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Werte leben. Wachstum schaffen. - Nordzucker AG

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Geschäftsbericht <strong>Nordzucker</strong> 2012/13<br />

3. Erläuterung der Bilanzierungsund<br />

Bewertungsmethoden<br />

Der Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt keiner planmäßigen<br />

Abschreibung (siehe auch oben Gliederungspunkt 2.2).<br />

3.1. Ertrags- und Aufwandsrealisierung<br />

Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt zum Zeitpunkt der<br />

Leistungserbringung, sofern die Höhe der Erlöse zuverlässig<br />

ermittelbar ist und der wirtschaftliche Nutzen wahrscheinlich<br />

zufließen wird. Die Umsatzerlöse werden um Erlösschmälerungen<br />

gemindert.<br />

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der<br />

Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.<br />

Zinsen werden periodengerecht als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.<br />

Zinsaufwendungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />

und Herstellung bestimmter Vermögenswerte entstanden sind,<br />

werden im Konzern nur aktiviert, sofern es sich um qualifizierte<br />

Vermögenswerte handelt.<br />

Dividenden werden mit Entstehen des Rechtsanspruchs ertragswirksam<br />

vereinnahmt.<br />

3.2. Immaterielle Vermögenswerte<br />

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit den<br />

Kosten angesetzt, die in der Entwicklungsphase nach dem Zeitpunkt<br />

der Feststellung der technologischen und wirtschaftlichen<br />

Realisierbarkeit bis zur Fertigstellung entstanden sind. Die aktivierten<br />

Herstellungskosten umfassen die direkt der Entwicklungsphase<br />

zurechenbaren Kosten.<br />

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren<br />

Anschaffungskosten angesetzt.<br />

Selbst erstellte und erworbene immaterielle Vermögenswerte, die<br />

eine bestimmbare Nutzungsdauer aufweisen, werden ab dem<br />

Zeitpunkt der Bereitstellung linear über die erwartete wirtschaftliche<br />

Nutzungsdauer wie folgt abgeschrieben:<br />

Immaterielle Vermögenswerte<br />

Nutzungsdauer<br />

in Jahren<br />

Entgeltlich erworbene Produktionsquoten 9<br />

ERP-Lizenzen 20<br />

Andere Software 3–15<br />

Die Angemessenheit der Nutzungsdauern wird regelmäßig<br />

überprüft. Falls erforderlich, werden Anpassungen der Nutzungsdauern<br />

vorgenommen.<br />

Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von immateriellen<br />

Gegenständen des Anlagevermögens werden in den sonstigen<br />

betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen ausgewiesen.<br />

3.3. Sachanlagen<br />

Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs-<br />

bzw. Herstellungskosten aktiviert und planmäßig linear<br />

entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer<br />

abgeschrieben. Die Kosten selbst erstellter Sachanlagen<br />

umfassen alle Einzelkosten sowie alle Gemeinkosten, die im<br />

Zusammenhang mit dem Herstellungsvorgang anfallen. Fremdkapitalkosten<br />

werden aktiviert, sofern es sich bei den selbst<br />

erstellten Sachanlagen um qualifizierende Vermögenswerte<br />

handelt. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen<br />

des Anlagevermögens werden in den sonstigen betrieblichen<br />

Erträgen oder Aufwendungen ausgewiesen.<br />

Gemietete oder geleaste Vermögenswerte, die im wirtschaftlichen<br />

Eigentum von Unternehmen des Konzerns liegen (financelease),<br />

werden mit dem Barwert der Miet- bzw. Leasingraten<br />

oder, sofern niedriger, mit dem Zeitwert des Miet- bzw. Leasingobjektes<br />

im Anlagevermögen aktiviert und planmäßig linear<br />

abgeschrieben. Der Barwert der Zahlungsverpflichtungen aus<br />

den künftigen Miet- und Leasingraten wird als Verbindlichkeit<br />

passiviert.<br />

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen konzerneinheitlich<br />

über die folgenden Nutzungsdauern:<br />

Sachanlagen<br />

Nutzungsdauer<br />

in Jahren<br />

Gebäude 20–60<br />

Technische Anlagen und Maschinen 4–60<br />

Gleisanlagen 70<br />

Fuhrpark 4–15<br />

Anhänger und Eisenbahnwaggons 25<br />

Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 3–25<br />

Die Angemessenheit der Nutzungsdauern wird regelmäßig überprüft.<br />

Falls erforderlich, werden Anpassungen der Nutzungsdauern<br />

vorgenommen.<br />

Der Abschreibungsbeginn wird grundsätzlich durch den Zeitpunkt<br />

der Versetzung in den betriebsbereiten Zustand bestimmt.<br />

Auf produktionsbezogene Sachanlagen, die nur in der Kampagne<br />

genutzt werden, wird dabei die volle Jahresabschreibung verrechnet.

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