Flächenversiegelung in Thüringen - Thüringer Landesanstalt für ...
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<strong>Flächenversiegelung</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen 2000<br />
Nutzungs<strong>in</strong>tensität, verwendete Füll-/ Fugenmaterialen,<br />
Art des Unterbaues etc. bee<strong>in</strong>flussen die<br />
Versickerungs<strong>in</strong>tensität erheblich.<br />
F Dennoch kann durch Berücksichtigung des<br />
Kriteriums „Belagart“ mit guter Näherung auf<br />
die Versickerungsleistung und den Gastransfer<br />
am Standort geschlossen werden.<br />
Die Qualität der Versiegelung drückt sich nicht nur<br />
über die Eigenschaften versiegelter Flächen aus.<br />
Besonders <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf die Qualität des<br />
Wohnumfeldes wird die Wirkung versiegelter<br />
Flächen durch Gunstfaktoren gem<strong>in</strong>dert, durch ihr<br />
Fehlen erhöht. Die Vegetation wirkt unmittelbar<br />
positiv auf das Stadtklima. Weiterh<strong>in</strong> kann sie die<br />
negative Wirkung versiegelter Flächen auf den<br />
Naturhaushalt e<strong>in</strong>schränken, <strong>in</strong>dem sie z. B. durch<br />
Beschattung e<strong>in</strong> Aufheizen von Oberflächen<br />
m<strong>in</strong>dert oder Niederschläge <strong>in</strong> Form des<br />
Stammabflusses dem Boden zugeführt.<br />
G Die Aufnahme von Gunstfaktoren wie Grün-<br />
und Wasserflächen, Fassaden- und Dachbegrünungen,<br />
Straßenbäume etc. dient e<strong>in</strong>er Bewertung<br />
der Ausgleichsfunktion <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />
Raumes.<br />
Bild 4: Versiegelte Flächen ohne Nutzung s<strong>in</strong>d potentiell<br />
zu entsiegeln<br />
Schriftenreihe Nr. 46<br />
Für e<strong>in</strong>e Beurteilung, ob Flächen zu entsiegeln bzw.<br />
ob Teilentsiegelungen durch Belagsänderungen<br />
möglich s<strong>in</strong>d sowie <strong>für</strong> Detailanalysen der Versiegelungsfolgen<br />
s<strong>in</strong>d zusätzliche Informationen z. T.<br />
unumgänglich.<br />
H Für e<strong>in</strong>e Erfassung des Entsiegelungspotentials<br />
müssen Nutzungsart und Nutzungs<strong>in</strong>tensität<br />
erhoben werden (Bild 4). Entwässerungsart,<br />
Baumassen/ Gebäudehöhen, räumliche Verteilung<br />
versiegelter Flächen, Verhältnis Grünfläche<br />
zu versiegelter Fläche, Intensität der Bodenbee<strong>in</strong>trächtigung,<br />
Beschattung versiegelter<br />
Flächen, Luftzirkulation, Tiefgaragen u. a. m.<br />
dienen e<strong>in</strong>er Bewertung im Rahmen von Detailanalysen.<br />
2.5. Gesetzgebung<br />
Nachfolgend werden wesentliche Gesetzestexte<br />
angeführt, aus der die Forderung nach<br />
e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>imierung der <strong>Flächenversiegelung</strong><br />
abzuleiten ist:<br />
• Die Notwendigkeit zum Schutz der natürlichen<br />
Lebensgrundlagen ist schon im Grundgesetz<br />
(Art. 20a) verankert.<br />
• Zweck des Bundes-Bodenschutzgesetzes (§ 1)<br />
ist es, ”... nachhaltig die Funktionen des Bodens<br />
zu sichern oder wiederherzustellen.” § 5 gilt der<br />
Entsiegelung. Die Bundesregierung wird unter<br />
Vorbehalten ermächtigt, ”... Grundstückseigentümer<br />
zu verpflichten, bei dauerhaft nicht mehr<br />
genutzten Flächen, ..., den Boden <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />
Leistungsfähigkeit ... zu erhalten oder wiederherzustellen.“<br />
• Im Bundesnaturschutzgesetz (§ 1) wird dieser<br />
Grundsatz als Ziel des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege festgeschrieben. Im § 2, Abs.<br />
1, Pkt. 4 heißt es: ”Boden ist zu erhalten; e<strong>in</strong><br />
Verlust se<strong>in</strong>er natürlichen Fruchtbarkeit ist zu<br />
vermeiden.”<br />
• Auch das Baugesetzbuch (§ 1a, Abs. 1) besagt:<br />
”Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend<br />
umgegangen werden, dabei s<strong>in</strong>d Bodenversiegelungen<br />
auf das notwendige Maß zu begrenzen.”<br />
• Im Raumordnungsgesetz s<strong>in</strong>d die Grundsätze<br />
der Raumordnung <strong>in</strong> § 2 zusammengefasst: ”...<br />
Die Siedlungstätigkeit ist räumlich zu konzentrieren<br />
.... Der Wiedernutzung brachgefallener<br />
Siedlungsflächen ist der Vorrang vor der Inanspruchnahme<br />
von Freiflächen zu geben. ...”<br />
(Abs. 2). ”... Die Naturgüter, <strong>in</strong>sbesondere Wasser<br />
und Boden, s<strong>in</strong>d sparsam und schonend <strong>in</strong><br />
Anspruch zu nehmen. ...” (Abs. 8).