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Strafrecht II: Übungen - Studentische Organisationen Uni Luzern

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<strong>Strafrecht</strong> <strong>II</strong>: Notizen <strong>Übungen</strong> FS 08, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 63 -<br />

(Prof. Dr. iur. Jürg-Beat Ackermann)<br />

Im konkreten Fall könnte sich auch betragsmindernd auswirken:<br />

Keine konkrete Gefährdung Dritter<br />

Reue/Geständnis (daran sind aber rechtsstaatliche Bedenken anzubringen,<br />

weil dies in einen Missbrauch münden könnte. Zudem wird dadurch derjenige<br />

indirekt benachteiligt, der sein Recht auf Schweigen geltend macht)<br />

Die Höhe der Tagessätze wird vom Gericht anhand der persönlichen und wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen des Täters festgelegt. Im konkreten Fall kann sich betragserhöhend<br />

auswirkend:<br />

Keine Kinder<br />

Hoher Lohn<br />

Segelboot<br />

2 Autos<br />

Eigentumswohnung<br />

Im konkreten Fall könnte sich auch betragsmindernd auswirken:<br />

Hypotheken<br />

c) kann die Geldstrafe bedingt vollzogen werden?<br />

Für einen bedingten Strafvollzug nach Art. 42 StGB spricht, dass A eine sehr gute<br />

Prognose zu stellen ist. Dagegen spricht, dass die Busse (welche eigentlich für weniger<br />

schwerwiegende Übertretungen verhängt wird) nicht bedingt ausgesprochen werden<br />

kann.

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