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Zahlen - KVG

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Anhang<br />

I. Allgemeines<br />

(1) Allgemeine Angaben<br />

Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der handelsrechtlichen<br />

Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften<br />

in der Fassung des Handelsgesetzbuches vom<br />

20. Dezember 2012 erstellt.<br />

(2) Gliederung<br />

Zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses<br />

wurden einzelne Posten in Bilanz und Gewinnund<br />

Verlustrechnung in ihrer Bezeichnung geändert. Die<br />

Gewinn- und Verlustrechnung wurde um den Posten 15,<br />

Erträge aus Verlustübernahme, ergänzt. Zur Verbesserung<br />

der Klarheit der Darstellung in der Bilanz und in der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung sind Davon-Vermerke im<br />

Anhang ausgewiesen.<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem<br />

Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Aufwandspositionen<br />

sind mit einem Minuszeichen versehen.<br />

Die Darstellung der Sachanlagen wurde im Anlagenspiegel<br />

im Posten „Technische Anlagen und Maschinen“ nach den<br />

Kriterien der Verkehrswirtschaft gemäß § 265 (4) HGB<br />

erweitert.<br />

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen<br />

sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

bewertet; die aktivierten Eigenleistungen enthalten neben<br />

den Einzelkosten angemessene Gemeinkosten; Investitionszuschüsse<br />

werden zum Zeitpunkt der Fertigstellung<br />

der begünstigten Vermögensgegenstände aktivisch von<br />

den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt.<br />

Zuschüsse für Anlagen im Bau werden aktivisch an den<br />

Anschaffungs-/Herstellungskosten gekürzt. In die Bewertung<br />

der Anschaffungskosten der im Jahr 2010 und 2012<br />

bestellten Fahrzeuge für Personenverkehr werden in angemessenem<br />

Umfang Fremdkapitalzinsen mit einbezogen.<br />

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der<br />

betrieblichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände<br />

entsprechend den handels- und steuerrechtlichen<br />

Vorschriften linear vorgenommen.<br />

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von unter 150<br />

EUR werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand<br />

erfasst.<br />

Von den Finanzanlagen werden Beteiligungen mit den<br />

Anschaffungskosten, verzinsliche Ausleihungen mit dem<br />

Nennwert, unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen<br />

mit dem Barwert ausgewiesen.<br />

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu fortgeschriebenen,<br />

durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt.<br />

Die unfertigen Leistungen werden wie aktivierte Eigenleistungen<br />

bewertet. Die erhaltenen Anzahlungen werden<br />

auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.<br />

Alle übrigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich<br />

mit den Nennbeträgen erfasst.<br />

Bei Forderungen werden erkennbare Risiken durch Wertberichtigungen<br />

berücksichtigt.<br />

Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde mit<br />

dem handelsrechtlich möglichen Wertansatz (IDW RS HFA<br />

3 - Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen<br />

nach IAS und nach handelsrechtlichen Vorschriften)<br />

bewertet, wobei ein Gehaltstrend von 2 % berücksichtigt<br />

wurde. Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren<br />

Risiken berücksichtigt.<br />

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe ihres<br />

Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bewertung des<br />

Erfüllungsbetrages wurde eine Kostensteigerung nicht<br />

berücksichtigt, da die Rückstellungen keine inflationsabhängigen<br />

Berechnungsgrundlagen enthalten.<br />

Die Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen wurde<br />

auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens<br />

unter Zugrundelegung der Richttafeln 2005 G von<br />

Prof. Klaus Heubeck ermittelt. Bei der Berechnung wurde<br />

ein Abzinsungszinssatz von 5,04 % sowie ein Gehaltstrend<br />

von 2 % unterstellt.<br />

Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr<br />

als einem Jahr werden mit Zinssätzen abgezinst, die von<br />

der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind<br />

(§ 253 Abs. 2 HGB). Für die Abzinsung der Rückstellungen<br />

betragen die Zinssätze zwischen 3,79 % und 5,04 %.<br />

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag<br />

passiviert.<br />

(3) Konzernabschluss<br />

Einen Konzernabschluss stellt die Kasseler Verkehrs- und<br />

Versorgungs-GmbH (KVV), Kassel, auf. Dieser Abschluss<br />

wird im Bundesanzeiger elektronisch veröffentlicht.<br />

III. Angaben zur Bilanz<br />

(4) Anlagevermögen<br />

Die Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich<br />

der Abschreibungen des Geschäftsjahres wird in der<br />

Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG | <strong>Zahlen</strong> | KVV Geschäftsbericht 2012 171

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