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Strafrecht II: Übungen - Studentische Organisationen Uni Luzern

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<strong>Strafrecht</strong> <strong>II</strong>: Notizen <strong>Übungen</strong> FS 08, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 26 -<br />

(Prof. Dr. iur. Jürg-Beat Ackermann)<br />

Garantenstellung wird immer nur auf das konkrete Rechtsgut im vorliegenden<br />

Fall geprüft.<br />

1. Gesetzliche Verantwortung für einen bestimmten Aufgabenbereicht<br />

( Staatsanwalt, Jagdaufseher, etc. es steht genau welche Aufgaben sie haben<br />

diese Nennungen sind dann geeignet eine Garantenstellung zu begründen).<br />

• Im Fall liegt dies nicht vor anhand seiner „Position“ als normaler Studi<br />

• Auch wird der Art. 142 des Gesetztes über das Strafverfahren nicht genügen.<br />

2. Gesetzlich bestimmte Sorge für eine bestimmte Person, basierend auf enger<br />

persönlicher Bindung<br />

z.B. elterliche Sorge<br />

3. Gesetzliche Verpflichtung zur Überwachung einer Gefahrenquelle im Herrschaftsbereich<br />

des Verpflichteten<br />

z.B. Tiere<br />

Er erfüllt den objektiven Tatbestand des vorsätzlichen Unterlassungsdeliktes<br />

nicht, da er keine Garantenstellung hat.<br />

Dennoch Versuch prüfen. Es kann nicht gesagt werden, dass immer wenn der<br />

objektive Tatbestand verneint wird, die Sache abgeschlossen ist. Es könnte noch<br />

Versuch in Frage kommen.<br />

Wie könnte sich der Täter über die Garantenstellung irren? (klassische Versuchskonstellation)<br />

Es geht nicht um den Schutz des Täters, sondern um den Schutz des Rechtsgutes.<br />

Er meint z.B. er müsse bei der Jagt als Jagdvorsteher amten, obwohl er in<br />

Tat und Wahrheit Staatsanwalt ist.<br />

Fall 14.2.: „Vorsätzliche Tötung durch Unterlassung“<br />

Prüfung von Art. 111 StGB<br />

1. Tatbestandsmässigkeit<br />

a. OTB<br />

OS wer den Tod…<br />

US er führt den Tod herbei<br />

SS OTB ist erfüllt <br />

b. STB<br />

OS Vorsätzliches Handeln (wissen und willen)<br />

US Er wollte Miriam überhaupt nicht umfahren.<br />

SS Kein Wissen und Willen <br />

Fahrlässigkeit des Art. 117 StGB prüfen (nach diesem Artikel werden die meisten<br />

Verkehrsdelikte bestraft).<br />

Art. 117 StGB<br />

a. OTB<br />

OS<br />

US<br />

wer fahrlässig den Tod herbeiführt…<br />

SS OTB ist erfüllt

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