Strafrecht II: Übungen - Studentische Organisationen Uni Luzern
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<strong>Strafrecht</strong> <strong>II</strong>: Notizen <strong>Übungen</strong> FS 08, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 26 -<br />
(Prof. Dr. iur. Jürg-Beat Ackermann)<br />
Garantenstellung wird immer nur auf das konkrete Rechtsgut im vorliegenden<br />
Fall geprüft.<br />
1. Gesetzliche Verantwortung für einen bestimmten Aufgabenbereicht<br />
( Staatsanwalt, Jagdaufseher, etc. es steht genau welche Aufgaben sie haben<br />
diese Nennungen sind dann geeignet eine Garantenstellung zu begründen).<br />
• Im Fall liegt dies nicht vor anhand seiner „Position“ als normaler Studi<br />
• Auch wird der Art. 142 des Gesetztes über das Strafverfahren nicht genügen.<br />
2. Gesetzlich bestimmte Sorge für eine bestimmte Person, basierend auf enger<br />
persönlicher Bindung<br />
z.B. elterliche Sorge<br />
3. Gesetzliche Verpflichtung zur Überwachung einer Gefahrenquelle im Herrschaftsbereich<br />
des Verpflichteten<br />
z.B. Tiere<br />
Er erfüllt den objektiven Tatbestand des vorsätzlichen Unterlassungsdeliktes<br />
nicht, da er keine Garantenstellung hat.<br />
Dennoch Versuch prüfen. Es kann nicht gesagt werden, dass immer wenn der<br />
objektive Tatbestand verneint wird, die Sache abgeschlossen ist. Es könnte noch<br />
Versuch in Frage kommen.<br />
Wie könnte sich der Täter über die Garantenstellung irren? (klassische Versuchskonstellation)<br />
Es geht nicht um den Schutz des Täters, sondern um den Schutz des Rechtsgutes.<br />
Er meint z.B. er müsse bei der Jagt als Jagdvorsteher amten, obwohl er in<br />
Tat und Wahrheit Staatsanwalt ist.<br />
Fall 14.2.: „Vorsätzliche Tötung durch Unterlassung“<br />
Prüfung von Art. 111 StGB<br />
1. Tatbestandsmässigkeit<br />
a. OTB<br />
OS wer den Tod…<br />
US er führt den Tod herbei<br />
SS OTB ist erfüllt <br />
b. STB<br />
OS Vorsätzliches Handeln (wissen und willen)<br />
US Er wollte Miriam überhaupt nicht umfahren.<br />
SS Kein Wissen und Willen <br />
Fahrlässigkeit des Art. 117 StGB prüfen (nach diesem Artikel werden die meisten<br />
Verkehrsdelikte bestraft).<br />
Art. 117 StGB<br />
a. OTB<br />
OS<br />
US<br />
wer fahrlässig den Tod herbeiführt…<br />
SS OTB ist erfüllt