17.10.2012 Aufrufe

Besucherrekord beim 49. Österr. Gemeindetag

Besucherrekord beim 49. Österr. Gemeindetag

Besucherrekord beim 49. Österr. Gemeindetag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Pensionsoffensive<br />

Zusätzliche Vorsorge für Bürgermeister<br />

Besser<br />

versorgt in<br />

die Pension<br />

Karl M. ist Bürgermeister eines kleinen Ortes. Seit Jahren<br />

ist er für das Wohl seiner Bürger verantwortlich und<br />

leistet einen wertvollen Beitrag für die Gemeinde. Sein<br />

Einsatz wird allerdings nicht ausreichend belohnt: Bei<br />

der Vorsorge für seine Pension ist der Bürgermeister<br />

gegenüber anderen Berufsgruppen benachteiligt.<br />

Sein Arbeitgeber, die Gemeinde, leistet für ihn keinen<br />

Pensionskassenbeitrag.<br />

◆ Mag. Peter Eitzenberger Das neue Modell<br />

ist so einfach wie die<br />

1998 wurde eine radikale Reform der<br />

Politiker-Pensionen durchgeführt. Betroffen<br />

von den bundesgesetzlichen Regelungen<br />

waren auch die Pensionsrechte der<br />

Bürgermeister. Diese entscheidenden<br />

Änderungen haben dazu geführt, dass<br />

Bürgermeister Anspruch auf eine nur<br />

geringe ASVG-Pension haben, und<br />

zusätzlich auch Leistungen aus Pensionskassen<br />

bekommen können.<br />

Vertragsbediensteten in den Gemeinden<br />

steht dieses Pensionskassen-Modell im<br />

◆ Mag. Peter<br />

Eitzenberger ist Kommunalexperte<br />

und Projektleiter „Abfertigung neu“ in<br />

der Vereinigten Pensionskasse<br />

54 KOMMUNAL<br />

Unterschied zu den Bürgermeistern<br />

schon seit 1990 offen. Unabhängig von<br />

der Größe der Gemeinde kann für jeden<br />

Bediensteten, in manchen Bundesländern<br />

auch bereits für Beamte, mit Hilfe<br />

der Pensionskasse eine attraktive Zusatzpension<br />

gestaltet werden. Die Vorteile<br />

für die Gemeinde liegen vor allem in<br />

einer klaren und überschaubaren Art<br />

der ergänzenden Altersvorsorge. Es ist<br />

so einfach wie die Ansammlung von<br />

Sparkapital und bleibt für die Budgetverantwortlichen<br />

ständig kalkulierbar.<br />

Immer mehr Gemeinden und Länder<br />

finden Gefallen an der Pensionskasse.<br />

Benachteiligungen für<br />

Bürgermeister<br />

Seit dem Bundesbezügegesetz und den<br />

jeweiligen Landesgesetzen von 1998<br />

haben auch Bürgermeister die eingeschränkte<br />

Möglichkeit, mit dem Pensionskassenmodell<br />

Vorsorge für ihre<br />

Rente zu treffen. Analysiert man jedoch<br />

die Situation und Pensionen von Bürgermeistern,<br />

zeigen sich nach wie vor<br />

Ansammlung von Sparkapital<br />

und bleibt für die<br />

Budgetverantwortlichen<br />

ständig kalkulierbar.<br />

Ungleichheiten: Bürgermeister zahlen in<br />

<strong>Österr</strong>eich einen doppelten Krankenversicherungsbeitrag.<br />

Die vorzeitige Alterspension<br />

fällt weg, Anrechnungsbeträge<br />

(22% der Summe der Bezüge während<br />

der Amtszeit) werden erst am Ende der<br />

Amtszeit an Pensionsversicherungsträger<br />

überwiesen. Ebenfalls erst am Ende der<br />

Amtsperiode besteht die Möglichkeit der<br />

Rückforderung für Pensionsbeiträge<br />

über der Höchstbeitragsgrundlage (aus<br />

Privatberuf und Bürgermeistertätigkeit)<br />

und dadurch eine hohe einmalige Steuerbelastung.<br />

Bürgermeister können nur<br />

über „Gehaltsverzicht“ selbst für ihre<br />

Pension vorsorgen.<br />

Während es im Bundesbezügegesetz §15<br />

(1) für Regierungsmitglieder verpflichtende<br />

Beiträge der Gebietskörperschaft<br />

gibt und automatisch 10% des Bezuges<br />

als Beitrag an die Pensionskasse gehen,<br />

gelten für Bürgermeister laut §15 (2) fol-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!