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Psychosozialer Beratungsführer für den - Landkreis Wunsiedel im ...

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2.2.7.5 Begleiteter Umgang des Heilpädagogischen Kinder- und<br />

Jugendhilfezentrums St. Josef<br />

Pfälzer Gäßchen 5 Telefon: 09232/9928-0<br />

95632 <strong>Wunsiedel</strong> Fax: 09232/9928-28<br />

E-Mail: verwaltung@stjosef-wunsiedel.de<br />

Träger:<br />

Kath. Jugend<strong>für</strong>sorge der Diözese Regensburg e.V. Orleansstr. 2a, 93055 Regensburg<br />

1. Zuständigkeit:<br />

Durch die Einführung des Kindschaftsrechts-Reformgesetzes <strong>im</strong> Juni 1998 haben Kinder und<br />

Eltern einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des<br />

Umgangsrecht erhalten. Die Regelung will <strong>den</strong> Rechtsanspruch der Kinder sichern, auch nach<br />

einer Scheidung weiter regelmäßig Umgang mit vertrauten Personen unterhalten zu können.<br />

Dies ist auch zu seinem Wohle notwendig. Zu <strong>den</strong> vertrauten Personen zählen in diesem Fall:<br />

Eltern, Großeltern und Pflegeeltern der Kinder.<br />

2. Mitarbeiter/innen:<br />

Die Umgänge wer<strong>den</strong> jeweils von einer sozialpädagogischen Fachkraft begleitet. Mit der Durchführung<br />

der Elterngespräche wird als weitere Fachkraft in der Regel ein/e<br />

Heilpädagoge/in, ein/e Sozialpädagoge/in oder ein/e Psychologe/in beauftragt.<br />

3. Raumangebote:<br />

Für <strong>den</strong> Begleiteten Umgang stehen <strong>im</strong> Haus „Flexible Hilfen“ des Kinder- und<br />

Jugendhilfezentrums St. Josef zwei Räume mit verschie<strong>den</strong>en Materialien <strong>für</strong> Spiel- und<br />

Beschäftigungsangebote sowie eine komplett ausgestattete Küche mit Essecke zur Verfügung.<br />

Außerhalb dieses Hauses kann der gesamte Außenbereich des He<strong>im</strong>geländes, auf dem sich<br />

weitere Spielgeräte befin<strong>den</strong>, mit genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

4. Arbeitsweise und Hilfsmöglichkeiten:<br />

Der Zugang zum Begleiteten Umgang geschieht auf je<strong>den</strong> Fall über das Jugendamt. Dort wird<br />

entweder <strong>im</strong> Gespräch mit <strong>den</strong> Eltern oder per Gerichtsbeschluss der Rahmen des Begleiteten<br />

Umgang festgelegt. Das Angebot will Eltern helfen, die getrennt leben und minderjährige Kinder<br />

und Schwierigkeiten bei der Kontaktanbahnung oder bei der Umsetzung der Umgangsregelung<br />

haben und die alleine nicht in der Lage sind, eine einvernehmliche Regelung zu treffen oder<br />

einzuhalten. Der Begleitete Umgang bietet <strong>den</strong> Kindern Schutz und Hilfe. Er unterstützt die<br />

Eltern bei einer adäquaten Ausübung von Personensorge und Umgangsrecht. Er gewährt der<br />

Trennungs- und/oder Scheidungsfamilie <strong>im</strong> ganzen Unterstützung bei einer klaren und<br />

angemessenen Rolle- und Verantwortungsverteilung sowie bei Aufbau einer offenen und klaren<br />

Kommunikationsstruktur.<br />

5. Methodisches Vorgehen:<br />

Die Maßnahme vollzieht sich in drei Schritten:<br />

- in einem Hilfeplangespräch wird der Vertrag <strong>für</strong> <strong>den</strong> Begleiteten Umgang<br />

(Kontaktsicherung, Dauer des Kontaktes und Zahl der geplanten Sitzungen, Durchführung<br />

und Abschluss) vereinbart und von bei<strong>den</strong> Elternteilen unterzeichnet. Anschließend lernen<br />

sich die bei<strong>den</strong> zuständigen Mitarbeiter der „Flexible Hilfen“ und die Beteiligten gegenseitig<br />

kennen. Es fin<strong>den</strong> Gespräche mit <strong>den</strong> zu betreuen<strong>den</strong> Eltern/Verwandten und dem Kind<br />

statt.<br />

- Die Umgangskontakte fin<strong>den</strong> in <strong>den</strong> da<strong>für</strong> vorgesehenen Räumen statt. Soweit es<br />

persönlich vereinbart wurde, sind auch „Ausflüge“ (z.B. Spielplatzbesuche, Spaziergänge)<br />

in die nähere Umgebung möglich. In der Regel hält sich die Betreuerin <strong>im</strong> Hintergrund,<br />

unterstützt aber die Situationen, in <strong>den</strong>en es nötig ist. Die Umgangskontakte wer<strong>den</strong> von<br />

Elterngesprächen begleitet, die in der Regel jeweils nach zwei Umgangskontakten<br />

vornehmlich mit bei<strong>den</strong> Elternteilen gemeinsam geführt wer<strong>den</strong>.<br />

- Bekun<strong>den</strong> beide Eltern die Bereitschaft und <strong>den</strong> Willen, <strong>den</strong> Umgang unbegleitet zu<br />

gestalten, wird ein Abschlussgespräch vereinbart. Dabei wer<strong>den</strong> Fragen und Möglichkeiten<br />

zur künftigen Besuchsregelung besprochen. Die Betreuer bewirken durch gezielte<br />

Gesprächsführung, dass möglichst klare Absprachen zwischen <strong>den</strong> Eltern getroffen<br />

wer<strong>den</strong>.

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