Zahlen - KVG
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eisenbahnrechtlichen Genehmigungen nach dem<br />
Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) für die Strecke in<br />
das Lossetal liegen bei der Regionalbahn Kassel GmbH<br />
(RBK). Diese liefen am 28.02.2013 aus. Im Zuge der<br />
Neubeantragung der Konzessionen wurde gemeinsam<br />
mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse-<br />
Coopers (PwC) untersucht, ob an der Kraft Beschlusses<br />
des Magistrats der Stadt Kassel erfolgten Betrauung der<br />
<strong>KVG</strong> festgehalten werden soll oder ob diese Betrauung<br />
durch einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) auf<br />
Grundlage der EU-VO 1370/2007 ersetzt werden sollte. Im<br />
Ergebnis empfahl PwC die genannte Betrauung auch nach<br />
dem 15.12.2012 fortzuführen und nicht auf einen ÖDA<br />
auf der Grundlage der EU-VO 1370/2007 umzustellen.<br />
Insbesondere vergaberechtlich wäre ein ÖDA an strengere<br />
Vorgaben gekoppelt. Im Hinblick auf die Neuerteilung der<br />
Genehmigung war anzunehmen, dass das Regierungspräsidium<br />
(RP) bei einem ÖDA voraussichtlich nicht automatisch<br />
eine Konzession erteilen, sondern konkurrierenden<br />
Genehmigungsanträgen Chancen einräumen muss.<br />
Daher wurde auf Basis des bestehenden Beschlusses<br />
aus dem Jahr 2009 eine neue Liniengenehmigung für den<br />
Stadtverkehr Kassel, Baunatal und Vellmar durch die <strong>KVG</strong><br />
beantragt und am 03.12.2012 durch das RP Kassel genehmigt.<br />
Die Neukonzession läuft bis zum 14.12.2024.<br />
Für den Tramverkehr im Lossetal existiert eine<br />
Bestandsbetrauung der RBK auf Basis der Finanzierungsverträge<br />
mit den betroffenen Gemeinden und Landkreisen.<br />
Diese fällt ebenfalls unter die Übergangsregelungen<br />
der EU-Verordnung, sodass auch hier lediglich<br />
eine neue PBefG-Liniengenehmigung beantragt werden<br />
musste. Die Genehmigung wurde am 07.02.2013 an die<br />
RBK mit einer Laufzeit bis 01.10.2028 erteilt. Mit Bescheid<br />
vom 26.02.2013 wurde der RBK zudem die Genehmigung<br />
gemäß § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) bis zum<br />
29.02.2028 durch das RP Kassel erteilt.<br />
Auf der gleichen Rechtsgrundlage wie die Tramkonzession<br />
für Kassel, Baunatal und Vellmar soll auch die Konzession<br />
für die Busverkehre in Kassel beantragt werden. Diese läuft<br />
bis zum 13.12.2014.<br />
Die <strong>KVG</strong> setzt das von der Hessischen Landesregierung<br />
verfolgte Besteller-Ersteller-Prinzip weiterhin konsequent<br />
um. Dabei besteht die Verkehrslandschaft im Konzern aus<br />
den Unternehmen <strong>KVG</strong>, KVN sowie der Beteiligung an der<br />
RBK. Der Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen<br />
mbH (NVV) als regionale Aufgabenträgergesellschaft<br />
ist Besteller des regionalen Bus- und Schienenverkehrs.<br />
Die <strong>KVG</strong> ist die lokale Aufgabenträgergesellschaft<br />
in Kassel und nimmt dort die Bestellerfunktion wahr.<br />
Daneben stellt die <strong>KVG</strong> den „Ersteller-Unternehmen“<br />
NB Nordhessenbus GmbH (NB) und KVN die bei ihr angestellten<br />
Fahrer, Fahrzeuge, Trassen sowie diverse Dienstleistungen<br />
zu marktfähigen Preisen zur Verfügung.<br />
Gleichzeitig haben die KVN (bis zum Fahrplanwechsel<br />
2012/2013, seitdem liegt die Tram-Konzession bei der<br />
<strong>KVG</strong>) und NB die Betriebsführung für ihre Konzessionen<br />
auf die <strong>KVG</strong> übertragen, sodass die <strong>KVG</strong> gegenüber ihren<br />
Kunden für den Betrieb umfassend verantwortlich ist.<br />
1.2 Verkehrsangebot<br />
Als die von der Stadt Kassel mit der Wahrnehmung der<br />
hoheitlichen Aufgaben des Aufgabenträgers betraute<br />
Organisation schreibt die <strong>KVG</strong> derzeit, gemäß § 8 Abs. 3<br />
des PBefG in Verbindung mit § 14 des Hessischen ÖPNV-<br />
Gesetzes (ÖPNVG), den Nahverkehrsplan (NVP) fort.<br />
Im Rahmen der Fortschreibung wird auf der Basis einer<br />
Analyse der Raum- und Verkehrsstrukturen ein strategischplanerisches<br />
Konzept zur weiteren Entwicklung des ÖPNV<br />
erarbeitet, das insofern Rechtsverbindlichkeit besitzt, als<br />
die Genehmigungsbehörde bei der Vergabe von Liniengenehmigungen<br />
an seine Vorgaben gebunden ist. Auch<br />
Infrastrukturvorhaben müssen im NVP dargestellt sein,<br />
um eine Landesförderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />
(GVFG) oder dem Finanzausgleichsgesetz<br />
(FAG) zu erhalten.<br />
Im NVP wird auf Basis verschiedener Analysen dargestellt,<br />
wie der ÖPNV in Kassel sich in den kommenden fünf Jahren<br />
weiterentwickeln soll. Dabei soll der ÖPNV als Standortfaktor<br />
und auch im Interesse der Einwohner der Stadt Kassel<br />
gestärkt werden. Dazu zählt auch das Ziel, den ÖPNV<br />
attraktiver und effizienter zu machen. Ziel muss daher sein,<br />
mehr Menschen zum Fahren mit Bussen und Bahnen zu<br />
motivieren; dabei muss ein Ausbau gleichzeitig in einem<br />
wirtschaftlich vertretbaren Rahmen gehalten werden.<br />
Die Fortschreibung des NVP erfolgt zeitlich parallel<br />
zu den derzeit ebenfalls in Arbeit befindlichen Fortschreibungen<br />
des NVP des NVV und der Nachbarlandkreise<br />
sowie zur Aufstellung eines Verkehrsentwicklungsplans<br />
(VEP) durch die Stadt Kassel. Der Entwurf befindet sich derzeit<br />
in der Abstimmung mit den Ämtern der Stadt Kassel.<br />
Angestrebt wird die Verabschiedung des NVP durch die<br />
Stadtverordnetenversammlung bis Ende 2013.<br />
Auf der Tramlinie 1 ist das Fahrgastaufkommen<br />
aufgrund der Streckenverlängerung nach Vellmar (seit<br />
Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG | <strong>Zahlen</strong> | KVV Geschäftsbericht 2012 159