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Besucherrekord beim 49. Österr. Gemeindetag

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Wirtschafts-Info<br />

Die ÖPAG Pensionskasse<br />

Zukunftsweisende<br />

Pensionskassenmodelle<br />

für Gemeinden und<br />

deren Bürgermeister<br />

Die ÖPAG Pensionskasse ist sowohl auf dem Gebiet der Bürgermeistervorsorge<br />

(fast 600 Bürgermeister haben sich bereits zu dieser zukunftssicheren Lösung bei<br />

der ÖPAG entschlossen) als auch <strong>beim</strong> Geschäftsfeld „Pensions-kassenlösungen für<br />

Gebietskörperschaften“ die führende Pensionskasse.<br />

Die Sicherung des Lebensstandards<br />

nach dem aktiven Berufsleben ist zur<br />

Zeit eines der zentralen Themen unseres<br />

Landes. Eine ausgewogene, sichere<br />

Altersvorsorge basiert- wie wir alle wissen-<br />

auf dem „3- Säulen- Prinzip“:<br />

die staatliche Pension<br />

die private Vorsorge<br />

die betriebliche Pensionskassenpension.<br />

Das Pensionsmodell für<br />

Vertragsbedienstete<br />

Im Gegensatz zu den Beamten ist für<br />

Vertragsbedienstete keine 80%- Pension<br />

<strong>beim</strong> Ausscheiden aus dem aktiven<br />

Dienstverhältnis vorgesehen. Deren<br />

höchstmögliche ASVG- Pension beträgt<br />

bei einem durchschnittlichem Einkommen<br />

nicht einmal 70% des letzten Aktivbezuges.<br />

Viele Gemeinden haben diesem<br />

Problem bereits entgegengewirkt<br />

und für ihre Vertragsbediensteten<br />

bereits Pensionskassen- Verträge abgeschlossen.<br />

Von der Gemeinde (oder auch dem<br />

ausgegliederten Gemeindebetrieb) wird<br />

ein vereinbarter Prozentsatz in die Pensionskasse<br />

einbezahlt. Bei Pensionsantritt<br />

erbringt die Pensionskasse die<br />

zugesagten Leistungen, ohne dass das<br />

Gemeindebudget belastet wird. Die<br />

64 KOMMUNAL<br />

Pensionskasse als Partner der<br />

Gemeinde übernimmt die professionelle<br />

Veranlagung der Gelder und die<br />

Verwaltung der Pensionszusage, von<br />

der Ansparphase während der<br />

Aktivzeit bis zum Ende der Leistungsperiode.<br />

Die Gemeinde wertet durch<br />

eine Pensionskassenlösung die<br />

Leistungen ihrer Vertragsbediensteten<br />

auf, die Mitarbeiter<br />

sind motivierter und damit leistungsstärker.Personalfluktuationen<br />

werden verringert, das<br />

allgemeine Arbeitsklima verbessert<br />

und die Gemeinde als<br />

Arbeitgeber attraktiver.<br />

Die „freiwillige Pensionsvorsorge“<br />

für<br />

Bürgermeister<br />

In den landesgesetzlichen Regelungen,<br />

mit denen 1998 die Bürgermeister-<br />

Bezüge neu geregelt wurden, sind für<br />

neu angelobte Bürgermeister keine<br />

Politiker- Pensionen „alten Rechts“<br />

mehr vorgesehen.<br />

Jedoch gibt es für Bürgermeister unter<br />

dem Titel „Freiwillige Pensionsvorsorge“<br />

sehr wohl die Möglichkeit, steu-<br />

erbegünstigt zusätzlich zur gesetzlichen<br />

Alterspension ein zweites Pensionsstandbein<br />

über eine Pensionskassen-<br />

Pension aufzubauen.<br />

Und diese „Freiwillige Pensionsvorsorge“<br />

funktioniert so:<br />

Der neu angelobte Bürgermeister reduziert<br />

den ihm gebührenden Brutto-<br />

Bezug durch Abgabe einer „Erklärung“<br />

an die Gemeinde um ein Elftel. Er verpflichtet<br />

damit die Gemeinde, dieses<br />

verzichtete Elftel als Gemeinde-Beitrag<br />

zur Finanzierung der Pensionskassen-<br />

Pension brutto für netto an die Pensionskasse<br />

zu überweisen, d.h. er entzieht<br />

diesen Gemeinde-Beitrag<br />

während seiner Amtszeit der Einkommensbesteuerung.<br />

Dieser steuerlich sehr positive Effekt<br />

funktioniert aber gemäß Erlass des<br />

Finanzministeriums vom

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