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Zahlen - KVG

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Anhang<br />

I. Allgemeines<br />

(1) Allgemeine Angaben<br />

Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der handelsrechtlichen<br />

Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften in der Fassung<br />

des Handelsgesetzbuches vom 20. Dezember 2012 erstellt.<br />

(2) Gliederung<br />

Zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses<br />

und eines verbesserten Einblicks in die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage wurden einzelne Posten in Bilanz und<br />

Gewinn- und Verlustrechnung ergänzt:<br />

• Bilanz<br />

- Aktiva Posten B.I.5. Entgeltlich erworbene Schadstoffemissionsrechte<br />

- Passiva Posten B.1. Empfangene Ertragszuschüsse<br />

- Passiva Posten B.2. Sonderposten für unentgeltlich<br />

ausgegebene Schadstoffemissionsrechte<br />

• Gewinn- und Verlustrechnung:<br />

- Der Posten 5. Erträge aus der Auflösung empfangener<br />

Ertragszuschüsse wurde aus dem Posten 4. Sonstige<br />

betriebliche Erträge ausgegliedert.<br />

- Posten 17. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages<br />

abgeführter Gewinn<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren<br />

aufgestellt. Aufwandspositionen sind mit einem<br />

Minuszeichen versehen.<br />

Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung in der Bilanz und<br />

in der Gewinn- und Verlustrechnung sind Davon-Vermerke im<br />

Anhang ausgewiesen.<br />

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen<br />

sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit<br />

dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet; die aktivierten<br />

Eigenleistungen enthalten neben den Einzelkosten angemessene<br />

Gemeinkosten. Investitionszuschüsse werden zum Zeitpunkt<br />

der Fertigstellung der begünstigten Vermögensgegenstände<br />

aktivisch von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

abgesetzt. Zuschüsse für Anlagen im Bau werden aktivisch an<br />

den Anschaffungs-/Herstellungskosten gekürzt.<br />

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der betrieblichen<br />

Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend<br />

den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften linear<br />

vorgenommen.<br />

Die ab 2003 empfangenen Ertragszuschüsse werden direkt<br />

aktivisch von den Anschaffungs-/Herstellungskosten abgesetzt.<br />

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von unter 150 EUR<br />

werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand erfasst.<br />

Gemäß § 6 Abs. 1 TEHG werden unentgeltlich zugeteilte<br />

CO 2<br />

-Emissionszertifikate mit dem Erinnerungswert von einem<br />

Euro bewertet.<br />

Die entgeltlich erworbenen Emissionszertifikate werden mit<br />

den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden<br />

Wert bewertet (strenges Niederstwertprinzip). Die<br />

Zertifikate wurden am 31.12.2012 mit dem niedrigeren,<br />

beizulegenden Wert bilanziert. Für die Verpflichtung zur<br />

Abgabe von CO 2<br />

-Emissionszertifikaten wird eine Rückstellung<br />

gebildet, die grundsätzlich anhand der Buchwerte der vorhandenen<br />

(entgeltlichen) Zertifikate am Bilanzstichtag bewertet<br />

wird. Sind die verursachten Emissionen nicht vollständig durch<br />

vorhandene CO 2<br />

-Emissionszertifikate abgedeckt, wird insoweit<br />

der Marktwert der noch benötigten CO 2<br />

-Emissionszertifikate für<br />

die Rückstellung herangezogen. Zum Bilanzstichtag bestehen<br />

keine Rückgabeverpflichtungen für das Jahr 2012.<br />

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu fortgeschriebenen,<br />

durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt. Es wurde<br />

eine Pauschalwertberichtigung von 2,5 % zur Abdeckung der<br />

Lagerrisiken vorgenommen.<br />

Die unfertigen Leistungen werden wie aktivierte Eigenleistungen<br />

bewertet.<br />

Von dem Wahlrecht gemäß § 268 Abs. 5 HGB, die erhaltenen<br />

Anzahlungen auf unfertige Leistungen offen von der Position<br />

Vorräte abzusetzen, wurde Gebrauch gemacht.<br />

Alle übrigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit<br />

den Nennbeträgen erfasst.<br />

Bei den Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.<br />

Der Ansatz der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />

Verpflichtungen erfolgt auf Basis der nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen berechneten Teilwerte, denen ein Rechnungszinsfuß<br />

von 5,04 %, sowie erwartete Einkommens- und<br />

Rentensteigerungen von 2,00 % p.a. beziehungsweise 1,50 %<br />

p.a. zugrunde liegt. Die Teilwerte wurden unter Anwendung<br />

der Richttafeln 2005 G von Dr. Heubeck ermittelt.<br />

Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde mit<br />

dem handelsrechtlich möglichen Wertansatz (IDW RS HFA 3 -<br />

Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen<br />

nach IAS und nach handelsrechtlichen Vorschriften) bewertet.<br />

Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken<br />

berücksichtigt.<br />

Städtische Werke Energie + Wärme GmbH | <strong>Zahlen</strong> | KVV Geschäftsbericht 2012 133

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