PDF-Ausgabe - G´sund Online
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46<br />
ORGANISATION & KOMMUNIKATION<br />
Internes Kontrollsystem<br />
Das IKS als komplexes Geflecht von Regelungen, Funktionen und<br />
Kontrollmechanismen (Teil 2)<br />
Das IKS der KAGes ist, wie<br />
auch in anderen Unternehmen,<br />
ein sehr komplexes Geflecht<br />
von Regelungen, Funktionen<br />
und Kontrollmechanismen,<br />
welche großteils nicht bewusst<br />
als IKS wahrgenommen werden.<br />
Eingebunden ist es in die gesamte<br />
Aufbau- und Ablauforganisation<br />
der KAGes.<br />
In der letzten <strong>Ausgabe</strong> von<br />
G'sund wurde über die Ziele des<br />
IKS sowie das Kontrollumfeld als<br />
Mag. Birgit<br />
Fahrnberger,<br />
Organisationsabteilung/Interne<br />
Revision.<br />
wesentlicher Faktor für die Wirksamkeit<br />
des IKS und das Kontrollbewusstsein der<br />
Mitarbeiter und Führungskräfte berichtet.<br />
Im Folgenden werden organisatorische Vorkehrungen<br />
und Regelungen zu den Arbeitsabläufen<br />
beschrieben, die zu einer transparenten<br />
Aufbauorganisation und schlüssigen<br />
Ablauforganisation beitragen sollen.<br />
Organisatorische Vorkehrungen<br />
Organigramme und Funktionsbeschreibungen<br />
dokumentieren die Aufbauorganisation.<br />
Sie regeln neben grundsätzlichen Bestimmungen<br />
wie Geschäfts- und Anstaltsordnungen<br />
die Verteilung von Aufgaben, Kompetenzen<br />
und Verantwortung. Ergänzt werden<br />
sie durch Handlungsvollmachten, unternehmensspezifische<br />
Regelungen für die<br />
Zeichnungsberechtigung und auch durch<br />
das Vier-Augen-Prinzip.<br />
Vier-Augen-Prinzip/<br />
Funktionstrennung<br />
Das Vier-Augen-Prinzip/die Funktionstrennung<br />
soll sicherstellen,<br />
dass die Bearbeitung von Geschäftsvorgängen<br />
über mehrere<br />
Personen oder Abteilungen verteilt<br />
ist. In organisatorischer Hinsicht<br />
soll gewährleistet sein, dass<br />
kein Geschäftsvorgang von seinen<br />
Anfängen bis zur endgültigen<br />
Erledigung in einer Hand liegt und<br />
auch Buchungs- und Zahlungsgeschäfte<br />
nicht von ein und derselben Person<br />
durchgeführt werden.<br />
Das Vier-Augen-Prinzip findet sich in den<br />
organisatorischen Strukturen (z. B. gemeinsame<br />
Aufgaben der Anstaltsleitung lt.<br />
Anstaltsordnung) und auch in Richtlinien<br />
wieder.<br />
Zugriffs- und<br />
Änderungsberechtigungen<br />
Das Datenschutzgesetz 2000 und darauf<br />
aufbauend die Datensicherheitsvorschriften<br />
der KAGes sehen eine Regelung der<br />
Zugriffsberechtigungen auf Daten und Programme<br />
und den Schutz vor der Einsicht<br />
und Verwendung durch Unbefugte vor.<br />
Dies wird durch Vorgaben zur Einrichtung,<br />
Änderung und Löschung von Zugriffsberechtigungen,<br />
die Verantwortung hiefür<br />
und deren Dokumentation ermöglicht. Wesentlich<br />
ist, dass für die Beantragung von<br />
Benutzereinstiegen zu EDV-Systemen<br />
standardisierte Formulare vorliegen, die<br />
eine ausreichende Dokumentation ermöglichen<br />
und eine Missbrauchsmöglichkeit<br />
präventiv ausschließen. Für den einzelnen<br />
Mitarbeiter bedeutet dies eine erhöhte<br />
Verantwortung für den Schutz vor unbefugtem<br />
Zugriff auf seinen EDV-Arbeitsplatz.<br />
Regelungen zu<br />
den Arbeitsabläufen<br />
Die Beschreibung und graphische Darstellung<br />
der Kernprozesse der Patientenbetreuung<br />
und -versorgung sowie der wichtigsten<br />
unterstützenden Prozesse sind das<br />
dynamische Element eines IKS. Dazu<br />
gehören Festlegungen über die Schnittstellen<br />
und die Verwendung von genormten<br />
Formularen ebenso wie Hinweise auf<br />
Richtlinien, Standards, Arbeitsunterlagen<br />
und Kennzahlen.<br />
So wurden beispielsweise die Haupt-<br />
Geschäftsprozesse der Zentraldirektion im<br />
KAGes-Richtlinie für die Zeichnungsberechtigung<br />
Diese regelt die äußere Form der Ausübung<br />
von Vollmachten, die Zeichnungsberechtigung<br />
für den Schriftverkehr, das Eingehen<br />
von Verpflichtungen sowie die Genehmigung<br />
zur Abschreibung von Forderungen<br />
und das Ausscheiden von Vermögenswerten.<br />
Der Berechtigungsumfang für den rechtsverbindlichen<br />
Schriftverkehr und die Vergabe<br />
von Lieferungen und Leistungen (Investitionen,<br />
Materialien und Sonstige Leistungen)<br />
ist in sechs Berechtigungsstufen gegliedert.<br />
Damit wird u. a. die Vorlage bzw. Zeichnung<br />
von Geschäftsvorgängen an/durch einen<br />
Gesamtprokuristen, Vorstandsdirektor oder<br />
den Vorstand festgelegt.<br />
Das Überwachungssystem der KAGes als Grafik.<br />
März 2007<br />
Menschen helfen Menschen