Strafrecht II: Übungen - Studentische Organisationen Uni Luzern
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<strong>Strafrecht</strong> <strong>II</strong>: Notizen <strong>Übungen</strong> FS 08, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 63 -<br />
(Prof. Dr. iur. Jürg-Beat Ackermann)<br />
Im konkreten Fall könnte sich auch betragsmindernd auswirken:<br />
Keine konkrete Gefährdung Dritter<br />
Reue/Geständnis (daran sind aber rechtsstaatliche Bedenken anzubringen,<br />
weil dies in einen Missbrauch münden könnte. Zudem wird dadurch derjenige<br />
indirekt benachteiligt, der sein Recht auf Schweigen geltend macht)<br />
Die Höhe der Tagessätze wird vom Gericht anhand der persönlichen und wirtschaftlichen<br />
Verhältnissen des Täters festgelegt. Im konkreten Fall kann sich betragserhöhend<br />
auswirkend:<br />
Keine Kinder<br />
Hoher Lohn<br />
Segelboot<br />
2 Autos<br />
Eigentumswohnung<br />
Im konkreten Fall könnte sich auch betragsmindernd auswirken:<br />
Hypotheken<br />
c) kann die Geldstrafe bedingt vollzogen werden?<br />
Für einen bedingten Strafvollzug nach Art. 42 StGB spricht, dass A eine sehr gute<br />
Prognose zu stellen ist. Dagegen spricht, dass die Busse (welche eigentlich für weniger<br />
schwerwiegende Übertretungen verhängt wird) nicht bedingt ausgesprochen werden<br />
kann.