POLIZEILICHE FREIHEITSENTZIEHUNG ... - RAV-Polizeirecht
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musterantrag II.<br />
125<br />
II. Musterantrag nach Freilassung zum Amtsgericht (FGG-<br />
/FEVG-Verfahren)<br />
Amtsgericht (der Gewahrsamnahme)<br />
Antrag auf nachträgliche richterliche Überprüfung der Zulässigkeit der Freiheitsentziehung<br />
In Sachen (Name, Anschrift)<br />
gegen<br />
Bezirksregierung./ Polizeipräsidium/ Bundesgrenzschutzpräsidium ...../ das Land .....vertreten<br />
durch ..... wird beantragt,<br />
nachträglich festzustellen, dass die Freiheitsentziehung am ..... von ..... bis .....<br />
- von Anfang an dem Grunde nach<br />
- der Dauer nach<br />
- wegen der Nichtbeachtung des Richtervorbehaltes<br />
- wegen der Behandlung während der Freiheitsentziehung<br />
rechtswidrig war.<br />
Der/die Betroffene wurde am .....um .....in .....durch die Polizei ...../ den Bundesgrenzschutz<br />
.... festgenommen, bis um ..... vor Ort und bis um ..... im Gefangenentransporter festgehalten<br />
und um ..... nach ..... (GeSa) verbracht.<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Die Freiheitsentziehung war von Anfang an (alternativ: ab.......Uhr) unzulässig,<br />
weil die Voraussetzungen für den Gewahrsam (z.B. § 18 NGefAG / § 39 BGSG<br />
nicht vorgelegen haben.<br />
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Die Freiheitsentziehung war unzulässig, weil nicht "unverzüglich" eine richter<br />
liche Entscheidung herbeigeführt wurde. Diese wurde nach meiner Kenntnis<br />
überhaupt nicht beantragt<br />
erst um ..... beantragt<br />
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Die Art der Freiheitsentziehung bzw. die Behandlung im Gewahrsam war unzulässig,<br />
weil (mangelhafte Unterbringung, insbesondere Käfighaltung,<br />
Massenzellen, Festhalten im Freien oder im Transporter, unwürdige<br />
Haftbedingungen, mangelhafte hygienische Verhältnisse, mangelhafte<br />
Verpflegung, Benachrichtigung von Vertrauenspersonen, fehlende Begründung,<br />
Behinderung bei Inanspruchnahme von Rechtsbeistand .....)<br />
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