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Landtag Brandenburg P-HA 5/41 Protokoll - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>HA</strong> 5/<strong>41</strong> S. 31<br />

Hauptausschuss 20.02.2013<br />

<strong>41</strong>. (öffentliche Sitzung) Stenogr. Dienst/ree-mei<br />

chen übergreifend interessieren sollten. Die berühren dann auch unmittelbar Fragen,<br />

die hier im Fragenkatalog auftauchen.<br />

Punkt eins, noch einmal zum Thema Gebietsgliederung, Verwaltungsreform, Funktionalreform:<br />

Ich bin erschrocken, Frau von Halem, dass Sie sagen, Karten, Gebietsgrößen<br />

sind zuerst festzusetzen, Einwohnerzahlen, und dann unterhalten wir uns<br />

über Aufgaben. - Natürlich gibt es einen engen kausalen Zusammenhang zwischen<br />

Einwohnerzahlen und der Tragfähigkeit einer Verwaltung, dem, was sie wahrnehmen<br />

kann und sollte. Darum geht ja gerade der Streit auch der Spitzenverbände hier in<br />

<strong>Brandenburg</strong>: Kann die Liste des Städte-und Gemeindebundes zum Beispiel mit dem<br />

Thema Bauordnung darauf in den Städte und Gemeinden tragfähig sein? Jetzt könnte<br />

ich Ihnen referieren, dass das vielleicht meine Stadt Falkensee im Havelland mit<br />

45 000 Einwohnern so einigermaßen könnte, wenn sie Fachkräfte bekommt, dass es<br />

aber die meisten anderen Gemeinden mit der heutigen Größe überhaupt nicht können<br />

und es auch gegebenenfalls mindestens ein wirtschaftliches Problem ist, wenn<br />

heute aus 18 Bauverwaltungen mit einem Personalkörper von 60 hochspezialisierten<br />

Leuten das Ganze dann mindestens in 30, 40, 50, 60 Bauverwaltungen nach unten<br />

verteilt wird. Hier sind aber Glaubensstreite, hier müssen Fachleute mit ran, die darüber<br />

diskutieren. Und ich kann nur sagen, es gibt Bundesländer wie Thüringen -<br />

recht aktuell -, die an die Frage Funktionalreform Expertenkommissionen setzen. Ob<br />

all das richtig ist, was da empfohlen wird, sei dahingestellt, aber die Frage muss<br />

schon im streitigen Fall, wie er hier ist, letztlich die <strong>Land</strong>esregierung, der <strong><strong>Land</strong>tag</strong>,<br />

der Gesetzgeber beantworten: Welche Aufgaben will ich auf welcher Ebene wahrnehmen<br />

lassen - Unsinn inbegriffen?<br />

Wenn im Moment meine Gemeinde Falkensee herausgelöst aus der Kreisverwaltung<br />

nach der Experimentierklausel, die ja in <strong>Brandenburg</strong> möglich ist, die stationäre und<br />

mobile Geschwindigkeitsüberwachung mit zwei Fahrzeugen wahrnimmt und jetzt erkennt,<br />

dass sich das Ganze überhaupt nicht trägt und die Auswertung der Bilder über<br />

die Zentrale Bußgeldstelle Falkensee - Vertrag Innenministerium - reverstaatlicht<br />

wird, von Kreis runter und jetzt wieder hoch in der Auswertung, dann müssen Sie<br />

sich fragen, was so ein Bruch- und Stückwerk soll. Jedenfalls meine Behörde ist an<br />

der Stelle geschwächt. Hochkompliziertes Thema! Ich glaube, es gibt da keinen Konsens.<br />

Aber es gibt Aufgaben, will ich nur sagen, die unterhalb der heutigen Kreisgrößen<br />

nicht wahrgenommen werden können. Dazu gehören Katastrophenschutz, die<br />

Bauverwaltung, das öffentliche Gesundheitswesen - das ist auch eine Frage der verfügbaren<br />

Fachkräfte - oder etwa Aufgabenverantwortung stationäres Gesundheitswesen<br />

oder Rettungsdienst oder Berufsschulwesen. Ich bin auch immer wieder erschrocken,<br />

dass doch der eine oder andere Kreis seine Sinnfälligkeit überhaupt infrage<br />

stellt. Das ist in keinem anderen Flächenland politisch der Fall. Da kann ich nur<br />

den Kopf schütteln. Man kann sich über die Zahl der Kreise, über die Größen usw.<br />

streiten, kann all das diskutieren, aber diese Ebene überhaupt infrage zu stellen ist in<br />

Deutschland noch nie passiert.<br />

Jetzt komme ich aber zu sechs anderen Bemerkungen. Erstens, ich glaube, dass die<br />

Folgen der demografischen Entwicklung die größte und komplexeste Herausforderung<br />

unserer Gesellschaft überhaupt sind und auch so ressortübergreifend gesamtgesellschaftlich<br />

zu betrachten sind, dass sie nur in der Staatskanzlei richtig angesie-

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