informationen<br />

wie Firmenbuch, Firmenverflechtungen<br />

und Bonitätsmonitoring<br />

(wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) des<br />

KSV von 1870 geboten, auch werden<br />

bestimmte Eignungsnachweise der<br />

Bewerber, Bieter und Subunternehmer<br />

für Vergabevorgänge dargestellt.<br />

Vorteile für Auftraggeber<br />

Auf die Liste<br />

der für öffentliche<br />

Auftraggeber<br />

geeigneten<br />

Unternehmer<br />

haben natürlich<br />

die öffentlichen<br />

Auftraggeber<br />

vollen Zugriff.<br />

Im Rahmen des Vergabevorganges hat<br />

gemäß den genannten Bestimmungen<br />

eine Überprüfung von Bietern, Bewerbern<br />

und Subunternehmern auf Befugnis,<br />

Recht & Verwaltung<br />

Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit<br />

zwingend und aktuell zu erfolgen. Bei<br />

nicht offenen und Verhandlungsverfahren<br />

ist diese Prüfung bereits vor Einladung<br />

zur Angebotslegung durchzuführen. Im<br />

Anlassfall bedeutet dies für die vergebende<br />

Stelle, dass er die Anbieter bzw.<br />

Bewerber sowie deren Subunternehmer<br />

zur Vorlage der entsprechenden Nachweise<br />

auffordert, bei etwaiger Unvollständigkeit<br />

sind wiederholte Anforderungen<br />

notwendig, und eine Überprüfung der<br />

Eignungsnachweise durchführen muss.<br />

Der Zeitaufwand für diese Tätigkeit kann<br />

mitunter beträchtlich sein und zu erheblichen<br />

Verzögerungen im Vergabevorgang<br />

führen. Insgesamt sind in der Regel mehr<br />

als 20 Unterlagen pro Unternehmer zu<br />

besorgen und zu überprüfen.<br />

Vorteile für Unternehmer<br />

Die Führung einer Liste geeigneter Unternehmer<br />

(Sammlung von Eignungsnachweisen<br />

von Unternehmern für Zwecke<br />

des Vergabeverfahrens) bietet den Unternehmern<br />

den Vorteil, dass die in konkreten<br />

Ausschreibungen jedem Auftraggeber<br />

nachzuweisende Erfüllung der Eignungskriterien<br />

nicht immer wieder erfolgen<br />

muss, sondern vom Auftraggeber<br />

einfach selbst<br />

abgerufen werden kann.<br />

Somit erspart sich der<br />

Unternehmer, unter Wahrung<br />

aller datenschutzrechtlichen<br />

Aspekte,<br />

gerade in der zeitkritischen<br />

Phase der Erstellung von<br />

Angeboten, wesentliche<br />

Verwaltungserfordernisse.<br />

Darüber hinaus wird das<br />

Unternehmen für nicht<br />

offene Verfahren und Verhandlungsverfahren<br />

im<br />

unterschwellenwertigen<br />

Bereich als qualifiziertes<br />

Unternehmen, das zur<br />

Angebotsstellung herangezogen werden<br />

kann, dargestellt. Gerade mittelständische<br />

Unternehmen, die oft in einer massiven<br />

Kostenschere zwischen Administration<br />

und Produktion stehen, ersparen sich<br />

bei der Vielzahl der einzureichenden<br />

Angebote bei öffentlichen Auftraggebern<br />

wesentliche Recherche- und Zusammenstellungsarbeiten<br />

der Eignungsnachweise.<br />

Diese Leistung – einmal gegenüber dem<br />

Auftragnehmerkataster <strong>Österr</strong>eich<br />

erbracht – übernimmt in der Folge die<br />

Liste der für öffentliche Auftraggeber<br />

geeigneten Unternehmer.<br />

Detailliertere Informationen dazu sowie<br />

alle Details lassen sich aus der ANKÖ –<br />

Homepage www.ankoe.at entnehmen.<br />

KOMMUNAL 31

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