04.11.2013 Aufrufe

Werte leben. Wachstum schaffen. - Nordzucker AG

Werte leben. Wachstum schaffen. - Nordzucker AG

Werte leben. Wachstum schaffen. - Nordzucker AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Corporate Governance<br />

123<br />

Corporate Governance-Bericht<br />

Erklärung der <strong>Nordzucker</strong> <strong>AG</strong> zum Deutschen<br />

Corporate Governance Kodex in Anlehnung<br />

an § 161 AktG<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>Nordzucker</strong> <strong>AG</strong>, Braunschweig,<br />

haben sich mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate<br />

Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 eingehend<br />

befasst. Obwohl der Deutsche Corporate Governance Kodex für die<br />

<strong>Nordzucker</strong> <strong>AG</strong> als nicht börsennotiertes Unternehmen nicht verbindlich<br />

vorgeschrieben ist, wurde und wird den dortigen Empfehlungen<br />

durch die <strong>Nordzucker</strong> <strong>AG</strong> mit folgenden Ausnahmen<br />

entsprochen:<br />

1. Die Einberufung der Hauptversammlung und die Einberufungsunterlagen<br />

werden aufgrund der Aktionärsstruktur nicht auf elektronischem<br />

Wege übermittelt (Ziffer 2.3.2).<br />

2. Über die Anforderungen für nicht börsennotierte Gesellschaften<br />

hinaus sind zwei Finanzexperten im Sinne des § 100 Absatz 5<br />

AktG Mitglieder des Aufsichtsrats. Zwar ist keiner dieser Finanzexperten<br />

Vorsitzender, aber beide sind Mitglieder des Prüfungsausschusses<br />

(Ziffer 5.3.2).<br />

3. Interessenkonflikte in der Person von Aufsichtsratsmitgliedern<br />

treten aufgrund der besonderen Bedeutung landwirtschaftlichen<br />

Sachverstandes für das Unternehmen zurück (Ziffer 5.5.3).<br />

4. Die seit Beginn der <strong>Nordzucker</strong> <strong>AG</strong> in der Satzung vorgesehene<br />

Regelung zur erfolgsorientierten Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder<br />

knüpft an die Dividendenzahlung eines<br />

Jahres an und entspricht damit nicht der im Mai 2012 eingeführten<br />

Regelung des Kodex, nach der eine erfolgsorientierte<br />

Vergütung der Auf sichtsratsmitglieder auf eine nachhaltige<br />

Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein soll (Ziffer 5.4.6).<br />

Vorstand und Aufsichtsrat prüfen eine Anpassung der Vergütungsregelung<br />

und werden diese gegebenenfalls der Hauptversammlung<br />

zur Beschlussfassung vorlegen.<br />

5. Wegen der Einbeziehung der <strong>Nordzucker</strong> <strong>AG</strong> in den Konzernabschluss<br />

der <strong>Nordzucker</strong> Holding Aktiengesellschaft hat diese<br />

ein besonderes Informationsbedürfnis (Ziffer 6.3).<br />

Sofern der Kodex gesetzliche Pflichten börsennotierter Aktiengesellschaften<br />

außerhalb von Empfehlungen regelt, sind diese auf die<br />

<strong>Nordzucker</strong> <strong>AG</strong> nicht anwendbar. Die Gesellschaft geht auch keine<br />

freiwillige Verpflichtung ein, diese zu befolgen. Im Übrigen wird<br />

auf die Ausführungen im Corporate Governance-Bericht verwiesen.<br />

Braunschweig, März 2013<br />

Hartwig Fuchs<br />

Hans-Christian Koehler<br />

Vorstandsvorsitzender<br />

Aufsichtsratsvorsitzender

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!