Zahlen - KVG
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Anhang<br />
I. Allgemeines<br />
(1) Allgemeine Angaben<br />
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der handelsrechtlichen<br />
Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften<br />
und des GmbH-Gesetzes erstellt.<br />
(2) Gliederung<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem<br />
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Aufwandspositionen<br />
sind mit einem Minuszeichen versehen. Zur Verbesserung<br />
der Klarheit der Darstellung in der Bilanz und in der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung sind Davon-Vermerke<br />
im Anhang ausgewiesen.<br />
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Die KVV ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne<br />
des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Sie stellt den Jahresabschluss<br />
gemäß Gesellschaftsvertrag nach den Vorschriften für<br />
große Kapitalgesellschaften auf.<br />
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten<br />
ausgewiesen oder dem niedrigeren beizulegenden Wert<br />
bilanziert.<br />
Alle übrigen Vermögensgegenstände sind mit deren<br />
Nennwerten angesetzt.<br />
Bei der Bewertung der latenten Steuern wurden unternehmensindividuelle<br />
Steuersätze herangezogen. Der<br />
aus den Steuersätzen für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag<br />
sowie Gewerbesteuer ermittelte Steuersatz<br />
zur Berechnung der latenten Steuern wurde in Höhe<br />
von 31,23 % angesetzt. Latente Steuern werden nicht<br />
ausgewiesen, da der bestehende Aktivüberhang unter<br />
Ausnutzung des Wahlrechts des § 274 HGB bilanziell nicht<br />
angesetzt wird. Die aktiven latenten Steuern resultieren im<br />
Wesentlichen auf temporären Differenzen im Bereich der<br />
Sonstigen Rückstellungen.<br />
Die Zahlung des Gesellschafters in das Eigenkapital wird<br />
direkt der Kapitalrücklage zugeführt.<br />
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />
werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer<br />
Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren<br />
(Projected Unit Credit Method) unter<br />
Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr.<br />
Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen<br />
und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem<br />
von der Deutschen Bundesbank im Monat Januar 2013<br />
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der<br />
vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer<br />
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253<br />
Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 5,04 %. Bei der<br />
Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />
Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen<br />
von 2,0 % und Rentensteigerungen von jährlich<br />
1,5 % zugrunde gelegt.<br />
Rückstellungen für Jubiläums-, Altersteilzeit und Beihilfeverpflichtungen,<br />
werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer<br />
Berechnung nach der Richttafeln 2005 G<br />
von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Der Rechnungszins von<br />
5,04 % basiert auf den Ende Dezember 2011 von der<br />
Bundesbank veröffentlichten Werten. Ein Gehaltstrend<br />
von 2 % wurde berücksichtigt.<br />
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach<br />
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen<br />
Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bewertung des<br />
Erfüllungsbetrages wurde eine Kostensteigerung nicht<br />
berücksichtigt, da die Rückstellungen keine inflationsabhängigen<br />
Berechnungsgrundlagen enthalten.<br />
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag<br />
angesetzt.<br />
Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH | <strong>Zahlen</strong> | KVV Geschäftsbericht 2012 59