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Werte leben. Wachstum schaffen. - Nordzucker AG

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Konzernanhang 77<br />

Bei Vermögenswerten in Form von finance-leases, bei denen der<br />

Eigentumsübergang auf Unternehmen des Konzerns am Ende<br />

des Miet- bzw. Leasingvertrages hinreichend sicher ist, erfolgt<br />

die planmäßige Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer<br />

der Vermögenswerte.<br />

Investitionszuschüsse und -zulagen der öffentlichen Hand, die<br />

für die Anschaffung bzw. Herstellung von Sachanlagen gewährt<br />

werden, werden mit Bildung eines passiven Abgrenzungspostens<br />

innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Der<br />

Abgrenzungsposten wird nachfolgend über die Nutzungsdauer<br />

des bezuschussten Vermögenswertes erfolgswirksam aufgelöst.<br />

3.4. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien<br />

Immobilien, die der <strong>Nordzucker</strong> Konzern zur Vermietung an<br />

Dritte bestimmt hat, werden entsprechend des in IAS 40<br />

definierten Wahlrechts zu fortgeführten Anschaffungs- bzw.<br />

Herstellungskosten bilanziert. Diese Immobilien werden linear<br />

über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 20 – 60 Jahren<br />

abgeschrieben.<br />

3.5. Wertminderung von immateriellen<br />

Vermögenswerten und Sachanlagen<br />

Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte<br />

für eine Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte<br />

vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine<br />

jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit<br />

erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren<br />

Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor („Impairment-Test”).<br />

Eine Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen<br />

wird vorgenommen, sofern aufgrund bestimmter Ereignisse<br />

der Buchwert der Vermögenswerte nicht mehr durch den<br />

zu erwartenden Veräußerungserlös bzw. den diskontierten Netto-<br />

Cashflow aus einer weiteren Nutzung gedeckt ist. Sofern eine<br />

Ermittlung des erzielbaren Betrags für einzelne Vermögenswerte<br />

nicht möglich ist, da die Cashflows abhängig sind von denen<br />

anderer Vermögenswerte, erfolgt die Bestimmung des Cashflows<br />

für die nächsthöhere Gruppierung von Vermögenswerten (Berichtseinheit,<br />

zahlungsmittelgenerierende Einheit), für die ein<br />

derartiger Cashflow ermittelt werden kann. Die Zahlungsströme<br />

der Berichtseinheiten werden mit einem Kapitalkostensatz, der<br />

die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und<br />

der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, diskontiert.<br />

Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn der<br />

Barwert der Zahlungsströme kleiner ist als der Buchwert des<br />

Anlage- und Netto-Umlaufvermögens der Berichtseinheit.<br />

An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür<br />

vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in Vorperioden<br />

erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert<br />

haben könnte. Zuschreibungen werden vorgenommen, sofern<br />

in den Folgeperioden der Nutzungswert angestiegen ist. Die Zuschreibung<br />

erfolgt dabei höchstens auf den Betrag, der sich ohne<br />

die Erfassung der Wertminderung unter Berücksichtigung planmäßiger<br />

Abschreibungen ergeben hätte.<br />

3.6. Investitionszuschüsse und -zulagen<br />

Ansprüche aus Investitionszuschüssen und -zulagen werden ab<br />

dem Zeitpunkt bilanziert, zu dem der <strong>Nordzucker</strong> Konzern eine<br />

hinreichende Sicherheit hinsichtlich der Gewährung und der Erfüllung<br />

der mit der Gewährung verbundenen Bedingungen hat.<br />

Für die Anschaffung von Vermögenswerten gewährte Zuschüsse<br />

bzw. Zulagen werden unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen<br />

und über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögenswerte<br />

erfolgswirksam aufgelöst.<br />

3.7. Emissionsrechte<br />

Unentgeltlich zugewendete Emissionsrechte werden durch den<br />

<strong>Nordzucker</strong> Konzern nicht bilanziert. Der <strong>Nordzucker</strong> Konzern<br />

bilanziert entsprechende Verpflichtungen dann zu Anschaffungskosten,<br />

wenn die im <strong>Nordzucker</strong> Konzern gehaltenen<br />

Emissionsrechte nicht ausreichen.<br />

3.8. Finanzinstrumente<br />

Die Bilanzierung der Finanzinstrumente des <strong>Nordzucker</strong> Konzerns<br />

erfolgt nach IAS 39. Im Konzern werden alle Käufe oder Verkäufe<br />

von finanziellen Vermögenswerten unabhängig von ihrer Kategorisierung<br />

grundsätzlich bei Erwerb, d. h. zum Erfüllungstag,<br />

bilanziert.<br />

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten<br />

werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden<br />

Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten<br />

werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die<br />

in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert<br />

bewertet werden, ebenfalls angesetzt und über die Laufzeit<br />

amortisiert. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte<br />

entsprechen regelmäßig den Marktpreisen der Finanzinstrumente.<br />

Sofern diese nicht unmittelbar durch Rückgriff auf einen<br />

aktiven Markt verfügbar sind, erfolgt eine Bewertung auf Grundlage<br />

der Discounted-Cashflow-Methode (DCF-Methode), d. h.<br />

auf Grundlage der erwarteten Zahlungsströme unter Anwendung<br />

der zum Bilanzstichtag gültigen Referenzzinssätze.<br />

Bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten ist gemäß IAS 39<br />

eine Zuordnung zu den Bewertungskategorien „Kredite und<br />

Forderungen (K&F)“, „zur Veräußerung verfügbar (Available for sale<br />

– AFS)“, „bis zur Endfälligkeit gehalten (Held to maturity – HTM)“<br />

sowie „zu Handelszwecken gehalten (Held for trading – HFT)“, „Fair<br />

Value Option (FVO)“ oder „finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu<br />

fortgeführten Anschaffungskosten (Financial liabilities measured at<br />

amortised cost – FLAC)“ vorgesehen.

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