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Zahlen - KVG

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Jahresabschluss 2012 – Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH<br />

Jahresabschluss<br />

42 Lagebericht<br />

56 Bilanz<br />

58 Gewinn- und Verlustrechnung<br />

59 Anhang<br />

66 Anlage 1: Entwicklung des Anlagevermögens 2012<br />

68 Anlage 2: Organe der Gesellschaft<br />

69 Bestätigungsvermerk<br />

70 Bericht des Aufsichtsrates<br />

Lagebericht<br />

Die Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH (KVV) ist die Muttergesellschaft des Konzerns mit<br />

den Tochterunternehmen Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG (<strong>KVG</strong>), Städtische Werke AG (STW),<br />

Städtische Werke Energie + Wärme GmbH (EGW), Müllheizkraftwerk Kassel GmbH (MHKW),<br />

KVV Bau- und Verkehrs-Consulting Kassel GmbH (KVC) und KVV Verkehrsgesellschaft Nordhessen<br />

GmbH (KVN). Das wirtschaftliche Ergebnis der KVV wird überwiegend von den Ergebnisübernahmen<br />

der Töchter bestimmt.<br />

1. Marktentwicklung und Rahmenbedingungen<br />

1.1 Gesamtwirtschaftliche und rechtliche<br />

Rahmenbedingungen<br />

Auf der Grundlage der Betrauung der Stadt Kassel von<br />

gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Durchführung<br />

des auf Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetzes<br />

(PBefG) beruhenden Öffentlichen Personennahverkehrs<br />

(ÖPNV) in Kassel an die <strong>KVG</strong> (vom 09.11.2009)<br />

konnte die <strong>KVG</strong> die Übergangsfristen der Verordnung (EG)<br />

Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments (EU) nutzen.<br />

Durch diese Verordnung sind sowohl Ausschreibungen<br />

als auch Direktvergaben möglich. Zusätzlich sieht die<br />

Verordnung Übergangsfristen vor, in denen Vergaben nach<br />

alter Rechtslage, dem sogenannten „Altmark Trans Urteil“<br />

des Europäischen Gerichtshofes (EUGH), aufrechterhalten<br />

werden können. Die Direktvergabe der Straßenbahnverkehrsleistung<br />

an die KVV Verkehrsgesellschaft Nordhessen<br />

GmbH (KVN) oder alternativ an die <strong>KVG</strong> blieb somit nach<br />

alter Rechtslage möglich. Grundlage sind die Regelungen<br />

in § 4 Abs. 8 - 12 des gültigen Konsolidierungsvertrages<br />

2008 – 2012 zwischen der Stadt Kassel und der Kasseler<br />

Verkehrs- und Versorgungs-GmbH (KVV) vom 21.07.2008.<br />

42<br />

KVV Geschäftsbericht 2012 | <strong>Zahlen</strong> | Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH

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