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Landtag Brandenburg P-HA 5/41 Protokoll - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>HA</strong> 5/<strong>41</strong> S. 54<br />

Hauptausschuss 20.02.2013<br />

<strong>41</strong>. (öffentliche Sitzung) Stenogr. Dienst/ree-mei<br />

Und die Zeit des Umzuges, das sei schon gesagt worden, reiche, um die Nachrüstung<br />

der Kuppel zu realisieren. Von daher gäbe es gar keinen Grund zur Aufregung.<br />

Zu TOP 3.<br />

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben<br />

nach §§ 802k Absatz 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und<br />

§ 6 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Absatz 1<br />

Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und<br />

zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder<br />

- Gesetzentwurf der <strong>Land</strong>esregierung (Drucksache 5/6660)<br />

Der Vorsitzende rief den neuen Tagesordnungspunkt 3 auf. Es ginge um das Gesetz<br />

zu dem Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Absatz<br />

1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung<br />

und § 7 Absatz 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung<br />

und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder -<br />

Gesetzentwurf der <strong>Land</strong>esregierung (Drucksache 5/6660). Das Gesetz sei dem<br />

Hauptausschuss federführend und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss überwiesen<br />

worden. Da kein inhaltlicher Redebedarf angemeldet werde, schlug er vor,<br />

den Rechtsausschuss zu bitten, eine Stellungnahme bis zum 19.03.2013 abzugeben.<br />

Hiergegen wurden keine Einwände erhoben.<br />

Zu TOP 4:<br />

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung<br />

des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages<br />

zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem <strong>Land</strong> Berlin -<br />

Gesetzentwurf der <strong>Land</strong>esregierung (Drucksache 5/6659)<br />

Der Vorsitzende rief den Tagesordnungspunkt 4 (neu) auf. Es ginge um das Gesetz<br />

zu dem Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens<br />

gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern<br />

und dem <strong>Land</strong> Berlin - Gesetzentwurf der <strong>Land</strong>esregierung (Drucksache 5/6659).<br />

Auch dieses Gesetz sei dem Hauptausschuss federführend überwiesen worden;<br />

mitberatend sei der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Da kein inhaltlicher<br />

Redebedarf angemeldet werde, schlug er vor, den Ausschuss für Haushalt und<br />

Finanzen zu bitten, eine Stellungnahme bis zum 19.03.2013 abzugeben. Hiergegen<br />

wurden keine Einwände erhoben.

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