Psychosozialer Beratungsführer für den - Landkreis Wunsiedel im ...
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8.1 Alten- und Pflegehe<strong>im</strong>e<br />
Erläuterungen:<br />
Die Alten- und Pflegehe<strong>im</strong>en bieten <strong>für</strong> pflegebedürftige Menschen vollstationäre Langzeitpflege an. Es<br />
können je nach Verfügbarkeit auch Angebote der Kurzzeit- und Tagespflege in Anspruch genommen<br />
wer<strong>den</strong>. Zudem bestehen z.B. <strong>für</strong> demente und altersverwirrte Menschen spezifische Betreuungsangebote<br />
in offenen und beschützen<strong>den</strong> Wohnbereichen.<br />
Bei der Pflege und der sozialen Betreuung wer<strong>den</strong> bei allen Einrichtungen neueste Qualitätsstandards<br />
berücksichtigt und angewendet, um <strong>den</strong> dort leben<strong>den</strong> Menschen ein würdevolles und selbstbest<strong>im</strong>mtes<br />
Leben zu ermöglichen.<br />
Die Kosten <strong>für</strong> <strong>den</strong> Aufenthalt in einer Einrichtung setzen sich aus <strong>den</strong> Kosten <strong>für</strong> Pflege und Betreuung,<br />
<strong>den</strong> Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Verpflegung sowie dem Anteil <strong>für</strong> die sog. gesondert berechenbaren Investitionskosten<br />
zusammen.<br />
Die Pflegekassen übernehmen die pflegebedingten Aufwendungen sowie die Aufwendungen <strong>für</strong> die<br />
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung in folgender Höhe:<br />
Pflegestufe I …………………... 1.023,00 €<br />
Pflegestufe II ……. …………… 1.279,00 €<br />
Pflegestufe III …………………. 1.550,00 €<br />
in besonderen Härtefällen …… 1.918,00 €<br />
Die Kosten <strong>für</strong> die Kurzzeit- und Verhinderungspflege von max<strong>im</strong>al je vier Wochen in einer stationären<br />
Einrichtung übern<strong>im</strong>mt die Pflegekasse bis zu einer Höhe von jeweils 1.550,00 € je Kalenderjahr unabhängig<br />
von der Pflegestufe. In einem Kalenderjahr können sowohl max<strong>im</strong>al vier Wochen Kurzzeitpflege<br />
als auch max<strong>im</strong>al vier Wochen Verhinderungspflege in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>.<br />
Grundsätzlich muss zur Finanzierung der He<strong>im</strong>kosten das eigene Einkommen und/oder Vermögen eingesetzt<br />
wer<strong>den</strong>. Im Falle der Bedürftigkeit wer<strong>den</strong> die restlichen Kosten vom Bezirk Oberfranken übernommen.<br />
Der entsprechende Hilfebedarf sollte aber rechtzeitig vor Aufnahme in der Einrichtung be<strong>im</strong><br />
Bezirk Oberfranken angezeigt wer<strong>den</strong>. Anträge auf Übernahme der ungedeckten Kosten in einer vollstationären<br />
Einrichtung können bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt wer<strong>den</strong>, wo auch entsprechende<br />
Hilfen be<strong>im</strong> Ausfüllen des Antrages geleistet wer<strong>den</strong>.<br />
Weitere Informationen hierzu können bei <strong>den</strong> nachfolgen<strong>den</strong> Behör<strong>den</strong> eingeholt wer<strong>den</strong>:<br />
Bezirk Oberfranken Landratsamt <strong>Wunsiedel</strong> i. F.<br />
Sozialverwaltung<br />
Sozialwesen<br />
Cottenbacher Str. 23<br />
Herr Beinrucker<br />
95445 Bayreuth Jean-Paul-Str. 9<br />
Telefon: 0921/7846-0<br />
95632 <strong>Wunsiedel</strong><br />
Telefon: 09232/80-305<br />
Aufsicht über die Einrichtungen:<br />
Die He<strong>im</strong>aufsicht bzw. Fachstelle <strong>für</strong> Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und<br />
Aufsicht (FQA) wacht darüber, dass die Selbstständigkeit, Selbstbest<strong>im</strong>mung und Selbstverantwortung<br />
der He<strong>im</strong>bewohner in jedem Fall erhalten bleibt. Sie sorgt da<strong>für</strong>, dass das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz<br />
(PfleWoqG) sowie die weiteren Rechtsvorschriften beachtet wer<strong>den</strong> und überprüft mit unangemeldeten<br />
He<strong>im</strong>begehungen die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in <strong>den</strong> stationären He<strong>im</strong>einrichtungen<br />
<strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Wunsiedel</strong>.<br />
Die FQA informiert und berät He<strong>im</strong>bewohner, Bewohnervertreter, Personen, die einen Umzug in ein Alten-<br />
und Pflegehe<strong>im</strong> beabsichtigen, Angehörige von He<strong>im</strong>bewohnern sowie sonstige Interessierte in<br />
He<strong>im</strong>angelegenheiten über Rechte und Pflichten der Träger und Bewohner. Als Ansprechpartnerinnen<br />
<strong>im</strong> Landratsamt <strong>Wunsiedel</strong> i. F. fungieren bei konkreten Anfragen oder entsprechen<strong>den</strong> Problemen:<br />
He<strong>im</strong>aufsicht/FQA<br />
Fachbereich Gesundheitsförderung<br />
Frau Ruckdäschel<br />
Frau Dr. Meyer<br />
Jean-Paul-Str. 9 Jean-Paul-Str. 9<br />
95632 <strong>Wunsiedel</strong> 95632 <strong>Wunsiedel</strong><br />
Telefon: 09232/80-339 Telefon: 09232/80-103