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Landtag Brandenburg P-HA 5/41 Protokoll - Land Brandenburg

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Die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden muss gelebt werden können — trotz<br />

demographische Umbrüche — mittels direkt gewählter Vertretungen nach den Bedürfnissen der<br />

örtlichen Bürgerschaft.<br />

Im BN besteht noch die gesonderte Wettbewerbssituation mit Berlin. Die Kleinteiligkeit der<br />

„kommunalen Akteure" im BN führt zu einer Politikunfähigkeit der <strong>Brandenburg</strong>er Gemeinden<br />

in Zusammenarbeit und in Aushandlungsprozessen mit Berlin und seinen Bezirken.<br />

Mit dem Anspruch<br />

im BN die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und<br />

im WM bei abnehmender Bevölkerungszahl überhaupt noch kommunale Selbstverwaltung<br />

möglich zu machen,<br />

kann es nur folgende Lösungen geben:<br />

im BN: Weiterentwicklung der Einheitsgemeinden mit der Option weiterer<br />

Gemeindezusammenlegung zu größeren Einheitsgemeinden oder Verbandsgemeinden bei<br />

gleichzeitiger dezentraler Ausprägung vom Ortsteilgremien<br />

im WM: Entwicklung bisheriger (zu kleiner) Einheitsgemeinden und Ämtern hin zu<br />

Verbandsgemeinden, basierend auf den Mittelbereichen<br />

7. finanzpolitische Handlungsspielräume<br />

Wenn auch auf S. 37 ff des DDB das Thema aufgegriffen wird, fehlt dennoch eine überzeugende<br />

Analyse. Zwingend notwendig ist eine Darstellung der finanziellen Handlungsspielräume aller<br />

Gemeinden und Mittelbereiche im Jahre 2030 aufgrund<br />

heute schon bekannte Rahmenbedingungen<br />

demographischen Veränderungen (Steuerkraft der Gemeinden)<br />

Der Rückzug auf Demographiefaktoren innerhalb des FAG wird den künftigen Steuerlcrattdisparitäten<br />

nicht ansatzweise gerecht. (Es bleibt nur bei einer Umverteilung innerhalb der kommunalen Familie).<br />

Stattdessen ist neu zu ordnen<br />

eine spezielle Finanzarchitektur für den 13N (FAG BN) und den WM (FAG WM)<br />

soweit Kreise überhaupt noch notwendige sind: Auskömmliche Finanzierung übertragenen<br />

<strong>Land</strong>esaufgaben durch Direktzuweisungen des <strong>Land</strong>es (außerhalb des KAG).<br />

Ohne solche radikalen Schritte, werden finanzielle Anreizsysteme im BN nicht mehr darstellbar sein<br />

(schon jetzt zumeist aufgehoben), die Tortenstücklandkreise zu bloßen Umverteilungskörperschaften<br />

degradiejt und die anderen <strong>Land</strong>kreise zu prekär finanzierten Gemeindeverbänden.<br />

Dr. Klett

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