Zahlen - KVG
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Anhang<br />
I. Allgemeines<br />
(1) Allgemeine Angaben<br />
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der handelsrechtlichen<br />
Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften in der Fassung<br />
des Handelsgesetzbuches vom 20. Dezember 2012 erstellt.<br />
(2) Gliederung<br />
Zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses<br />
und eines verbesserten Einblicks in die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage wurden einzelne Posten in Bilanz und<br />
Gewinn- und Verlustrechnung ergänzt:<br />
• Bilanz<br />
- Aktiva Posten B.I.5. Entgeltlich erworbene Schadstoffemissionsrechte<br />
- Passiva Posten B.1. Empfangene Ertragszuschüsse<br />
- Passiva Posten B.2. Sonderposten für unentgeltlich<br />
ausgegebene Schadstoffemissionsrechte<br />
• Gewinn- und Verlustrechnung:<br />
- Der Posten 5. Erträge aus der Auflösung empfangener<br />
Ertragszuschüsse wurde aus dem Posten 4. Sonstige<br />
betriebliche Erträge ausgegliedert.<br />
- Posten 17. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages<br />
abgeführter Gewinn<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren<br />
aufgestellt. Aufwandspositionen sind mit einem<br />
Minuszeichen versehen.<br />
Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung in der Bilanz und<br />
in der Gewinn- und Verlustrechnung sind Davon-Vermerke im<br />
Anhang ausgewiesen.<br />
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen<br />
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit<br />
dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet; die aktivierten<br />
Eigenleistungen enthalten neben den Einzelkosten angemessene<br />
Gemeinkosten. Investitionszuschüsse werden zum Zeitpunkt<br />
der Fertigstellung der begünstigten Vermögensgegenstände<br />
aktivisch von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />
abgesetzt. Zuschüsse für Anlagen im Bau werden aktivisch an<br />
den Anschaffungs-/Herstellungskosten gekürzt.<br />
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der betrieblichen<br />
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend<br />
den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften linear<br />
vorgenommen.<br />
Die ab 2003 empfangenen Ertragszuschüsse werden direkt<br />
aktivisch von den Anschaffungs-/Herstellungskosten abgesetzt.<br />
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von unter 150 EUR<br />
werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand erfasst.<br />
Gemäß § 6 Abs. 1 TEHG werden unentgeltlich zugeteilte<br />
CO 2<br />
-Emissionszertifikate mit dem Erinnerungswert von einem<br />
Euro bewertet.<br />
Die entgeltlich erworbenen Emissionszertifikate werden mit<br />
den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden<br />
Wert bewertet (strenges Niederstwertprinzip). Die<br />
Zertifikate wurden am 31.12.2012 mit dem niedrigeren,<br />
beizulegenden Wert bilanziert. Für die Verpflichtung zur<br />
Abgabe von CO 2<br />
-Emissionszertifikaten wird eine Rückstellung<br />
gebildet, die grundsätzlich anhand der Buchwerte der vorhandenen<br />
(entgeltlichen) Zertifikate am Bilanzstichtag bewertet<br />
wird. Sind die verursachten Emissionen nicht vollständig durch<br />
vorhandene CO 2<br />
-Emissionszertifikate abgedeckt, wird insoweit<br />
der Marktwert der noch benötigten CO 2<br />
-Emissionszertifikate für<br />
die Rückstellung herangezogen. Zum Bilanzstichtag bestehen<br />
keine Rückgabeverpflichtungen für das Jahr 2012.<br />
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu fortgeschriebenen,<br />
durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt. Es wurde<br />
eine Pauschalwertberichtigung von 2,5 % zur Abdeckung der<br />
Lagerrisiken vorgenommen.<br />
Die unfertigen Leistungen werden wie aktivierte Eigenleistungen<br />
bewertet.<br />
Von dem Wahlrecht gemäß § 268 Abs. 5 HGB, die erhaltenen<br />
Anzahlungen auf unfertige Leistungen offen von der Position<br />
Vorräte abzusetzen, wurde Gebrauch gemacht.<br />
Alle übrigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit<br />
den Nennbeträgen erfasst.<br />
Bei den Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.<br />
Der Ansatz der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />
Verpflichtungen erfolgt auf Basis der nach versicherungsmathematischen<br />
Grundsätzen berechneten Teilwerte, denen ein Rechnungszinsfuß<br />
von 5,04 %, sowie erwartete Einkommens- und<br />
Rentensteigerungen von 2,00 % p.a. beziehungsweise 1,50 %<br />
p.a. zugrunde liegt. Die Teilwerte wurden unter Anwendung<br />
der Richttafeln 2005 G von Dr. Heubeck ermittelt.<br />
Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde mit<br />
dem handelsrechtlich möglichen Wertansatz (IDW RS HFA 3 -<br />
Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen<br />
nach IAS und nach handelsrechtlichen Vorschriften) bewertet.<br />
Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken<br />
berücksichtigt.<br />
Städtische Werke Energie + Wärme GmbH | <strong>Zahlen</strong> | KVV Geschäftsbericht 2012 133