? Jahresbericht 2010 - (ESF) im Land Bremen
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BAP-<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
Management Summary<br />
Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (Siehe <strong>im</strong> Einzelnen Kap. 4 , S. 39 ff.)<br />
Thema Zusammenfassung Bewertung/Auswirkungen/Risiken Handlungsbedarf<br />
Finanzieller Verlauf<br />
Bewilligungsstand Von 89 Mio. Euro <strong>ESF</strong>-<br />
Mitteln sind bis zum Jahr<br />
<strong>2010</strong> 39,1 Mio. Euro und<br />
damit 44 Prozent der zur<br />
Verfügung stehenden Mittel<br />
bewilligt.<br />
Auszahlungsstand Bis zum Jahr <strong>2010</strong> wurden<br />
35 Mio. Euro und damit 90<br />
Prozent der für dieses Jahr<br />
eingeplanten Mittel ausgezahlt.<br />
Abrechnung mit der<br />
Kommission (n+2)<br />
Mittelbindungen in<br />
den Prioritätsachsen<br />
Kofinanzierung der<br />
Förderung<br />
Der Bewilligungsstand<br />
reicht aus, um die <strong>ESF</strong>-<br />
Mittel bis zum Jahr 2012<br />
finanziell umzusetzen.<br />
In der Prioritätsachse A<br />
sind 43, in B 37 und in C 71<br />
Prozent der gesamten <strong>ESF</strong>-<br />
Mittel in Bewilligungen<br />
gebunden.<br />
Interventionssatz Plan<br />
(OP): 50%, Ist (Bewilligung):<br />
27%<br />
Im Jahr <strong>2010</strong> wurde ein hoher<br />
Bewilligungsstand erreicht. Nach<br />
einem Ablauf von 3 Jahren ist mit<br />
einem Umsetzungsstand von 43<br />
Prozent zu rechnen. Der Bewilligungsstand<br />
liegt bei 44 Prozent<br />
und liegt damit <strong>im</strong> Plan.<br />
Aufgrund der Fortführung der Programme<br />
<strong>im</strong> Bereich der Arbeitslosen-<br />
und Beschäftigten-Förderung<br />
und den damit verbundenen Neubewilligungen<br />
ist von einer Erhöhung<br />
des Bewilligungsstandes<br />
auszugehen.<br />
Fast alle der vorgesehenen Mittel<br />
bis zum Jahr <strong>2010</strong> konnten verausgabt<br />
werden. Einen Teil der Mittel<br />
wird einbehalten bis die Schlussabrechnung<br />
der Projekte vorliegt. Der<br />
Auszahlungsstand ist zufriedenstellend.<br />
Vorraussetzung: planmäßige finanzielle<br />
Umsetzung des Programms<br />
(pünktliche Auszahlung der festgelegten<br />
Mittel)<br />
In der Bewilligung besteht gegenüber<br />
der Planung des Operationellen<br />
Programms eine Mittelverschiebung<br />
von der Prioritätsachse B zur<br />
Prioritätsachse C.<br />
Geplante Interventionssätze sind<br />
Grundlage der Abrechung mit der<br />
Kommission. Es kommt zu einer<br />
Überzahlung seitens der Kommission<br />
gegenüber der Senatorin für<br />
Arbeit, Gesundheit, Jugend und<br />
Soziales<br />
<strong>2010</strong>_BAP <strong>Jahresbericht</strong> V5.7-mk.doc<br />
20. Oktober 2011 Seite 6 von 163<br />
Überprüfung des Bewilligungsstandes<br />
<strong>im</strong> Jahresfortschrittsbericht<br />
2011<br />
Kein besonderer Handlungsbedarf<br />
Kein besonderer Handlungsbedarf<br />
Es ist ein Änderungsantrag<br />
gem. Art. 33 VO<br />
(EG) 1083/2006 an die<br />
Kommission zu richten,<br />
da die planungsgemäße<br />
Umsetzung des Operationellen<br />
Programms nicht<br />
mehr erreicht werden<br />
kann.<br />
Vorkehrungen zur Sicherstellung<br />
der Korrektheit<br />
der Abrechnung.<br />
Mittelfristig: Anpassung<br />
des Finanzplans an<br />
realistische Werte (Änderungsantrag)