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? Jahresbericht 2010 - (ESF) im Land Bremen

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BAP-<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

Management Summary<br />

Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (Siehe <strong>im</strong> Einzelnen Kap. 4 , S. 39 ff.)<br />

Thema Zusammenfassung Bewertung/Auswirkungen/Risiken Handlungsbedarf<br />

Finanzieller Verlauf<br />

Bewilligungsstand Von 89 Mio. Euro <strong>ESF</strong>-<br />

Mitteln sind bis zum Jahr<br />

<strong>2010</strong> 39,1 Mio. Euro und<br />

damit 44 Prozent der zur<br />

Verfügung stehenden Mittel<br />

bewilligt.<br />

Auszahlungsstand Bis zum Jahr <strong>2010</strong> wurden<br />

35 Mio. Euro und damit 90<br />

Prozent der für dieses Jahr<br />

eingeplanten Mittel ausgezahlt.<br />

Abrechnung mit der<br />

Kommission (n+2)<br />

Mittelbindungen in<br />

den Prioritätsachsen<br />

Kofinanzierung der<br />

Förderung<br />

Der Bewilligungsstand<br />

reicht aus, um die <strong>ESF</strong>-<br />

Mittel bis zum Jahr 2012<br />

finanziell umzusetzen.<br />

In der Prioritätsachse A<br />

sind 43, in B 37 und in C 71<br />

Prozent der gesamten <strong>ESF</strong>-<br />

Mittel in Bewilligungen<br />

gebunden.<br />

Interventionssatz Plan<br />

(OP): 50%, Ist (Bewilligung):<br />

27%<br />

Im Jahr <strong>2010</strong> wurde ein hoher<br />

Bewilligungsstand erreicht. Nach<br />

einem Ablauf von 3 Jahren ist mit<br />

einem Umsetzungsstand von 43<br />

Prozent zu rechnen. Der Bewilligungsstand<br />

liegt bei 44 Prozent<br />

und liegt damit <strong>im</strong> Plan.<br />

Aufgrund der Fortführung der Programme<br />

<strong>im</strong> Bereich der Arbeitslosen-<br />

und Beschäftigten-Förderung<br />

und den damit verbundenen Neubewilligungen<br />

ist von einer Erhöhung<br />

des Bewilligungsstandes<br />

auszugehen.<br />

Fast alle der vorgesehenen Mittel<br />

bis zum Jahr <strong>2010</strong> konnten verausgabt<br />

werden. Einen Teil der Mittel<br />

wird einbehalten bis die Schlussabrechnung<br />

der Projekte vorliegt. Der<br />

Auszahlungsstand ist zufriedenstellend.<br />

Vorraussetzung: planmäßige finanzielle<br />

Umsetzung des Programms<br />

(pünktliche Auszahlung der festgelegten<br />

Mittel)<br />

In der Bewilligung besteht gegenüber<br />

der Planung des Operationellen<br />

Programms eine Mittelverschiebung<br />

von der Prioritätsachse B zur<br />

Prioritätsachse C.<br />

Geplante Interventionssätze sind<br />

Grundlage der Abrechung mit der<br />

Kommission. Es kommt zu einer<br />

Überzahlung seitens der Kommission<br />

gegenüber der Senatorin für<br />

Arbeit, Gesundheit, Jugend und<br />

Soziales<br />

<strong>2010</strong>_BAP <strong>Jahresbericht</strong> V5.7-mk.doc<br />

20. Oktober 2011 Seite 6 von 163<br />

Überprüfung des Bewilligungsstandes<br />

<strong>im</strong> Jahresfortschrittsbericht<br />

2011<br />

Kein besonderer Handlungsbedarf<br />

Kein besonderer Handlungsbedarf<br />

Es ist ein Änderungsantrag<br />

gem. Art. 33 VO<br />

(EG) 1083/2006 an die<br />

Kommission zu richten,<br />

da die planungsgemäße<br />

Umsetzung des Operationellen<br />

Programms nicht<br />

mehr erreicht werden<br />

kann.<br />

Vorkehrungen zur Sicherstellung<br />

der Korrektheit<br />

der Abrechnung.<br />

Mittelfristig: Anpassung<br />

des Finanzplans an<br />

realistische Werte (Änderungsantrag)

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