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Psychosozialer Beratungsführer für den - Landkreis Wunsiedel im ...

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7.1.2.2 Heilpädagogische Tagesstätte (HPT)<br />

der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Selb<br />

Längenauer Straße 20 Telefon: 09287/87721<br />

95100 Selb Fax: 09287/5009723<br />

E-Mail: hpt-selb@gmx.de<br />

Träger:<br />

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Selb-Stadtkirche, Pfarrstr. 4, 95100 Selb<br />

1. Zuständigkeit:<br />

In der heilpädagogischen Tagesstätte wer<strong>den</strong> neun Kinder <strong>im</strong> Alter von 6 bis 12 Jahren betreut und gefördert.<br />

Die rechtlichen Grundlagen sind die §§ 27, 32 und der § 35a SGB VIII. Indikationen sind unter<br />

anderem: Sprachschwierigkeiten. Lernschwierigkeiten, Schulangst, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen,<br />

Entwicklungsrückstände, Auffälligkeiten <strong>im</strong> sozial-emotionalen oder motorischen Verhalten,<br />

Hyperaktivität und erschwerte familiäre Bedingungen. In Absprache mit <strong>den</strong> sorgeberechtigten Eltern,<br />

<strong>den</strong> bereits involvierten Fachkräften und dem Fachpersonal der HPT wird nach Antragstellung auf<br />

„Hilfe zur Erziehung“ be<strong>im</strong> Kreisjugendamt <strong>Wunsiedel</strong> über eine Aufnahme entschie<strong>den</strong>. Das Aufnahmealter<br />

sollte 10 Jahre nicht wesentlich überschreiten.<br />

2. Arbeitsweise und Hilfsmöglichkeiten:<br />

Ziel der heilpädagogischen Tagesstätte ist es, die Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und gleichzeitig<br />

die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen, damit eine Herausnahme des Kindes aus der<br />

Familie und dem gewohnten sozialen Umfeld vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> kann. Zu Beginn der Maßnahme erfolgen<br />

eine Anamneseerhebung sowie eine richtungsweisende Diagnostik. Darauf basieren der individuelle<br />

Hilfeplan und der detaillierte Förderplan, welche die Schwerpunkte <strong>für</strong> die Einzelförderung und die soziale<br />

Gruppenarbeit festlegen.<br />

Im Abstand von einem halben Jahr wer<strong>den</strong> die bisherigen Ziele in einem Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt<br />

überprüft und es wird über <strong>den</strong> weiteren Verlauf der Maßnahme entschie<strong>den</strong>.<br />

Die sorgeberechtigten Eltern sind bei allen aufgeführten Punkten ein unerlässlicher Partner.<br />

3. Mitarbeiterinnen:<br />

1 Dipl.-Sozialpädagogin (FH) als Leitung und Fachdienst (20h), 1 Dipl.-Psychologin als Fachdienst (9h),<br />

sowie 2 Erzieher/innen <strong>im</strong> Gruppendienst (je 36h)<br />

4. Zusammenarbeit mit anderen Stellen:<br />

Jugendamt, Schulen, Kinder- und Jugendpsychologen, kinder- und jugendpsychiatrische Einrichtungen,<br />

ambulante und stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Therapeuten, Psychologische Beratungsstelle,<br />

u.a.<br />

5. Kosten:<br />

Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung wer<strong>den</strong> die Kosten vom Jugendamt übernommen.<br />

6. Sprechzeiten:<br />

Montag bis Donnerstag:<br />

Freitag:<br />

Ansprechpartnerin:<br />

10:00 – 17:00 Uhr<br />

10:00 – 15:00 Uhr<br />

und nach Vereinbarung<br />

Tanja Bareuther, Dipl.-Sozialpädagogin (FH)

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