Besucherrekord beim 49. Österr. Gemeindetag
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Pensionsoffensive<br />
Zusätzliche Vorsorge für Bürgermeister<br />
Besser<br />
versorgt in<br />
die Pension<br />
Karl M. ist Bürgermeister eines kleinen Ortes. Seit Jahren<br />
ist er für das Wohl seiner Bürger verantwortlich und<br />
leistet einen wertvollen Beitrag für die Gemeinde. Sein<br />
Einsatz wird allerdings nicht ausreichend belohnt: Bei<br />
der Vorsorge für seine Pension ist der Bürgermeister<br />
gegenüber anderen Berufsgruppen benachteiligt.<br />
Sein Arbeitgeber, die Gemeinde, leistet für ihn keinen<br />
Pensionskassenbeitrag.<br />
◆ Mag. Peter Eitzenberger Das neue Modell<br />
ist so einfach wie die<br />
1998 wurde eine radikale Reform der<br />
Politiker-Pensionen durchgeführt. Betroffen<br />
von den bundesgesetzlichen Regelungen<br />
waren auch die Pensionsrechte der<br />
Bürgermeister. Diese entscheidenden<br />
Änderungen haben dazu geführt, dass<br />
Bürgermeister Anspruch auf eine nur<br />
geringe ASVG-Pension haben, und<br />
zusätzlich auch Leistungen aus Pensionskassen<br />
bekommen können.<br />
Vertragsbediensteten in den Gemeinden<br />
steht dieses Pensionskassen-Modell im<br />
◆ Mag. Peter<br />
Eitzenberger ist Kommunalexperte<br />
und Projektleiter „Abfertigung neu“ in<br />
der Vereinigten Pensionskasse<br />
54 KOMMUNAL<br />
Unterschied zu den Bürgermeistern<br />
schon seit 1990 offen. Unabhängig von<br />
der Größe der Gemeinde kann für jeden<br />
Bediensteten, in manchen Bundesländern<br />
auch bereits für Beamte, mit Hilfe<br />
der Pensionskasse eine attraktive Zusatzpension<br />
gestaltet werden. Die Vorteile<br />
für die Gemeinde liegen vor allem in<br />
einer klaren und überschaubaren Art<br />
der ergänzenden Altersvorsorge. Es ist<br />
so einfach wie die Ansammlung von<br />
Sparkapital und bleibt für die Budgetverantwortlichen<br />
ständig kalkulierbar.<br />
Immer mehr Gemeinden und Länder<br />
finden Gefallen an der Pensionskasse.<br />
Benachteiligungen für<br />
Bürgermeister<br />
Seit dem Bundesbezügegesetz und den<br />
jeweiligen Landesgesetzen von 1998<br />
haben auch Bürgermeister die eingeschränkte<br />
Möglichkeit, mit dem Pensionskassenmodell<br />
Vorsorge für ihre<br />
Rente zu treffen. Analysiert man jedoch<br />
die Situation und Pensionen von Bürgermeistern,<br />
zeigen sich nach wie vor<br />
Ansammlung von Sparkapital<br />
und bleibt für die<br />
Budgetverantwortlichen<br />
ständig kalkulierbar.<br />
Ungleichheiten: Bürgermeister zahlen in<br />
<strong>Österr</strong>eich einen doppelten Krankenversicherungsbeitrag.<br />
Die vorzeitige Alterspension<br />
fällt weg, Anrechnungsbeträge<br />
(22% der Summe der Bezüge während<br />
der Amtszeit) werden erst am Ende der<br />
Amtszeit an Pensionsversicherungsträger<br />
überwiesen. Ebenfalls erst am Ende der<br />
Amtsperiode besteht die Möglichkeit der<br />
Rückforderung für Pensionsbeiträge<br />
über der Höchstbeitragsgrundlage (aus<br />
Privatberuf und Bürgermeistertätigkeit)<br />
und dadurch eine hohe einmalige Steuerbelastung.<br />
Bürgermeister können nur<br />
über „Gehaltsverzicht“ selbst für ihre<br />
Pension vorsorgen.<br />
Während es im Bundesbezügegesetz §15<br />
(1) für Regierungsmitglieder verpflichtende<br />
Beiträge der Gebietskörperschaft<br />
gibt und automatisch 10% des Bezuges<br />
als Beitrag an die Pensionskasse gehen,<br />
gelten für Bürgermeister laut §15 (2) fol-