POLIZEILICHE FREIHEITSENTZIEHUNG ... - RAV-Polizeirecht
POLIZEILICHE FREIHEITSENTZIEHUNG ... - RAV-Polizeirecht
POLIZEILICHE FREIHEITSENTZIEHUNG ... - RAV-Polizeirecht
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
musterantrag IV.<br />
128<br />
IV. Musterantrag Fortsetzungsfeststellungsklage nach §<br />
113 Abs. 1 S. 4 VwGO<br />
Verwaltungsgericht (am Sitz der erlassenden Behörde)<br />
Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO<br />
In der Verwaltungsrechtssache (Name, Anschrift)<br />
gegen<br />
Bezirksregierung/ Polizeipräsidium/ das Land .....vertreten durch ...../ Bundesgrenzschutzpräsidium<br />
..... wird beantragt,<br />
festzustellen, dass die Freiheitsentziehung am ..... von ..... bis .....<br />
- von Anfang an dem Grunde nach<br />
- der Dauer nach wegen<br />
- der Nichtbeachtung des Richtervorbehaltes<br />
- der Behandlung während der Freiheitsentziehung<br />
- des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen<br />
rechtswidrig war.<br />
Der/die KlägerIn wurde am .....um ..... in .....durch die Polizei ...../den Bundesgrenzschutz<br />
..... festgenommen, bis um ..... vor Ort und bis um ..... im Gefangenentransporter festgehalten<br />
und um ..... nach ..... (GeSa) verbracht.<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Die Freiheitsentziehung war von Anfang an (alternativ: ab....Uhr) unzulässig,<br />
weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben<br />
..........................................................................................................................<br />
..........................................................................................................................<br />
Die Freiheitsentziehung war unzulässig, weil nicht "unverzüglich" eine richterliche<br />
Entscheidung herbeigeführt wurde. Diese wurde nach meiner Kenntnis<br />
überhaupt nicht beantragt<br />
erst um ..... beantragt<br />
..........................................................................................................................<br />
Die Art der Freiheitsentziehung bzw. die Behandlung im Gewahrsam war unzulässig,<br />
weil (mangelhafte Unterbringung, insbesondere Käfighaltung,<br />
Massenzellen, Festhalten im Freien oder im Transporter, unwürdige<br />
Haftbedingungen, mangelhafte hygienische Verhältnisse, mangelhafte Verpflegung,<br />
Benachrichtigung von Vertrauenspersonen, fehlende Begründung, Behinderung<br />
bei Inanspruchnahme von Rechtsbeistand .....)<br />
..........................................................................................................................<br />
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt