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Psychosozialer Beratungsführer für den - Landkreis Wunsiedel im ...

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2.2.7.2 Sozialpädagogische Familienhilfe (SpFh) des Heilpädagogischen<br />

Kinder- und Jugendhilfezentrums St. Josef<br />

Pfälzer Gäßchen 5 Telefon: 09232/9928-0<br />

95632 <strong>Wunsiedel</strong> Fax: 09232/9928-28<br />

E-Mail: verwaltung@stjosef-wunsiedel.de<br />

Träger:<br />

Kath. Jugend<strong>für</strong>sorge der Diözese Regensburg e.V., Orleansstr. 2a, 93055 Regensburg<br />

1. Zuständigkeit:<br />

Diese Hilfe richtet sich an Familien mit minderjährigen Kinder, die aufgrund akuter Krisen und<br />

Belastungssituationen ihre Erziehungsaufgaben selbständig nicht adäquat erfüllen können und zu deren<br />

Lösung einer intensiven professionellen Begleitung bedürfen.<br />

2. Mitarbeiter/innen:<br />

Für die Durchführung einer Maßnahme steht der Familie eine feste Fachkraft (jeweils eine Heil- oder<br />

Sozialpädagogin) zur Verfügung. Bei Bedarf und nach Absprache mit dem zuständigen Jugendamt kann<br />

die Hilfe <strong>für</strong> eine begrenzte Zeit durch eine Mitarbeiterin des psychologischen oder pädagogischen<br />

Fachdienstes z.B. in Form von zusätzlichen Gesprächen ergänzend unterstützt werde.<br />

3. Raumangebote:<br />

Da es sich bei dieser Maßnahme um ein Angebot handelt, welches vorrangig <strong>im</strong> Lebensraum der<br />

jeweiligen Familien stattfindet, ist hier<strong>für</strong> kein gesondertes Raumangebot vorhan<strong>den</strong>. Für<br />

Gesprächstermine oder ähnliche Treffen steht allerdings der Besprechungsraum <strong>im</strong> Haus<br />

„Flexible Hilfen“ des Kinder- und Jugendzentrums St. Josef zur Verfügung.<br />

4. Arbeitsweise und Hilfsmöglichkeiten:<br />

Der zentrale Arbeitsansatz ist die Hilfeplanung, der mit dem beauftragten Jugendamt und der zu<br />

betreuen<strong>den</strong> Familie durchgeführt wird. Voraussetzung <strong>für</strong> das Gelingen der Hilfen ist, dass die Familie<br />

mit der Maßnahme einverstan<strong>den</strong> und eine Zusammenarbeit erwünscht ist. Wie unter Punkt drei Raumangebot<br />

bereits erwähnt, findet Sozialpädagogische Familienhilfe <strong>im</strong> direkten Kontakt mit <strong>den</strong> Klienten<br />

vorrangig <strong>im</strong> konkreten Lebensbereich der Familie statt. Dabei entwickelt sich in der Regel ein intensives<br />

gegenseitiges Vertrauen zwischen dem Familienhelfer und <strong>den</strong> Familienmitgliedern. Der Familienhelfer<br />

strebt an, die betreute Familie da<strong>für</strong> zu gewinnen, ihre anstehen<strong>den</strong> Probleme gemeinsam aktiv<br />

anzugehen und zu lösen. Die Realisierung der Selbstaktivierung der Familienmitglieder und das<br />

Feingefühl des Familienhelfers <strong>für</strong> die besonderen Fähigkeiten jedes Familienmitgliedes sind dabei von<br />

zentraler Wichtigkeit.<br />

5. Zusammenarbeit mit anderen Stellen:<br />

Jugendamt, Schulen, Beratungsstellen, Ärztinnen, Therapeutinnen, Betreuungsstelle und<br />

Gesundheitsamt, Banken und <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>sten Behör<strong>den</strong>.<br />

6. Kosten:<br />

Das Angebot wird durch das zuständige Jugendamt über Fachleistungsstun<strong>den</strong> finanziert. Diese<br />

Stun<strong>den</strong> beinhalten die direkte Betreuungszeit der Familie, Vor-, Nachbereitung und Anfahrtszeiten. Der<br />

Stun<strong>den</strong>umfang wird in einem Hilfeplangespräch festgelegt.<br />

7. Sprechzeiten:<br />

Unsere Verwaltung ist werktags zwischen 07:30 und 16:30 Uhr besetzt. Mit der zuständigen Abteilung<br />

können Termine auch außerhalb dieser festgelegten Zeiten vereinbart wer<strong>den</strong>.

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