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Psychosozialer Beratungsführer für den - Landkreis Wunsiedel im ...

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2.2.7.4 Betreutes Einzelwohnen und Nachbetreuung des<br />

Heilpädagogischen Kinder- und Jugendhilfezentrums St. Josef<br />

Pfälzer Gäßchen 5 Telefon: 09232/9928-0<br />

95632 <strong>Wunsiedel</strong> Fax: 09232/9928-28<br />

E-Mail: verwaltung@stjosef-wunsiedel.de<br />

Träger:<br />

Kath. Jugend<strong>für</strong>sorge der Diözese Regensburg e.V., Orleansstr. 2 a, 93055 Regensburg<br />

1. Zuständigkeit:<br />

Unser Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 17 und 21 Jahren. Es ist<br />

eine Wohnform <strong>für</strong> junge Menschen, <strong>den</strong>en es zumindest auf Zeit nicht möglich ist, sich in ihrer<br />

Herkunftsfamilie oder in einer anderen Familie auf das selbstständige Leben als Erwachsene<br />

vorzubereiten.<br />

2. Mitarbeiter/innen:<br />

Für die Durchführung einer Maßnahme steht dem Jugendlichen/jungen Erwachsenen eine feste<br />

Fachkraft (jeweils ein Heil- oder Sozialpädagogin) zur Verfügung.<br />

3. Raumangebot:<br />

Während be<strong>im</strong> Betreuten Einzelwohnen der Wohnraum über die Einrichtung angemietet wird, mieten<br />

sich bei der Nachbetreuung junge Menschen die Wohnung selbst an. Die Räume <strong>im</strong> Erdgeschoss des<br />

Hauses „Flexible Hilfen“ des Kinder- und Jugendhilfezentrums St. Josef stehen bei Bedarf <strong>für</strong> Aktionen<br />

und Besprechungen zusätzlich zu Verfügung.<br />

4. Arbeitsweise und Hilfsmöglichkeiten:<br />

Die Jugendlichen/jungen Erwachsenen erklären dem Jugendamt gegenüber, dass die noch <strong>für</strong> eine gewisse<br />

Zeit Hilfe bei der Verselbstständigung benötigen. In einem Hilfeplangespräch, das mit dem<br />

jungen Menschen, der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes, der künftigen Betreuungsperson, der<br />

Abteilungsleitung „Flexible Hilfen“ und gegebenenfalls <strong>den</strong> Sorgeberechtigten durchgeführt wird, wer<strong>den</strong><br />

Zielsetzungen <strong>für</strong> die Maßnahme erarbeitet. Diese können <strong>im</strong> lebenspraktischen oder finanziellen<br />

Bereich sowie bei der Integration in das Arbeitsleben oder in der sinnvollen Freizeitgestaltung liegen. Da<br />

wir in unserem handlungsorientierten Ansatz „sich am Jugendlichen orientieren“ davon ausgehen, dass<br />

Selbstständigkeit nicht in vorweggenommenen pädagogischen Übungen erlernt wer<strong>den</strong> kann, sondern<br />

durch das Erleben von lebensnahen Bedingungen entsteht, legen wir auf die individuelle Zielsetzung<br />

und der sich daran anschließen<strong>den</strong> Vorgehensweise großen Wert. Voraussetzung <strong>für</strong> ein Gelingen der<br />

Maßnahme ist die grundsätzliche Bereitschaft des jungen Menschen zur Aufnahme eines<br />

„Arbeitsbündnisses“ mit dem Betreuer/der Betreuerin. Die Zust<strong>im</strong>mung hier<strong>für</strong> ist durch die<br />

Unterzeichnung eines Bereuungsvertrages festgehalten.<br />

5. Zusammenarbeit mit anderen Stellen:<br />

Jugendamt, Schulen, Beratungsstellen, Ärztinnen, Therapeutinnen, Betreuungsstellen und<br />

Gesundheitsamt, Banken und <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>sten Behör<strong>den</strong>.<br />

6. Kosten:<br />

Das Angebot wird durch das zuständige Jugendamt über Fachleistungsstun<strong>den</strong> finanziert. Diese<br />

Stun<strong>den</strong> beinhalten die direkte Betreuungszeit des jungen Menschen, Vor-, Nachbereitung und<br />

Anfahrtszeiten. Der Stun<strong>den</strong>umfang wird in einem Hilfeplangespräch festgelegt.<br />

7. Sprechzeiten:<br />

Unsere Verwaltung ist werktags zwischen 07:30 und 16:30 Uhr besetzt. Mit der zuständigen<br />

Abteilungsleitung können Termine auch außerhalb dieser festgelegten Zeiten vereinbart wer<strong>den</strong>.

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