Werte leben. Wachstum schaffen. - Nordzucker AG
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Corporate Governance<br />
123<br />
Corporate Governance-Bericht<br />
Erklärung der <strong>Nordzucker</strong> <strong>AG</strong> zum Deutschen<br />
Corporate Governance Kodex in Anlehnung<br />
an § 161 AktG<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>Nordzucker</strong> <strong>AG</strong>, Braunschweig,<br />
haben sich mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate<br />
Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 eingehend<br />
befasst. Obwohl der Deutsche Corporate Governance Kodex für die<br />
<strong>Nordzucker</strong> <strong>AG</strong> als nicht börsennotiertes Unternehmen nicht verbindlich<br />
vorgeschrieben ist, wurde und wird den dortigen Empfehlungen<br />
durch die <strong>Nordzucker</strong> <strong>AG</strong> mit folgenden Ausnahmen<br />
entsprochen:<br />
1. Die Einberufung der Hauptversammlung und die Einberufungsunterlagen<br />
werden aufgrund der Aktionärsstruktur nicht auf elektronischem<br />
Wege übermittelt (Ziffer 2.3.2).<br />
2. Über die Anforderungen für nicht börsennotierte Gesellschaften<br />
hinaus sind zwei Finanzexperten im Sinne des § 100 Absatz 5<br />
AktG Mitglieder des Aufsichtsrats. Zwar ist keiner dieser Finanzexperten<br />
Vorsitzender, aber beide sind Mitglieder des Prüfungsausschusses<br />
(Ziffer 5.3.2).<br />
3. Interessenkonflikte in der Person von Aufsichtsratsmitgliedern<br />
treten aufgrund der besonderen Bedeutung landwirtschaftlichen<br />
Sachverstandes für das Unternehmen zurück (Ziffer 5.5.3).<br />
4. Die seit Beginn der <strong>Nordzucker</strong> <strong>AG</strong> in der Satzung vorgesehene<br />
Regelung zur erfolgsorientierten Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder<br />
knüpft an die Dividendenzahlung eines<br />
Jahres an und entspricht damit nicht der im Mai 2012 eingeführten<br />
Regelung des Kodex, nach der eine erfolgsorientierte<br />
Vergütung der Auf sichtsratsmitglieder auf eine nachhaltige<br />
Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein soll (Ziffer 5.4.6).<br />
Vorstand und Aufsichtsrat prüfen eine Anpassung der Vergütungsregelung<br />
und werden diese gegebenenfalls der Hauptversammlung<br />
zur Beschlussfassung vorlegen.<br />
5. Wegen der Einbeziehung der <strong>Nordzucker</strong> <strong>AG</strong> in den Konzernabschluss<br />
der <strong>Nordzucker</strong> Holding Aktiengesellschaft hat diese<br />
ein besonderes Informationsbedürfnis (Ziffer 6.3).<br />
Sofern der Kodex gesetzliche Pflichten börsennotierter Aktiengesellschaften<br />
außerhalb von Empfehlungen regelt, sind diese auf die<br />
<strong>Nordzucker</strong> <strong>AG</strong> nicht anwendbar. Die Gesellschaft geht auch keine<br />
freiwillige Verpflichtung ein, diese zu befolgen. Im Übrigen wird<br />
auf die Ausführungen im Corporate Governance-Bericht verwiesen.<br />
Braunschweig, März 2013<br />
Hartwig Fuchs<br />
Hans-Christian Koehler<br />
Vorstandsvorsitzender<br />
Aufsichtsratsvorsitzender