Werte leben. Wachstum schaffen. - Nordzucker AG
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Geschäftsbericht <strong>Nordzucker</strong> 2012/13<br />
Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle<br />
Verbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam<br />
zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle<br />
Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (FVO) zu designieren, hat<br />
der <strong>Nordzucker</strong> Konzern keinen Gebrauch gemacht.<br />
Finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten,<br />
die der Kategorie „zu Handelszwecken gehalten“ zuzuordnen<br />
sind, bewertet der Konzern zu beizulegenden Zeitwerten. Wertänderungen<br />
werden ergebniswirksam erfasst.<br />
Zum Zeitpunkt des Zugangs erfolgt für Finanzinstrumente der<br />
Bewertungskategorie „zur Veräußerung verfügbar“ die Bewertung<br />
grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert. Das Ergebnis<br />
aus der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert wird unter<br />
Berücksichtigung steuerlicher Aspekte erfolgsneutral im kumulierten<br />
übrigen Eigenkapital erfasst. Bei einer Veräußerung des finanziellen<br />
Vermögenswerts wird das im Eigenkapital bilanzierte<br />
kumulierte Bewertungsergebnis aufgelöst und das realisierte Ergebnis<br />
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Falle einer<br />
Wertminderung wird die sogenannte Neubewertungsrücklage<br />
um den Wertminderungsbetrag korrigiert und der entsprechende<br />
Betrag in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.<br />
Sofern kein Zeitwert für Finanzinstrumente zu ermitteln ist oder<br />
sich die Zeitwerte nicht über geeignete Bewertungsmethoden<br />
ableiten lassen, erfolgt die Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten.<br />
Für flüssige Mittel und andere kurzfristige originäre<br />
Finanzinstrumente entsprechen die Zeitwerte den zu den jeweiligen<br />
Stichtagen bilanzierten Buchwerten.<br />
Vermögenswerte, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen,<br />
werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung<br />
der Effektivzinsmethode bilanziert. Eine Wertminderung<br />
wird auf derartige Vermögenswerte erfasst, sofern der<br />
erzielbare Betrag bei Anwendung des ursprünglich bestimmten<br />
Effektivzinses unter den Buchwert gesunken ist.<br />
Im Geschäftsjahr wurden keine Umwidmungen finanzieller Vermögenswerte<br />
aus der Kategorie „zur Veräußerung verfügbar“ in<br />
die Kategorie „bis zur Endfälligkeit gehalten“ vorgenommen. Ebenso<br />
wurde bei keinen Finanzinstrumenten der Kategorie „zur Veräußerung<br />
verfügbar“, bewertet zum beizulegenden Zeitwert, auf<br />
eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten umgestellt.<br />
Keine Relevanz für den <strong>Nordzucker</strong> Konzern besitzen ebenfalls<br />
Neueinstufungen, die einer umgekehrten Logik folgen.<br />
Der <strong>Nordzucker</strong> Konzern unterzieht die in der Bilanz ausgewiesenen<br />
finanziellen Vermögenswerte der Kategorien „Kredite und<br />
Forderungen“, „zur Veräußerung verfügbar“ und „bis zur Endfälligkeit<br />
gehaltene Wertpapiere“ regelmäßig einer Prüfung hinsichtlich<br />
des Vorliegens von Wertminderungen. Hierbei werden Erfahrungswerte<br />
und individuelle Risikoeinschätzungen zugrunde gelegt.<br />
Die Risikoeinschätzungen berücksichtigen dabei Kriterien<br />
wie erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder<br />
des Schuldners, Vertragsbruch, Zugeständnisse an den Schuldner<br />
infolge wirtschaftlicher oder rechtlicher Gründe im Zusammenhang<br />
mit den finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers und<br />
eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Schuldner insolvent<br />
werden könnte. Weitere Kriterien sind das Verschwinden eines<br />
aktiven Marktes für den fraglichen Vermögenswert oder beobachtbare<br />
Daten, die auf eine messbare Verringerung der erwarteten<br />
künftigen Cashflows aus einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten<br />
seit deren erstmaligem Ansatz hinweisen<br />
Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten sind der Textziffer 36<br />
zu entnehmen.<br />
3.9. Finanzanlagen und Wertpapiere<br />
Sonstige Finanzanlagen und Wertpapiere werden gemäß IAS 39<br />
je nach Art und Zweck des finanziellen Vermögenswertes<br />
kategorisiert und entweder der Kategorie „zur Veräußerung<br />
verfügbar“ oder der Kategorie „bis zur Endfälligkeit gehalten“<br />
zugeordnet.<br />
3.10. Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte<br />
Langfristige Vermögenswerte werden unter den zur Veräußerung<br />
bestimmten Vermögenswerten ausgewiesen, sofern eine<br />
Veräußerung des Vermögenswertes innerhalb der nächsten zwölf<br />
Monate als sehr wahrscheinlich angesehen wird. Eine entsprechende<br />
Klassifizierung erfolgt nur dann, wenn der Vermögenswert<br />
in einem veräußerungsbereiten Zustand ist und mit der<br />
Vermarktung der Objekte begonnen wurde. Zur Veräußerung<br />
bestimmte Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungs-<br />
bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Zeitwert<br />
abzüglich der erwarteten Veräußerungskosten bilanziert.<br />
Ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung der zur Veräußerung bestimmten<br />
Vermögenswerte werden keine planmäßigen Abschreibungen<br />
mehr vorgenommen. Falls nach Ablauf des Zwölfmonatszeitraums<br />
keine Veräußerung erfolgt, werden die betreffenden<br />
Vermögenswerte in die entsprechenden Bilanzpositionen<br />
umgegliedert und die erforderlichen planmäßigen Abschreibungen<br />
nachgeholt.<br />
Darüber hinaus kam es im <strong>Nordzucker</strong> Konzern weder im Berichtszeitraum<br />
noch im Vorjahr zu Abgängen finanzieller Vermögens<br />
werte, die nicht zu deren Ausbuchung geführt hätten.<br />
3.11. Vorräte<br />
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.