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Werte leben. Wachstum schaffen. - Nordzucker AG

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Geschäftsbericht <strong>Nordzucker</strong> 2012/13<br />

Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle<br />

Verbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam<br />

zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle<br />

Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (FVO) zu designieren, hat<br />

der <strong>Nordzucker</strong> Konzern keinen Gebrauch gemacht.<br />

Finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten,<br />

die der Kategorie „zu Handelszwecken gehalten“ zuzuordnen<br />

sind, bewertet der Konzern zu beizulegenden Zeitwerten. Wertänderungen<br />

werden ergebniswirksam erfasst.<br />

Zum Zeitpunkt des Zugangs erfolgt für Finanzinstrumente der<br />

Bewertungskategorie „zur Veräußerung verfügbar“ die Bewertung<br />

grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert. Das Ergebnis<br />

aus der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert wird unter<br />

Berücksichtigung steuerlicher Aspekte erfolgsneutral im kumulierten<br />

übrigen Eigenkapital erfasst. Bei einer Veräußerung des finanziellen<br />

Vermögenswerts wird das im Eigenkapital bilanzierte<br />

kumulierte Bewertungsergebnis aufgelöst und das realisierte Ergebnis<br />

in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Falle einer<br />

Wertminderung wird die sogenannte Neubewertungsrücklage<br />

um den Wertminderungsbetrag korrigiert und der entsprechende<br />

Betrag in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.<br />

Sofern kein Zeitwert für Finanzinstrumente zu ermitteln ist oder<br />

sich die Zeitwerte nicht über geeignete Bewertungsmethoden<br />

ableiten lassen, erfolgt die Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten.<br />

Für flüssige Mittel und andere kurzfristige originäre<br />

Finanzinstrumente entsprechen die Zeitwerte den zu den jeweiligen<br />

Stichtagen bilanzierten Buchwerten.<br />

Vermögenswerte, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen,<br />

werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung<br />

der Effektivzinsmethode bilanziert. Eine Wertminderung<br />

wird auf derartige Vermögenswerte erfasst, sofern der<br />

erzielbare Betrag bei Anwendung des ursprünglich bestimmten<br />

Effektivzinses unter den Buchwert gesunken ist.<br />

Im Geschäftsjahr wurden keine Umwidmungen finanzieller Vermögenswerte<br />

aus der Kategorie „zur Veräußerung verfügbar“ in<br />

die Kategorie „bis zur Endfälligkeit gehalten“ vorgenommen. Ebenso<br />

wurde bei keinen Finanzinstrumenten der Kategorie „zur Veräußerung<br />

verfügbar“, bewertet zum beizulegenden Zeitwert, auf<br />

eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten umgestellt.<br />

Keine Relevanz für den <strong>Nordzucker</strong> Konzern besitzen ebenfalls<br />

Neueinstufungen, die einer umgekehrten Logik folgen.<br />

Der <strong>Nordzucker</strong> Konzern unterzieht die in der Bilanz ausgewiesenen<br />

finanziellen Vermögenswerte der Kategorien „Kredite und<br />

Forderungen“, „zur Veräußerung verfügbar“ und „bis zur Endfälligkeit<br />

gehaltene Wertpapiere“ regelmäßig einer Prüfung hinsichtlich<br />

des Vorliegens von Wertminderungen. Hierbei werden Erfahrungswerte<br />

und individuelle Risikoeinschätzungen zugrunde gelegt.<br />

Die Risikoeinschätzungen berücksichtigen dabei Kriterien<br />

wie erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder<br />

des Schuldners, Vertragsbruch, Zugeständnisse an den Schuldner<br />

infolge wirtschaftlicher oder rechtlicher Gründe im Zusammenhang<br />

mit den finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers und<br />

eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Schuldner insolvent<br />

werden könnte. Weitere Kriterien sind das Verschwinden eines<br />

aktiven Marktes für den fraglichen Vermögenswert oder beobachtbare<br />

Daten, die auf eine messbare Verringerung der erwarteten<br />

künftigen Cashflows aus einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten<br />

seit deren erstmaligem Ansatz hinweisen<br />

Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten sind der Textziffer 36<br />

zu entnehmen.<br />

3.9. Finanzanlagen und Wertpapiere<br />

Sonstige Finanzanlagen und Wertpapiere werden gemäß IAS 39<br />

je nach Art und Zweck des finanziellen Vermögenswertes<br />

kategorisiert und entweder der Kategorie „zur Veräußerung<br />

verfügbar“ oder der Kategorie „bis zur Endfälligkeit gehalten“<br />

zugeordnet.<br />

3.10. Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte<br />

Langfristige Vermögenswerte werden unter den zur Veräußerung<br />

bestimmten Vermögenswerten ausgewiesen, sofern eine<br />

Veräußerung des Vermögenswertes innerhalb der nächsten zwölf<br />

Monate als sehr wahrscheinlich angesehen wird. Eine entsprechende<br />

Klassifizierung erfolgt nur dann, wenn der Vermögenswert<br />

in einem veräußerungsbereiten Zustand ist und mit der<br />

Vermarktung der Objekte begonnen wurde. Zur Veräußerung<br />

bestimmte Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungs-<br />

bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Zeitwert<br />

abzüglich der erwarteten Veräußerungskosten bilanziert.<br />

Ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung der zur Veräußerung bestimmten<br />

Vermögenswerte werden keine planmäßigen Abschreibungen<br />

mehr vorgenommen. Falls nach Ablauf des Zwölfmonatszeitraums<br />

keine Veräußerung erfolgt, werden die betreffenden<br />

Vermögenswerte in die entsprechenden Bilanzpositionen<br />

umgegliedert und die erforderlichen planmäßigen Abschreibungen<br />

nachgeholt.<br />

Darüber hinaus kam es im <strong>Nordzucker</strong> Konzern weder im Berichtszeitraum<br />

noch im Vorjahr zu Abgängen finanzieller Vermögens<br />

werte, die nicht zu deren Ausbuchung geführt hätten.<br />

3.11. Vorräte<br />

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

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