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Zahlen - KVG

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Anhang<br />

I. Allgemeines<br />

(1) Allgemeine Angaben<br />

Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der handelsrechtlichen<br />

Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften<br />

in der Fassung des Handelsgesetzbuches<br />

vom 20. Dezember 2012 erstellt.<br />

(2) Gliederung<br />

Zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses<br />

und eines verbesserten Einblicks in die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage wurden einzelne Posten in Bilanz<br />

und Gewinn- und Verlustrechnung ergänzt:<br />

• Bilanz:<br />

- Passiva Posten B. Empfangene Ertragszuschüsse<br />

• Gewinn- und Verlustrechnung:<br />

- Der Posten 5. Erträge aus der Auflösung empfangener<br />

Ertragszuschüsse wurde aus dem Posten 4. Sonstige<br />

betriebliche Erträge ausgegliedert.<br />

- Posten 13. Aufwendungen aus Verlustübernahme<br />

- Posten 17. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages<br />

abgeführter Gewinn<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem<br />

Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Aufwandspositionen<br />

sind mit einem Minuszeichen versehen.<br />

Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung in der Bilanz<br />

und in der Gewinn- und Verlustrechnung sind Davon-<br />

Vermerke im Anhang ausgewiesen.<br />

Die Darstellung der Sachanlagen wurde im Anlagenspiegel<br />

im Posten „Technische Anlagen und Maschinen“ nach<br />

Kriterien der Versorgungswirtschaft gemäß § 265 Abs. 4<br />

HGB erweitert.<br />

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen<br />

sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

bewertet; die aktivierten Eigenleistungen enthalten neben<br />

den Einzelkosten angemessene Gemeinkosten. Investitionszuschüsse<br />

werden zum Zeitpunkt der Fertigstellung der<br />

begünstigten Vermögensgegenstände aktivisch von den<br />

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt. Zuschüsse<br />

für Anlagen im Bau werden aktivisch an den Anschaffungs-/Herstellungskosten<br />

gekürzt.<br />

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der<br />

betrieblichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände<br />

entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften<br />

linear vorgenommen.<br />

Die ab 2003 empfangenen Ertragszuschüsse werden<br />

direkt aktivisch von den Anschaffungs-/Herstellungskosten<br />

abgesetzt.<br />

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von unter<br />

150 EUR werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als<br />

Aufwand erfasst.<br />

Von den Finanzanlagen wurden Anteile an verbundene<br />

Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

mit den Anschaffungskosten, verzinsliche Ausleihungen<br />

mit dem Nennwert, unverzinsliche und niedrig<br />

verzinsliche Ausleihungen mit dem Barwert ausgewiesen.<br />

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu fortgeschriebenen,<br />

durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt.<br />

Es wurde eine Pauschalwertberichtigung von 2,5 % zur<br />

Abdeckung der Lagerrisiken vorgenommen.<br />

Die unfertigen Leistungen werden wie aktivierte Eigenleistungen<br />

bewertet. Von dem Wahlrecht gemäß § 268<br />

Abs. 5 HGB, die erhaltenen Anzahlungen auf unfertige<br />

Leistungen offen von der Position Vorräte abzusetzen,<br />

wurde Gebrauch gemacht.<br />

Alle übrigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich<br />

mit den Nennbeträgen erfasst.<br />

Bei Forderungen werden erkennbare Risiken durch Wertberichtigungen<br />

berücksichtigt. Im Bereich der Einzelbewertung<br />

der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

wurde der Bewertungsschlüssel aufgrund von Einzelermittlungen<br />

angepasst. Die Pauschalwertberichtigung auf<br />

Forderungen wurde mit 1 % in Ansatz gebracht.<br />

Der Ansatz der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />

Verpflichtungen erfolgt auf Basis der nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen berechneten Teilwerte,<br />

denen ein Rechnungszinsfuß von 5,04 %, sowie erwartete<br />

Einkommens- und Rentensteigerungen von 2,00 % p.a.<br />

beziehungsweise 1,50 % p.a. zugrunde liegt. Die Teilwerte<br />

wurden unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von<br />

Dr. Heubeck ermittelt.<br />

Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde<br />

mit dem handelsrechtlich möglichen Wertansatz (IDW<br />

RS HFA 3 - Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen<br />

nach IAS und nach handelsrechtlichen<br />

Vorschriften) bewertet. Bei den sonstigen Rückstellungen<br />

sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.<br />

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des<br />

Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bewertung des<br />

Erfüllungsbetrages wurde eine Kostensteigerung nicht<br />

berücksichtigt, da die Rückstellungen keine inflations-<br />

Städtische Werke Netz + Service GmbH | <strong>Zahlen</strong> | KVV Geschäftsbericht 2012 111

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