Landtag Brandenburg P-HA 5/41 Protokoll - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>HA</strong> 5/<strong>41</strong> S. 54<br />
Hauptausschuss 20.02.2013<br />
<strong>41</strong>. (öffentliche Sitzung) Stenogr. Dienst/ree-mei<br />
Und die Zeit des Umzuges, das sei schon gesagt worden, reiche, um die Nachrüstung<br />
der Kuppel zu realisieren. Von daher gäbe es gar keinen Grund zur Aufregung.<br />
Zu TOP 3.<br />
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben<br />
nach §§ 802k Absatz 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und<br />
§ 6 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Absatz 1<br />
Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und<br />
zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder<br />
- Gesetzentwurf der <strong>Land</strong>esregierung (Drucksache 5/6660)<br />
Der Vorsitzende rief den neuen Tagesordnungspunkt 3 auf. Es ginge um das Gesetz<br />
zu dem Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Absatz<br />
1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung<br />
und § 7 Absatz 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung<br />
und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder -<br />
Gesetzentwurf der <strong>Land</strong>esregierung (Drucksache 5/6660). Das Gesetz sei dem<br />
Hauptausschuss federführend und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss überwiesen<br />
worden. Da kein inhaltlicher Redebedarf angemeldet werde, schlug er vor,<br />
den Rechtsausschuss zu bitten, eine Stellungnahme bis zum 19.03.2013 abzugeben.<br />
Hiergegen wurden keine Einwände erhoben.<br />
Zu TOP 4:<br />
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung<br />
des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages<br />
zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem <strong>Land</strong> Berlin -<br />
Gesetzentwurf der <strong>Land</strong>esregierung (Drucksache 5/6659)<br />
Der Vorsitzende rief den Tagesordnungspunkt 4 (neu) auf. Es ginge um das Gesetz<br />
zu dem Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens<br />
gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern<br />
und dem <strong>Land</strong> Berlin - Gesetzentwurf der <strong>Land</strong>esregierung (Drucksache 5/6659).<br />
Auch dieses Gesetz sei dem Hauptausschuss federführend überwiesen worden;<br />
mitberatend sei der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Da kein inhaltlicher<br />
Redebedarf angemeldet werde, schlug er vor, den Ausschuss für Haushalt und<br />
Finanzen zu bitten, eine Stellungnahme bis zum 19.03.2013 abzugeben. Hiergegen<br />
wurden keine Einwände erhoben.