03.11.2013 Aufrufe

POLIZEILICHE FREIHEITSENTZIEHUNG ... - RAV-Polizeirecht

POLIZEILICHE FREIHEITSENTZIEHUNG ... - RAV-Polizeirecht

POLIZEILICHE FREIHEITSENTZIEHUNG ... - RAV-Polizeirecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

kapitel 3 | I.<br />

117<br />

Grenzfahndungsbestand als eigene Datei geführt, in der auch Ausreiseverbote und<br />

Passversagungen gespeichert sind, außerdem ein Grenzaktennachweis GAN.<br />

Die inländischen Dienststellen übermitteln Datensätze aus ihren Sammlungen<br />

auch an Sicherheitsbehörden im Ausland und an zwischenstaatliche Einrichtungen<br />

(Europol, Schengener Informationssystem (SIS), OLAF u.a.).<br />

Grenzüberschreitend interessierende Informationen übermittelt das BKA u.a. dem<br />

Europäischen Polizeiamt EUROPOL, das ab 1.7.1999 seine Analysedateien für bestimmte<br />

Kriminalitätsbereiche förmlich in Betrieb nahm und demnächst auch exekutive<br />

Befugnisse erhalten soll. Die Vernetzung Europols mit dem inzwischen in die<br />

EU überführten SIS zu Fahndungszwecken ist ebenfalls abzusehen. Datenübermittlung<br />

ins Ausland erfolgt weiter aufgrund bi- und multilateraler Abkommen an einzelne<br />

Drittstaaten. Ein häufiger Fall ist dabei die Entsendung von sog. Verbindungsbeamten<br />

zu ausländischen Polizeidienststellen. Diese übermitteln konstant oder situationsbezogen<br />

(etwa bei politischen Großereignissen) personenbezogene Daten aus deutschen<br />

Dateien an die ausländischen Partner.<br />

Strafermittlungsverfahren werden unabhängig von Ihrem Ausgang - also auch bei<br />

Einstellung mangels Tatverdacht nach § 170 Abs. 2 StPO - u.a. im bundeszentralen<br />

staatsanwaltlichen Verfahrensregister (ZStV) notiert, das im Frühjahr 1999 seinen<br />

Betrieb offiziell aufnahm 1 . Eine Löschung kann nach Freisprüchen, dauerhaften<br />

Verfahrenseinstellungen und bei Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens<br />

grundsätzlich 2 Jahre nach Verfahrenserledigung von Amts wegen erfolgen (§ 494<br />

Abs. 2 S. 2 StPO). Gerichte bewahren - weiterhin ohne gesetzliche Grundlage -<br />

Verfahrensakten auf und speichern personenbezogene Daten hieraus in Dateien.<br />

In den PIOS- und APIS- Dateien des BKA werden die personenbezogenen Daten<br />

von Personen erfasst, die zur polizeilichen Beobachtung (§ 163 e StPO und § 9 BKAG)<br />

ausgeschrieben sind, außerdem Inhalte von Ermittlungsakten, wobei nicht nur überführte<br />

Täter, sondern auch lediglich Beschuldigte, Verdächtige oder Kontaktpersonen<br />

unabhängig vom Ausgang des Ermittlungsverfahrens gespeichert werden. Hierzu gehört<br />

die „Arbeitsdatei PIOS- Landfriedensbruch“ (APLF- s.u.).<br />

Daneben enthält das INPOL- Verbundsystem einen allgemeinen Ausschreibungsund<br />

Fahndungsbestand, der auch Grundlage für nationale Ausschreibungen im SIS<br />

ist.<br />

Wenn Betroffene überhaupt, zufällig oder auf Auskunftsantrag, von der Speicherung<br />

der sie betreffenden Informationen erfahren, können sie zwar gelegentlich - ggf. gerichtlich<br />

- deren Löschung in der Ursprungsdatei durchsetzen, wenn die Erst- oder<br />

fortgesetzte Speicherung rechtswidrig war. Hiervon soll die erstspeichernde Behörde<br />

zwar theoretisch andere Stellen informieren, an welche die Daten inzwischen übermittelt<br />

wurden, damit auch diese eine Löschung veranlassen. Doch in der Praxis unterbleibt<br />

dies oft.<br />

Daher muss, wer die Löschung 'seiner' Daten gegenüber der erstspeichernden<br />

Behörde durchgesetzt hat, trotzdem damit rechnen, dass andere Übermittlungsempfänger<br />

sie weiterhin aufbewahren und bei einschlägigen Anlässen benutzen. Regelmäßig<br />

werden Übermittlungen zwischen den Polizeibehörden nicht oder nur stichprobenmäßig<br />

protokolliert.<br />

Erschwerend kommt hinzu, dass Auskunfts- und Löschungsansprüche nur „Personendateien“,<br />

nicht aber „Sachdateien“ erfassen sollen 2 . Daher kann - wie bei der

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!