Zahlen - KVG
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verkehrsleistung an die KVV Verkehrsgesellschaft Nordhessen<br />
GmbH (KVN) oder alternativ an die <strong>KVG</strong> blieb somit nach<br />
alter Rechtslage möglich. Grundlage sind die Regelungen<br />
in § 4 Abs. 8 - 12 des gültigen Konsolidierungsvertrages<br />
2008 – 2012 zwischen der Stadt Kassel und der Kasseler<br />
Verkehrs- und Versorgungs-GmbH (KVV) vom 21.07.2008.<br />
Daneben war es auch möglich, die Vergabe nach der EU-<br />
Verordnung (EU-VO) 1370/2007 durchzuführen.<br />
Die Konzessionen für die Tram-Leistungen in Kassel,<br />
Baunatal und Vellmar waren bis zum 15.12.2012 an die<br />
KVN vergeben. Die Konzessionen nach PBefG und die<br />
eisenbahnrechtlichen Genehmigungen nach dem Allgemeinen<br />
Eisenbahngesetz (AEG) für die Strecke in das Lossetal<br />
liegen bei der Regionalbahn Kassel GmbH (RBK). Diese<br />
liefen am 28.02.2013 aus. Im Zuge der Neubeantragung<br />
der Konzessionen wurde gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
PricewaterhouseCoopers (PwC) untersucht,<br />
ob an der Kraft Beschlusses des Magistrats der Stadt<br />
Kassel erfolgten Betrauung der <strong>KVG</strong> festgehalten werden<br />
soll oder ob diese Betrauung durch einen öffentlichen<br />
Dienstleistungsauftrag (ÖDA) auf Grundlage der EU-VO<br />
1370/2007 ersetzt werden sollte. Im Ergebnis empfahl<br />
PwC die genannte Betrauung auch nach dem 15.12.2012<br />
fortzuführen und nicht auf einen ÖDA auf der Grundlage<br />
der EU-VO 1370/2007 umzustellen. Insbesondere vergaberechtlich<br />
wäre ein ÖDA an strengere Vorgaben gekoppelt.<br />
Im Hinblick auf die Neuerteilung der Genehmigung war<br />
anzunehmen, dass das Regierungspräsidium (RP) bei einem<br />
ÖDA voraussichtlich nicht automatisch eine Konzession<br />
erteilen, sondern konkurrierenden Genehmigungsanträgen<br />
Chancen einräumen muss.<br />
Daher wurde auf Basis des bestehenden Beschlusses aus<br />
dem Jahr 2009 eine neue Liniengenehmigung für den<br />
Stadtverkehr Kassel, Baunatal und Vellmar durch die<br />
<strong>KVG</strong> beantragt und am 03.12.2012 durch das RP Kassel<br />
genehmigt. Die Neukonzession läuft bis zum 14.12.2024.<br />
Für den Tramverkehr im Lossetal existiert eine<br />
Bestandsbetrauung der RBK auf Basis der Finanzierungsverträge<br />
mit den betroffenen Gemeinden und Landkreisen.<br />
Diese fällt ebenfalls unter die Übergangsregelungen der<br />
EU-Verordnung, sodass auch hier lediglich eine neue PBefG-<br />
Liniengenehmigung beantragt werden musste. Die Genehmigung<br />
wurde am 07.02.2013 an die RBK mit einer Laufzeit<br />
bis 01.10.2028 erteilt. Mit Bescheid vom 26.02.2013 wurde<br />
der RBK zudem die Genehmigung gemäß § 6 Allgemeines<br />
Eisenbahngesetz (AEG) bis zum 29.02.2028 durch das RP<br />
Kassel erteilt.<br />
Auf der gleichen Rechtsgrundlage wie die Tramkonzession<br />
für Kassel, Baunatal und Vellmar soll auch die Konzession für<br />
die Busverkehre in Kassel beantragt werden. Diese läuft bis<br />
zum 13.12.2014.<br />
Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes<br />
(EnWG) sowie des Beschlusses der Bundesnetzagentur<br />
(BNetzA) vom 28.08.2009 (BK 6-07-031/BK<br />
6-06-062) war die STW dazu verpflichtet, die sogenannte<br />
rechtliche Entflechtung ihres Netzbereiches vorzunehmen.<br />
Dabei wurde die Rolle des Netzbetreibers in einer eigenen<br />
Rechtsform unabhängig vom Energievertrieb und der<br />
Erzeugung separiert. Durch diese operationelle Entflechtung<br />
wurde sichergestellt, dass der Netzbetreiber hinsichtlich der<br />
Organisation, der Entscheidungsgewalt und der Ausübung<br />
des Netzgeschäfts unabhängig von dem vertikal integrierten<br />
Energieversorgungsunternehmen ist. Zu diesem Zweck<br />
wurde die Städtische Werke Netz + Service GmbH (NSG) als<br />
100%ige Tochtergesellschaft der STW gegründet, in die die<br />
erforderlichen Mitarbeiter übergeleitet wurden. Daneben<br />
wurde die Städtische Werke Intelligent Messen GmbH<br />
(IMG), eine 100%ige Tochtergesellschaft der NSG am<br />
03.09.2010 ebenfalls neu gegründet. Bei der STW sind der<br />
Bereich Vertrieb und Energiebeschaffung sowie der Bäderbereich<br />
verblieben. Außerdem bleibt die STW zuständig<br />
für das sogenannte „Engineering EDL (Energiedienstleistungen)“,<br />
worunter insbesondere die Angebotsplanung<br />
im Bereich EDL zu verstehen ist.<br />
Für die STW und ihre Tochtergesellschaften wurde 2012<br />
eine einheitliche Markenstrategie entwickelt. Zentrales<br />
Element ist das Logo, welches als Wort-/Bildmarke maximale<br />
Wiedererkennbarkeit bieten soll. Die Tochtergesellschaft<br />
Kasseler Fernwärme GmbH firmierte zum 01.01.2013 in<br />
Städtische Werke Energie + Wärme GmbH (EWG) um und<br />
wurde so in die Familienmarke der Städtischen Werke aufgenommen,<br />
mit der die Unternehmen nun einheitlich am<br />
Markt auftreten.<br />
Im Zuge der Entflechtungsvorgaben der BNetzA musste<br />
auch eine Trennung der IT-Systeme nach den Marktrollen<br />
„Lieferant“ und „Netzbetreiber“ vorgenommen werden. Die<br />
Entwicklung des neuen SAP-Abrechnungssystems erfolgte<br />
gemeinsam mit den Stadtwerken Münster, Osnabrück und<br />
Lübeck sowie mit dem gemeinsamen IT-Dienstleister items<br />
GmbH Münster, Gesellschaft für Informationstechnologie,<br />
Kommunikation und Organisation (items). Ziel der Zusammenarbeit<br />
ist der effiziente und wirtschaftliche Betrieb<br />
und die Weiterentwicklung des Systems. So konnten die<br />
Projektpartner auf eine Änderung des EnWG vom<br />
Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH | <strong>Zahlen</strong> | KVV Geschäftsbericht 2012 9