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Zahlen - KVG

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Anhang<br />

I. Allgemeines<br />

(1) Allgemeine Angaben<br />

Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der handelsrechtlichen<br />

Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften<br />

und des GmbH-Gesetzes erstellt.<br />

(2) Gliederung<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem<br />

Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Aufwandspositionen<br />

sind mit einem Minuszeichen versehen. Zur Verbesserung<br />

der Klarheit der Darstellung in der Bilanz und in der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung sind Davon-Vermerke<br />

im Anhang ausgewiesen.<br />

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die KVV ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne<br />

des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Sie stellt den Jahresabschluss<br />

gemäß Gesellschaftsvertrag nach den Vorschriften für<br />

große Kapitalgesellschaften auf.<br />

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten<br />

ausgewiesen oder dem niedrigeren beizulegenden Wert<br />

bilanziert.<br />

Alle übrigen Vermögensgegenstände sind mit deren<br />

Nennwerten angesetzt.<br />

Bei der Bewertung der latenten Steuern wurden unternehmensindividuelle<br />

Steuersätze herangezogen. Der<br />

aus den Steuersätzen für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag<br />

sowie Gewerbesteuer ermittelte Steuersatz<br />

zur Berechnung der latenten Steuern wurde in Höhe<br />

von 31,23 % angesetzt. Latente Steuern werden nicht<br />

ausgewiesen, da der bestehende Aktivüberhang unter<br />

Ausnutzung des Wahlrechts des § 274 HGB bilanziell nicht<br />

angesetzt wird. Die aktiven latenten Steuern resultieren im<br />

Wesentlichen auf temporären Differenzen im Bereich der<br />

Sonstigen Rückstellungen.<br />

Die Zahlung des Gesellschafters in das Eigenkapital wird<br />

direkt der Kapitalrücklage zugeführt.<br />

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />

werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer<br />

Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren<br />

(Projected Unit Credit Method) unter<br />

Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr.<br />

Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen<br />

und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem<br />

von der Deutschen Bundesbank im Monat Januar 2013<br />

veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der<br />

vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer<br />

angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253<br />

Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 5,04 %. Bei der<br />

Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />

Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen<br />

von 2,0 % und Rentensteigerungen von jährlich<br />

1,5 % zugrunde gelegt.<br />

Rückstellungen für Jubiläums-, Altersteilzeit und Beihilfeverpflichtungen,<br />

werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer<br />

Berechnung nach der Richttafeln 2005 G<br />

von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Der Rechnungszins von<br />

5,04 % basiert auf den Ende Dezember 2011 von der<br />

Bundesbank veröffentlichten Werten. Ein Gehaltstrend<br />

von 2 % wurde berücksichtigt.<br />

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach<br />

vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen<br />

Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bewertung des<br />

Erfüllungsbetrages wurde eine Kostensteigerung nicht<br />

berücksichtigt, da die Rückstellungen keine inflationsabhängigen<br />

Berechnungsgrundlagen enthalten.<br />

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag<br />

angesetzt.<br />

Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH | <strong>Zahlen</strong> | KVV Geschäftsbericht 2012 59

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