Strafrecht II: Übungen - Studentische Organisationen Uni Luzern
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<strong>Strafrecht</strong> <strong>II</strong>: Notizen <strong>Übungen</strong> FS 08, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 24 -<br />
(Prof. Dr. iur. Jürg-Beat Ackermann)<br />
sie irren zu ihren Gunsten (Abs. 1) Abs. 2: es wäre möglich gewesen bei<br />
pflichtgemässer Vorsicht dies zu entdecken Fahrlässigkeit prüfen.<br />
Herr und Frau xy machen sich wegen fahrlässigen Tötung strafbar nach Art. 117<br />
StGB i.V.m. Art. 13 Abs. 2.<br />
Fall 13.5.: ertrinkende Freundin<br />
a. OTB<br />
Garantenstellung hier aus Vertrag (Abmachung mit den Bekannten).<br />
Sie irren sich über die Tragweite ihrer Garantenstellung wirkt sich das aus?<br />
wissen sie ob sie eine Garantenstellung inne haben? Ja, sie kennen die Umstände<br />
der Garantenstellung. Mehr interessiert uns hier nicht. Sie haben hier den<br />
Vorsatz.<br />
b. STB<br />
alles erfüllt<br />
Wohin gehört der Punkt, dass sie nicht wissen wie weit die Garantenstellung greift?<br />
Hier liegt somit ein Verbotsirrtum vor. War er vermeidbar oder nicht?<br />
Fall 13.6.: Falsche Angabe<br />
Situation 1<br />
OTB: <br />
STB: keine Versuchskonstellation<br />
er weiss, dass er sich nicht strafbar mach und er macht sich nicht strafbar, er wird<br />
logischerweise auch nicht bestraft.<br />
Situation 2<br />
er will etwas tun, das gar nicht strafbar ist Wahndelikt / Putativdelikt.<br />
Fall 13.7.: Cäsar und die Polizei<br />
Tatbestandsmässigkeit: <br />
Rechtfertigungsstufe: x<br />
Irrtum: er irrt über die Sache. Wenn man nach seiner Vorstellung geht, liegt eine<br />
Angriffs- bzw. Notwehrsituation vor Art. 13 StGB Art. 13 Abs. 2 StGB prüfen.<br />
• Fahrlässig ist Art. 126 nicht strafbar. Art. 13 Abs. 2 kommt nicht in Frage. Es<br />
kommt bzw. bleibt beim Art. 13 Abs. 1 StGB er wird nach Art. 13 Abs. 1<br />
StGB beurteilt Prüfen der rechtfertigenden Notwehrlage aus seiner Vorstellung.<br />
Straflos nach Art. 126 StGB und Art. 13 Abs. 1 und 15 StGB.