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Psychosozialer Beratungsführer für den - Landkreis Wunsiedel im ...

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Erläuterungen:<br />

Die Pflegedienste und Sozialstationen sind ambulante Einrichtungen <strong>für</strong> häusliche Kranken- und Altenpflege. Diese<br />

Hilfe kann jeder in Anspruch nehmen, unabhängig von Alter, Nationalität und Religion. Pflegefachkräfte kommen<br />

direkt in die Wohnung, um die Patienten zu pflegen und zu betreuen. Nach Bedarf wird die erforderliche<br />

Pflege auch mehrmals täglich durchgeführt, ebenso an Wochenen<strong>den</strong> und Feiertagen.<br />

Angeboten wer<strong>den</strong> z.B.:<br />

- Grundpflege (z.B. Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität)<br />

- Behandlungspflege (z.B. Diabetesversorgung, Injektionen, Verbandwechsel und Wundversorgung, Portoder<br />

Stoma-Versorgung oder Medikamentengabe)<br />

- Palliativpflege<br />

- Betreuungsleistungen <strong>für</strong> Menschen mit Demenz<br />

- Hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Hilfen be<strong>im</strong> Einkaufen, Kochen und Waschen)<br />

- Verhinderungspflege<br />

- Notrufdienst<br />

- Vermittlung von Essensversorgung (z.B. Essen auf Rädern)<br />

- Anleitung <strong>für</strong> pflegende Angehörige<br />

Die Behandlungspflege wird in der Regel von <strong>den</strong> behandeln<strong>den</strong> Hausärzten verordnet und mit <strong>den</strong> zuständigen<br />

Krankenkassen abgerechnet. Ein konkreter Bedarf <strong>für</strong> Behandlungspflege kann z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt<br />

bestehen.<br />

Das Krankenhaus oder Klinikum kann bei einer entsprechen<strong>den</strong> Pflegenotwendigkeit z.B. eine Schnelleinstufung<br />

vornehmen, um die nachfolgende pflegerische Versorgung durch ambulante Pflegedienste zunächst sicher zu<br />

stellen. Ein schnellstmöglicher Antrag auf Pflegeeinstufung ist dann bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen.<br />

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) entscheidet dann zeitnah über die entsprechende Pflegeeinstufung.<br />

Im Sinne der Pflegeversicherung „ist derjenige pflegebedürftig, der wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen<br />

Krankheit oder Behinderung <strong>für</strong> die gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen <strong>im</strong> Ablauf des täglichen<br />

Lebens auf Dauer oder voraussichtlich <strong>für</strong> mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße der<br />

Hilfe bedarf“.<br />

Die Pflegebedürftigkeit wird in drei Pflegestufen unterteilt:<br />

Pflegestufe I:<br />

Pflegestufe II:<br />

Pflegestufe III:<br />

Erheblich pflegebedürftig<br />

Hilfebedarf bei der Grundpflege mindestens 1 x täglich <strong>für</strong> wenigstens 2 Verrichtungen;<br />

Gesamtpflegebedarf (einschließlich mehrfachen Hilfebedarfes bei der hauswirtschaftlichen<br />

Versorgung) <strong>im</strong> Durchschnitt mindestens 1,5 Stun<strong>den</strong> täglich, davon mehr als 45<br />

Minuten Grundpflege.<br />

Schwer pflegebedürftig<br />

Hilfebedarf bei der Grundpflege mindestens 3 x täglich zu verschie<strong>den</strong>en Tageszeiten;<br />

Gesamtpflegebedarf (einschließlich mehrfachen Hilfebedarfes bei der hauswirtschaftlichen<br />

Versorgung) <strong>im</strong> Durchschnitt mindestens 3 Stun<strong>den</strong> täglich, davon mindestens 2<br />

Stun<strong>den</strong> Grundpflege.<br />

Schwerstpflegebedürftig<br />

Hilfebedarf bei der Grundpflege ist täglich jederzeit gegeben (rund um die Uhr), regelmäßig<br />

besteht auch mindestens einmal in der Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) Hilfebedarf<br />

bei der Grundpflege; Gesamtpflegebedarf (einschließlich mehrfachen Hilfebedarfes<br />

bei der hauswirtschaftlichen Versorgung) <strong>im</strong> Durchschnitt mindestens 5 Stun<strong>den</strong><br />

täglich, davon mindestens 4 Stun<strong>den</strong> Grundpflege.<br />

Die Pflegeeinsätze durch ambulante Pflegedienste wer<strong>den</strong> als Sachleistungen bei der Pflegestufe I bis zu einem<br />

monatlichen Gesamtbetrag von 450,00 €, bei Pflegestufe II bis 1.100,00 €, bei Pflegestufe III bis 1.550,00 € und<br />

bei besonderen Härtefällen bis 1.918,00 € von <strong>den</strong> zuständigen Pflegekassen übernommen. Das Pflegegeld z.B.<br />

bei häuslicher Pflege durch die Angehörigen beträgt 235.00 € bei Pflegestufe I, 440,00 € bei Pflegestufe II und<br />

700,00 € bei Pflegestufe III. Hierbei kann auch eine Kombination zwischen Pflegesachleistung und anteiligem<br />

Pflegegeld gewählt wer<strong>den</strong>, d.h. nach Abrechnung der monatlichen Sachkosten wird der verbleibende Restbetrag<br />

automatisch von der Pflegekasse an <strong>den</strong> Versicherten überwiesen.<br />

Darüber hinausgehende Kosten <strong>für</strong> Pflegeeinsätze oder Betreuungsleistungen müssen von <strong>den</strong> Pflegebedürftigen<br />

in der Regel selbst aufgebracht wer<strong>den</strong>. Personen, die nicht pflegeversichert, aber pflegebedürftig sind und die<br />

Pflege nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können, können Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege – bei<br />

der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung beantragen.

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