Werte leben. Wachstum schaffen. - Nordzucker AG
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Konzernanhang 77<br />
Bei Vermögenswerten in Form von finance-leases, bei denen der<br />
Eigentumsübergang auf Unternehmen des Konzerns am Ende<br />
des Miet- bzw. Leasingvertrages hinreichend sicher ist, erfolgt<br />
die planmäßige Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer<br />
der Vermögenswerte.<br />
Investitionszuschüsse und -zulagen der öffentlichen Hand, die<br />
für die Anschaffung bzw. Herstellung von Sachanlagen gewährt<br />
werden, werden mit Bildung eines passiven Abgrenzungspostens<br />
innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Der<br />
Abgrenzungsposten wird nachfolgend über die Nutzungsdauer<br />
des bezuschussten Vermögenswertes erfolgswirksam aufgelöst.<br />
3.4. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien<br />
Immobilien, die der <strong>Nordzucker</strong> Konzern zur Vermietung an<br />
Dritte bestimmt hat, werden entsprechend des in IAS 40<br />
definierten Wahlrechts zu fortgeführten Anschaffungs- bzw.<br />
Herstellungskosten bilanziert. Diese Immobilien werden linear<br />
über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 20 – 60 Jahren<br />
abgeschrieben.<br />
3.5. Wertminderung von immateriellen<br />
Vermögenswerten und Sachanlagen<br />
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte<br />
für eine Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte<br />
vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine<br />
jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit<br />
erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren<br />
Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor („Impairment-Test”).<br />
Eine Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen<br />
wird vorgenommen, sofern aufgrund bestimmter Ereignisse<br />
der Buchwert der Vermögenswerte nicht mehr durch den<br />
zu erwartenden Veräußerungserlös bzw. den diskontierten Netto-<br />
Cashflow aus einer weiteren Nutzung gedeckt ist. Sofern eine<br />
Ermittlung des erzielbaren Betrags für einzelne Vermögenswerte<br />
nicht möglich ist, da die Cashflows abhängig sind von denen<br />
anderer Vermögenswerte, erfolgt die Bestimmung des Cashflows<br />
für die nächsthöhere Gruppierung von Vermögenswerten (Berichtseinheit,<br />
zahlungsmittelgenerierende Einheit), für die ein<br />
derartiger Cashflow ermittelt werden kann. Die Zahlungsströme<br />
der Berichtseinheiten werden mit einem Kapitalkostensatz, der<br />
die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und<br />
der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, diskontiert.<br />
Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn der<br />
Barwert der Zahlungsströme kleiner ist als der Buchwert des<br />
Anlage- und Netto-Umlaufvermögens der Berichtseinheit.<br />
An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür<br />
vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in Vorperioden<br />
erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert<br />
haben könnte. Zuschreibungen werden vorgenommen, sofern<br />
in den Folgeperioden der Nutzungswert angestiegen ist. Die Zuschreibung<br />
erfolgt dabei höchstens auf den Betrag, der sich ohne<br />
die Erfassung der Wertminderung unter Berücksichtigung planmäßiger<br />
Abschreibungen ergeben hätte.<br />
3.6. Investitionszuschüsse und -zulagen<br />
Ansprüche aus Investitionszuschüssen und -zulagen werden ab<br />
dem Zeitpunkt bilanziert, zu dem der <strong>Nordzucker</strong> Konzern eine<br />
hinreichende Sicherheit hinsichtlich der Gewährung und der Erfüllung<br />
der mit der Gewährung verbundenen Bedingungen hat.<br />
Für die Anschaffung von Vermögenswerten gewährte Zuschüsse<br />
bzw. Zulagen werden unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen<br />
und über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögenswerte<br />
erfolgswirksam aufgelöst.<br />
3.7. Emissionsrechte<br />
Unentgeltlich zugewendete Emissionsrechte werden durch den<br />
<strong>Nordzucker</strong> Konzern nicht bilanziert. Der <strong>Nordzucker</strong> Konzern<br />
bilanziert entsprechende Verpflichtungen dann zu Anschaffungskosten,<br />
wenn die im <strong>Nordzucker</strong> Konzern gehaltenen<br />
Emissionsrechte nicht ausreichen.<br />
3.8. Finanzinstrumente<br />
Die Bilanzierung der Finanzinstrumente des <strong>Nordzucker</strong> Konzerns<br />
erfolgt nach IAS 39. Im Konzern werden alle Käufe oder Verkäufe<br />
von finanziellen Vermögenswerten unabhängig von ihrer Kategorisierung<br />
grundsätzlich bei Erwerb, d. h. zum Erfüllungstag,<br />
bilanziert.<br />
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten<br />
werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden<br />
Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten<br />
werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die<br />
in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert<br />
bewertet werden, ebenfalls angesetzt und über die Laufzeit<br />
amortisiert. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte<br />
entsprechen regelmäßig den Marktpreisen der Finanzinstrumente.<br />
Sofern diese nicht unmittelbar durch Rückgriff auf einen<br />
aktiven Markt verfügbar sind, erfolgt eine Bewertung auf Grundlage<br />
der Discounted-Cashflow-Methode (DCF-Methode), d. h.<br />
auf Grundlage der erwarteten Zahlungsströme unter Anwendung<br />
der zum Bilanzstichtag gültigen Referenzzinssätze.<br />
Bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten ist gemäß IAS 39<br />
eine Zuordnung zu den Bewertungskategorien „Kredite und<br />
Forderungen (K&F)“, „zur Veräußerung verfügbar (Available for sale<br />
– AFS)“, „bis zur Endfälligkeit gehalten (Held to maturity – HTM)“<br />
sowie „zu Handelszwecken gehalten (Held for trading – HFT)“, „Fair<br />
Value Option (FVO)“ oder „finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu<br />
fortgeführten Anschaffungskosten (Financial liabilities measured at<br />
amortised cost – FLAC)“ vorgesehen.