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Zahlen - KVG

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Pensionsrückstellung durch verschiedene externe Einflussfaktoren<br />

wie das Ausbleiben von Rentenerhöhungen bei<br />

der gesetzlichen Rente oder die Entwicklung der Bewertungskriterien<br />

der Rückstellung.<br />

Mit dem Zuschlag bei der Ausschreibung des RT-Verkehrsvertrags<br />

für die Bietergemeinschaft aus <strong>KVG</strong> und HLB<br />

wurde die Verkehrsleistung bis Ende 2023 sichergestellt. Zu<br />

diesem Zweck wurde im Jahr 2013 das neue Unternehmen<br />

mit den gleichberechtigten Teilhabern <strong>KVG</strong> und HLB unter<br />

dem Namen RegioTram-Gesellschaft mbH (RTG) gegründet.<br />

Die Leitstellentätigkeit und die Personaldisposition und<br />

–betreuung wird die <strong>KVG</strong> als Dienstleistung für die RTG<br />

durchführen. Da sich die Tätigkeiten künftig auch auf den<br />

Eisenbahnbereich ausweiten, welcher bis Dezember 2013<br />

von der DB Regio AG übernommen wird, werden Erweiterungsinvestitionen<br />

und Personalaufbau in der Leitstelle<br />

der <strong>KVG</strong> notwendig werden. Dem stehen entsprechend<br />

kalkulierte Dienstleistungsentgelte für die <strong>KVG</strong> gegenüber.<br />

Die seitens der <strong>KVG</strong> getätigten Investitionen in Werkstätten,<br />

Waschanlage und Abstellhalle bleiben davon unberührt,<br />

da die Fahrzeugbereitstellung davon nicht betroffen<br />

ist. Hier wird es ab 2014 voraussichtlich zu einem neuen<br />

Bereitstellungsvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren<br />

kommen. Derzeit laufen diesbezüglich noch Gespräche<br />

mit dem NVV. Ein Abschluss wird noch in der ersten Jahreshälfte<br />

2013 erwartet. Für das Jahr zwischen den Verträgen<br />

verlängert sich der derzeitige Fahrzeugbereitstellungsvertrag<br />

automatisch um ein Jahr (gekoppelt an den Verkehrsvertrag<br />

zwischen RTB und NVV). Das RT-Geschäft bietet<br />

durch das kilometerabhängige bereitzustellende Leistungsvolumen<br />

beim Betrieb und der Fahrzeuginstandhaltung<br />

für die <strong>KVG</strong> entsprechende weiterhin gute Ertrags- und<br />

Entwicklungschancen.<br />

Es besteht für die <strong>KVG</strong> ein finanzielles Risiko hinsichtlich<br />

der Rückforderungen von Zuschüssen vergangener<br />

Baumaßnahmen. In einem Schreiben von Hessen Mobil –<br />

vormals Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen<br />

(HLSV) – wurde der Vorschlag der Kürzungspauschale<br />

konkretisiert, jedoch noch nicht fest vereinbart. Eine<br />

Einigung wird im Jahr 2013 erwartet. Hierfür wurden im<br />

Berichtsjahr und in der Vergangenheit Rückstellungen in<br />

ausreichender Höhe gebildet.<br />

Volatile Beschaffungspreise auf Brennstoff-, Strom- und<br />

CO 2<br />

-Märkten und die entsprechende Gestaltung der<br />

Verkaufspreise stellen eine dauerhafte Herausforderung<br />

für die STW dar. Die Preisgestaltung wird dabei maßgeblich<br />

von den Regelungen und beabsichtigten Änderungen des<br />

EEG, den Folgen des CO 2<br />

-Handels aber vor allem von den<br />

Auswirkungen der von der Bundesregierung beschlossenen<br />

Energiewende in Folge des Reaktorunfalls in Fukushima<br />

beeinflusst. Hinsichtlich des EEG wie auch des KWK-G gilt<br />

es, die Chancen, die die zugrunde liegenden gesetzlichen<br />

Regelungen bieten, konsequent zu nutzen.<br />

Den Risiken aus der Volatilität der Beschaffungspreise<br />

im Gas- und Strombereich wird bei der STW durch eine<br />

abgestimmte Risikostrategie entgegnet. Dabei orientiert<br />

sich die Vorgehensweise der STW an zwei Zielsetzungen:<br />

Einkaufspreise für Strom und Gas werden auf einem<br />

möglichst geringen Niveau abgesichert. Zudem werden<br />

die im Konzern erzeugten Strommengen preismäßig abgesichert.<br />

Zu diesem Zweck setzt die STW Handelsoptionen<br />

ein, die ausschließlich als gegenläufige Sicherungsstrategien<br />

(Hedge-Strategie) gefahren werden. Hieraus können sowohl<br />

Risiken aufgrund einer falschen Einschätzung der Marktentwicklung<br />

als auch Chancen aus der Erzielung von Erlösen<br />

resultieren. Aufgrund der volatilen Marktlage wurde in der<br />

Stromsparte für den Zeitraum 2013 bis 2015 eine Anpassung<br />

der vorhandenen Rückstellung vorgenommen.<br />

Im Jahr 2011 hat der BGH in zwei Einzelfällen Preisanpassungsklauseln<br />

in Fernwärmelieferverträgen für unwirksam<br />

erklärt, weil sie den Anforderungen des § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV<br />

(mittlerweile § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV) nicht<br />

entsprachen. Bei neuen Vertragsangeboten (Fernwärme<br />

und Contracting) setzt die STW die Anforderungen aus den<br />

BGH-Urteilen bei neuen Verträgen konsequent um.<br />

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21.03.2013<br />

ein Urteil zu Preisanpassungsklauseln in Normsonderkundenverträgen<br />

verkündet. Die konkrete Frage der Wirksamkeit<br />

des AVB- bzw. des GVV-Verweises als Preis-anpassungsklausel<br />

in Normsonderkundenverträgen hat der EuGH<br />

aber an den BGH zurückverwiesen. Der BGH wird hierüber<br />

voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2013 entscheiden.<br />

Den aus dieser Rechtslage resultierenden Risiken ist die STW<br />

mit einer entsprechenden Rückstellungbildung begegnet.<br />

Im Hinblick auf die kartellrechtliche Überprüfung der<br />

Wasserpreise durch die LKB Hessen gab es im Geschäftsjahr<br />

2012 keine bedeutenden neuen Entwicklungen. Die von<br />

der STW eingelegte Beschwerde gegen die Preissenkungsverfügung<br />

vor dem OLG Frankfurt ruht weiterhin. Mit der<br />

Anpassung bestehender Rückstellungen hat die STW die<br />

aktuelle Risikoeinschätzung im Jahresabschluss entsprechend<br />

berücksichtigt. Durch die Rekommunalisierung<br />

werden die Risiken für den Zeitraum ab April 2012<br />

deutlich verringert.<br />

Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH | <strong>Zahlen</strong> | KVV Geschäftsbericht 2012 51

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