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Zahlen - KVG

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verkehrsleistung an die KVV Verkehrsgesellschaft Nordhessen<br />

GmbH (KVN) oder alternativ an die <strong>KVG</strong> blieb somit nach<br />

alter Rechtslage möglich. Grundlage sind die Regelungen<br />

in § 4 Abs. 8 - 12 des gültigen Konsolidierungsvertrages<br />

2008 – 2012 zwischen der Stadt Kassel und der Kasseler<br />

Verkehrs- und Versorgungs-GmbH (KVV) vom 21.07.2008.<br />

Daneben war es auch möglich, die Vergabe nach der EU-<br />

Verordnung (EU-VO) 1370/2007 durchzuführen.<br />

Die Konzessionen für die Tram-Leistungen in Kassel,<br />

Baunatal und Vellmar waren bis zum 15.12.2012 an die<br />

KVN vergeben. Die Konzessionen nach PBefG und die<br />

eisenbahnrechtlichen Genehmigungen nach dem Allgemeinen<br />

Eisenbahngesetz (AEG) für die Strecke in das Lossetal<br />

liegen bei der Regionalbahn Kassel GmbH (RBK). Diese<br />

liefen am 28.02.2013 aus. Im Zuge der Neubeantragung<br />

der Konzessionen wurde gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

PricewaterhouseCoopers (PwC) untersucht,<br />

ob an der Kraft Beschlusses des Magistrats der Stadt<br />

Kassel erfolgten Betrauung der <strong>KVG</strong> festgehalten werden<br />

soll oder ob diese Betrauung durch einen öffentlichen<br />

Dienstleistungsauftrag (ÖDA) auf Grundlage der EU-VO<br />

1370/2007 ersetzt werden sollte. Im Ergebnis empfahl<br />

PwC die genannte Betrauung auch nach dem 15.12.2012<br />

fortzuführen und nicht auf einen ÖDA auf der Grundlage<br />

der EU-VO 1370/2007 umzustellen. Insbesondere vergaberechtlich<br />

wäre ein ÖDA an strengere Vorgaben gekoppelt.<br />

Im Hinblick auf die Neuerteilung der Genehmigung war<br />

anzunehmen, dass das Regierungspräsidium (RP) bei einem<br />

ÖDA voraussichtlich nicht automatisch eine Konzession<br />

erteilen, sondern konkurrierenden Genehmigungsanträgen<br />

Chancen einräumen muss.<br />

Daher wurde auf Basis des bestehenden Beschlusses aus<br />

dem Jahr 2009 eine neue Liniengenehmigung für den<br />

Stadtverkehr Kassel, Baunatal und Vellmar durch die<br />

<strong>KVG</strong> beantragt und am 03.12.2012 durch das RP Kassel<br />

genehmigt. Die Neukonzession läuft bis zum 14.12.2024.<br />

Für den Tramverkehr im Lossetal existiert eine<br />

Bestandsbetrauung der RBK auf Basis der Finanzierungsverträge<br />

mit den betroffenen Gemeinden und Landkreisen.<br />

Diese fällt ebenfalls unter die Übergangsregelungen der<br />

EU-Verordnung, sodass auch hier lediglich eine neue PBefG-<br />

Liniengenehmigung beantragt werden musste. Die Genehmigung<br />

wurde am 07.02.2013 an die RBK mit einer Laufzeit<br />

bis 01.10.2028 erteilt. Mit Bescheid vom 26.02.2013 wurde<br />

der RBK zudem die Genehmigung gemäß § 6 Allgemeines<br />

Eisenbahngesetz (AEG) bis zum 29.02.2028 durch das RP<br />

Kassel erteilt.<br />

Auf der gleichen Rechtsgrundlage wie die Tramkonzession<br />

für Kassel, Baunatal und Vellmar soll auch die Konzession für<br />

die Busverkehre in Kassel beantragt werden. Diese läuft bis<br />

zum 13.12.2014.<br />

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes<br />

(EnWG) sowie des Beschlusses der Bundesnetzagentur<br />

(BNetzA) vom 28.08.2009 (BK 6-07-031/BK<br />

6-06-062) war die STW dazu verpflichtet, die sogenannte<br />

rechtliche Entflechtung ihres Netzbereiches vorzunehmen.<br />

Dabei wurde die Rolle des Netzbetreibers in einer eigenen<br />

Rechtsform unabhängig vom Energievertrieb und der<br />

Erzeugung separiert. Durch diese operationelle Entflechtung<br />

wurde sichergestellt, dass der Netzbetreiber hinsichtlich der<br />

Organisation, der Entscheidungsgewalt und der Ausübung<br />

des Netzgeschäfts unabhängig von dem vertikal integrierten<br />

Energieversorgungsunternehmen ist. Zu diesem Zweck<br />

wurde die Städtische Werke Netz + Service GmbH (NSG) als<br />

100%ige Tochtergesellschaft der STW gegründet, in die die<br />

erforderlichen Mitarbeiter übergeleitet wurden. Daneben<br />

wurde die Städtische Werke Intelligent Messen GmbH<br />

(IMG), eine 100%ige Tochtergesellschaft der NSG am<br />

03.09.2010 ebenfalls neu gegründet. Bei der STW sind der<br />

Bereich Vertrieb und Energiebeschaffung sowie der Bäderbereich<br />

verblieben. Außerdem bleibt die STW zuständig<br />

für das sogenannte „Engineering EDL (Energiedienstleistungen)“,<br />

worunter insbesondere die Angebotsplanung<br />

im Bereich EDL zu verstehen ist.<br />

Für die STW und ihre Tochtergesellschaften wurde 2012<br />

eine einheitliche Markenstrategie entwickelt. Zentrales<br />

Element ist das Logo, welches als Wort-/Bildmarke maximale<br />

Wiedererkennbarkeit bieten soll. Die Tochtergesellschaft<br />

Kasseler Fernwärme GmbH firmierte zum 01.01.2013 in<br />

Städtische Werke Energie + Wärme GmbH (EWG) um und<br />

wurde so in die Familienmarke der Städtischen Werke aufgenommen,<br />

mit der die Unternehmen nun einheitlich am<br />

Markt auftreten.<br />

Im Zuge der Entflechtungsvorgaben der BNetzA musste<br />

auch eine Trennung der IT-Systeme nach den Marktrollen<br />

„Lieferant“ und „Netzbetreiber“ vorgenommen werden. Die<br />

Entwicklung des neuen SAP-Abrechnungssystems erfolgte<br />

gemeinsam mit den Stadtwerken Münster, Osnabrück und<br />

Lübeck sowie mit dem gemeinsamen IT-Dienstleister items<br />

GmbH Münster, Gesellschaft für Informationstechnologie,<br />

Kommunikation und Organisation (items). Ziel der Zusammenarbeit<br />

ist der effiziente und wirtschaftliche Betrieb<br />

und die Weiterentwicklung des Systems. So konnten die<br />

Projektpartner auf eine Änderung des EnWG vom<br />

Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH | <strong>Zahlen</strong> | KVV Geschäftsbericht 2012 9

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