Psychosozialer Beratungsführer für den - Landkreis Wunsiedel im ...
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Erläuterungen:<br />
Die Pflegedienste und Sozialstationen sind ambulante Einrichtungen <strong>für</strong> häusliche Kranken- und Altenpflege. Diese<br />
Hilfe kann jeder in Anspruch nehmen, unabhängig von Alter, Nationalität und Religion. Pflegefachkräfte kommen<br />
direkt in die Wohnung, um die Patienten zu pflegen und zu betreuen. Nach Bedarf wird die erforderliche<br />
Pflege auch mehrmals täglich durchgeführt, ebenso an Wochenen<strong>den</strong> und Feiertagen.<br />
Angeboten wer<strong>den</strong> z.B.:<br />
- Grundpflege (z.B. Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität)<br />
- Behandlungspflege (z.B. Diabetesversorgung, Injektionen, Verbandwechsel und Wundversorgung, Portoder<br />
Stoma-Versorgung oder Medikamentengabe)<br />
- Palliativpflege<br />
- Betreuungsleistungen <strong>für</strong> Menschen mit Demenz<br />
- Hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Hilfen be<strong>im</strong> Einkaufen, Kochen und Waschen)<br />
- Verhinderungspflege<br />
- Notrufdienst<br />
- Vermittlung von Essensversorgung (z.B. Essen auf Rädern)<br />
- Anleitung <strong>für</strong> pflegende Angehörige<br />
Die Behandlungspflege wird in der Regel von <strong>den</strong> behandeln<strong>den</strong> Hausärzten verordnet und mit <strong>den</strong> zuständigen<br />
Krankenkassen abgerechnet. Ein konkreter Bedarf <strong>für</strong> Behandlungspflege kann z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt<br />
bestehen.<br />
Das Krankenhaus oder Klinikum kann bei einer entsprechen<strong>den</strong> Pflegenotwendigkeit z.B. eine Schnelleinstufung<br />
vornehmen, um die nachfolgende pflegerische Versorgung durch ambulante Pflegedienste zunächst sicher zu<br />
stellen. Ein schnellstmöglicher Antrag auf Pflegeeinstufung ist dann bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen.<br />
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) entscheidet dann zeitnah über die entsprechende Pflegeeinstufung.<br />
Im Sinne der Pflegeversicherung „ist derjenige pflegebedürftig, der wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen<br />
Krankheit oder Behinderung <strong>für</strong> die gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen <strong>im</strong> Ablauf des täglichen<br />
Lebens auf Dauer oder voraussichtlich <strong>für</strong> mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße der<br />
Hilfe bedarf“.<br />
Die Pflegebedürftigkeit wird in drei Pflegestufen unterteilt:<br />
Pflegestufe I:<br />
Pflegestufe II:<br />
Pflegestufe III:<br />
Erheblich pflegebedürftig<br />
Hilfebedarf bei der Grundpflege mindestens 1 x täglich <strong>für</strong> wenigstens 2 Verrichtungen;<br />
Gesamtpflegebedarf (einschließlich mehrfachen Hilfebedarfes bei der hauswirtschaftlichen<br />
Versorgung) <strong>im</strong> Durchschnitt mindestens 1,5 Stun<strong>den</strong> täglich, davon mehr als 45<br />
Minuten Grundpflege.<br />
Schwer pflegebedürftig<br />
Hilfebedarf bei der Grundpflege mindestens 3 x täglich zu verschie<strong>den</strong>en Tageszeiten;<br />
Gesamtpflegebedarf (einschließlich mehrfachen Hilfebedarfes bei der hauswirtschaftlichen<br />
Versorgung) <strong>im</strong> Durchschnitt mindestens 3 Stun<strong>den</strong> täglich, davon mindestens 2<br />
Stun<strong>den</strong> Grundpflege.<br />
Schwerstpflegebedürftig<br />
Hilfebedarf bei der Grundpflege ist täglich jederzeit gegeben (rund um die Uhr), regelmäßig<br />
besteht auch mindestens einmal in der Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) Hilfebedarf<br />
bei der Grundpflege; Gesamtpflegebedarf (einschließlich mehrfachen Hilfebedarfes<br />
bei der hauswirtschaftlichen Versorgung) <strong>im</strong> Durchschnitt mindestens 5 Stun<strong>den</strong><br />
täglich, davon mindestens 4 Stun<strong>den</strong> Grundpflege.<br />
Die Pflegeeinsätze durch ambulante Pflegedienste wer<strong>den</strong> als Sachleistungen bei der Pflegestufe I bis zu einem<br />
monatlichen Gesamtbetrag von 450,00 €, bei Pflegestufe II bis 1.100,00 €, bei Pflegestufe III bis 1.550,00 € und<br />
bei besonderen Härtefällen bis 1.918,00 € von <strong>den</strong> zuständigen Pflegekassen übernommen. Das Pflegegeld z.B.<br />
bei häuslicher Pflege durch die Angehörigen beträgt 235.00 € bei Pflegestufe I, 440,00 € bei Pflegestufe II und<br />
700,00 € bei Pflegestufe III. Hierbei kann auch eine Kombination zwischen Pflegesachleistung und anteiligem<br />
Pflegegeld gewählt wer<strong>den</strong>, d.h. nach Abrechnung der monatlichen Sachkosten wird der verbleibende Restbetrag<br />
automatisch von der Pflegekasse an <strong>den</strong> Versicherten überwiesen.<br />
Darüber hinausgehende Kosten <strong>für</strong> Pflegeeinsätze oder Betreuungsleistungen müssen von <strong>den</strong> Pflegebedürftigen<br />
in der Regel selbst aufgebracht wer<strong>den</strong>. Personen, die nicht pflegeversichert, aber pflegebedürftig sind und die<br />
Pflege nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können, können Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege – bei<br />
der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung beantragen.