Psychosozialer Beratungsführer für den - Landkreis Wunsiedel im ...
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2.2.7.2 Sozialpädagogische Familienhilfe (SpFh) des Heilpädagogischen<br />
Kinder- und Jugendhilfezentrums St. Josef<br />
Pfälzer Gäßchen 5 Telefon: 09232/9928-0<br />
95632 <strong>Wunsiedel</strong> Fax: 09232/9928-28<br />
E-Mail: verwaltung@stjosef-wunsiedel.de<br />
Träger:<br />
Kath. Jugend<strong>für</strong>sorge der Diözese Regensburg e.V., Orleansstr. 2a, 93055 Regensburg<br />
1. Zuständigkeit:<br />
Diese Hilfe richtet sich an Familien mit minderjährigen Kinder, die aufgrund akuter Krisen und<br />
Belastungssituationen ihre Erziehungsaufgaben selbständig nicht adäquat erfüllen können und zu deren<br />
Lösung einer intensiven professionellen Begleitung bedürfen.<br />
2. Mitarbeiter/innen:<br />
Für die Durchführung einer Maßnahme steht der Familie eine feste Fachkraft (jeweils eine Heil- oder<br />
Sozialpädagogin) zur Verfügung. Bei Bedarf und nach Absprache mit dem zuständigen Jugendamt kann<br />
die Hilfe <strong>für</strong> eine begrenzte Zeit durch eine Mitarbeiterin des psychologischen oder pädagogischen<br />
Fachdienstes z.B. in Form von zusätzlichen Gesprächen ergänzend unterstützt werde.<br />
3. Raumangebote:<br />
Da es sich bei dieser Maßnahme um ein Angebot handelt, welches vorrangig <strong>im</strong> Lebensraum der<br />
jeweiligen Familien stattfindet, ist hier<strong>für</strong> kein gesondertes Raumangebot vorhan<strong>den</strong>. Für<br />
Gesprächstermine oder ähnliche Treffen steht allerdings der Besprechungsraum <strong>im</strong> Haus<br />
„Flexible Hilfen“ des Kinder- und Jugendzentrums St. Josef zur Verfügung.<br />
4. Arbeitsweise und Hilfsmöglichkeiten:<br />
Der zentrale Arbeitsansatz ist die Hilfeplanung, der mit dem beauftragten Jugendamt und der zu<br />
betreuen<strong>den</strong> Familie durchgeführt wird. Voraussetzung <strong>für</strong> das Gelingen der Hilfen ist, dass die Familie<br />
mit der Maßnahme einverstan<strong>den</strong> und eine Zusammenarbeit erwünscht ist. Wie unter Punkt drei Raumangebot<br />
bereits erwähnt, findet Sozialpädagogische Familienhilfe <strong>im</strong> direkten Kontakt mit <strong>den</strong> Klienten<br />
vorrangig <strong>im</strong> konkreten Lebensbereich der Familie statt. Dabei entwickelt sich in der Regel ein intensives<br />
gegenseitiges Vertrauen zwischen dem Familienhelfer und <strong>den</strong> Familienmitgliedern. Der Familienhelfer<br />
strebt an, die betreute Familie da<strong>für</strong> zu gewinnen, ihre anstehen<strong>den</strong> Probleme gemeinsam aktiv<br />
anzugehen und zu lösen. Die Realisierung der Selbstaktivierung der Familienmitglieder und das<br />
Feingefühl des Familienhelfers <strong>für</strong> die besonderen Fähigkeiten jedes Familienmitgliedes sind dabei von<br />
zentraler Wichtigkeit.<br />
5. Zusammenarbeit mit anderen Stellen:<br />
Jugendamt, Schulen, Beratungsstellen, Ärztinnen, Therapeutinnen, Betreuungsstelle und<br />
Gesundheitsamt, Banken und <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>sten Behör<strong>den</strong>.<br />
6. Kosten:<br />
Das Angebot wird durch das zuständige Jugendamt über Fachleistungsstun<strong>den</strong> finanziert. Diese<br />
Stun<strong>den</strong> beinhalten die direkte Betreuungszeit der Familie, Vor-, Nachbereitung und Anfahrtszeiten. Der<br />
Stun<strong>den</strong>umfang wird in einem Hilfeplangespräch festgelegt.<br />
7. Sprechzeiten:<br />
Unsere Verwaltung ist werktags zwischen 07:30 und 16:30 Uhr besetzt. Mit der zuständigen Abteilung<br />
können Termine auch außerhalb dieser festgelegten Zeiten vereinbart wer<strong>den</strong>.