Werte leben. Wachstum schaffen. - Nordzucker AG
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Geschäftsbericht <strong>Nordzucker</strong> 2012/13<br />
3. Erläuterung der Bilanzierungsund<br />
Bewertungsmethoden<br />
Der Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt keiner planmäßigen<br />
Abschreibung (siehe auch oben Gliederungspunkt 2.2).<br />
3.1. Ertrags- und Aufwandsrealisierung<br />
Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt zum Zeitpunkt der<br />
Leistungserbringung, sofern die Höhe der Erlöse zuverlässig<br />
ermittelbar ist und der wirtschaftliche Nutzen wahrscheinlich<br />
zufließen wird. Die Umsatzerlöse werden um Erlösschmälerungen<br />
gemindert.<br />
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der<br />
Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.<br />
Zinsen werden periodengerecht als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.<br />
Zinsaufwendungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />
und Herstellung bestimmter Vermögenswerte entstanden sind,<br />
werden im Konzern nur aktiviert, sofern es sich um qualifizierte<br />
Vermögenswerte handelt.<br />
Dividenden werden mit Entstehen des Rechtsanspruchs ertragswirksam<br />
vereinnahmt.<br />
3.2. Immaterielle Vermögenswerte<br />
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit den<br />
Kosten angesetzt, die in der Entwicklungsphase nach dem Zeitpunkt<br />
der Feststellung der technologischen und wirtschaftlichen<br />
Realisierbarkeit bis zur Fertigstellung entstanden sind. Die aktivierten<br />
Herstellungskosten umfassen die direkt der Entwicklungsphase<br />
zurechenbaren Kosten.<br />
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren<br />
Anschaffungskosten angesetzt.<br />
Selbst erstellte und erworbene immaterielle Vermögenswerte, die<br />
eine bestimmbare Nutzungsdauer aufweisen, werden ab dem<br />
Zeitpunkt der Bereitstellung linear über die erwartete wirtschaftliche<br />
Nutzungsdauer wie folgt abgeschrieben:<br />
Immaterielle Vermögenswerte<br />
Nutzungsdauer<br />
in Jahren<br />
Entgeltlich erworbene Produktionsquoten 9<br />
ERP-Lizenzen 20<br />
Andere Software 3–15<br />
Die Angemessenheit der Nutzungsdauern wird regelmäßig<br />
überprüft. Falls erforderlich, werden Anpassungen der Nutzungsdauern<br />
vorgenommen.<br />
Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von immateriellen<br />
Gegenständen des Anlagevermögens werden in den sonstigen<br />
betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen ausgewiesen.<br />
3.3. Sachanlagen<br />
Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs-<br />
bzw. Herstellungskosten aktiviert und planmäßig linear<br />
entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer<br />
abgeschrieben. Die Kosten selbst erstellter Sachanlagen<br />
umfassen alle Einzelkosten sowie alle Gemeinkosten, die im<br />
Zusammenhang mit dem Herstellungsvorgang anfallen. Fremdkapitalkosten<br />
werden aktiviert, sofern es sich bei den selbst<br />
erstellten Sachanlagen um qualifizierende Vermögenswerte<br />
handelt. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen<br />
des Anlagevermögens werden in den sonstigen betrieblichen<br />
Erträgen oder Aufwendungen ausgewiesen.<br />
Gemietete oder geleaste Vermögenswerte, die im wirtschaftlichen<br />
Eigentum von Unternehmen des Konzerns liegen (financelease),<br />
werden mit dem Barwert der Miet- bzw. Leasingraten<br />
oder, sofern niedriger, mit dem Zeitwert des Miet- bzw. Leasingobjektes<br />
im Anlagevermögen aktiviert und planmäßig linear<br />
abgeschrieben. Der Barwert der Zahlungsverpflichtungen aus<br />
den künftigen Miet- und Leasingraten wird als Verbindlichkeit<br />
passiviert.<br />
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen konzerneinheitlich<br />
über die folgenden Nutzungsdauern:<br />
Sachanlagen<br />
Nutzungsdauer<br />
in Jahren<br />
Gebäude 20–60<br />
Technische Anlagen und Maschinen 4–60<br />
Gleisanlagen 70<br />
Fuhrpark 4–15<br />
Anhänger und Eisenbahnwaggons 25<br />
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 3–25<br />
Die Angemessenheit der Nutzungsdauern wird regelmäßig überprüft.<br />
Falls erforderlich, werden Anpassungen der Nutzungsdauern<br />
vorgenommen.<br />
Der Abschreibungsbeginn wird grundsätzlich durch den Zeitpunkt<br />
der Versetzung in den betriebsbereiten Zustand bestimmt.<br />
Auf produktionsbezogene Sachanlagen, die nur in der Kampagne<br />
genutzt werden, wird dabei die volle Jahresabschreibung verrechnet.