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PDF-Ausgabe - G´sund Online

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46<br />

ORGANISATION & KOMMUNIKATION<br />

Internes Kontrollsystem<br />

Das IKS als komplexes Geflecht von Regelungen, Funktionen und<br />

Kontrollmechanismen (Teil 2)<br />

Das IKS der KAGes ist, wie<br />

auch in anderen Unternehmen,<br />

ein sehr komplexes Geflecht<br />

von Regelungen, Funktionen<br />

und Kontrollmechanismen,<br />

welche großteils nicht bewusst<br />

als IKS wahrgenommen werden.<br />

Eingebunden ist es in die gesamte<br />

Aufbau- und Ablauforganisation<br />

der KAGes.<br />

In der letzten <strong>Ausgabe</strong> von<br />

G'sund wurde über die Ziele des<br />

IKS sowie das Kontrollumfeld als<br />

Mag. Birgit<br />

Fahrnberger,<br />

Organisationsabteilung/Interne<br />

Revision.<br />

wesentlicher Faktor für die Wirksamkeit<br />

des IKS und das Kontrollbewusstsein der<br />

Mitarbeiter und Führungskräfte berichtet.<br />

Im Folgenden werden organisatorische Vorkehrungen<br />

und Regelungen zu den Arbeitsabläufen<br />

beschrieben, die zu einer transparenten<br />

Aufbauorganisation und schlüssigen<br />

Ablauforganisation beitragen sollen.<br />

Organisatorische Vorkehrungen<br />

Organigramme und Funktionsbeschreibungen<br />

dokumentieren die Aufbauorganisation.<br />

Sie regeln neben grundsätzlichen Bestimmungen<br />

wie Geschäfts- und Anstaltsordnungen<br />

die Verteilung von Aufgaben, Kompetenzen<br />

und Verantwortung. Ergänzt werden<br />

sie durch Handlungsvollmachten, unternehmensspezifische<br />

Regelungen für die<br />

Zeichnungsberechtigung und auch durch<br />

das Vier-Augen-Prinzip.<br />

Vier-Augen-Prinzip/<br />

Funktionstrennung<br />

Das Vier-Augen-Prinzip/die Funktionstrennung<br />

soll sicherstellen,<br />

dass die Bearbeitung von Geschäftsvorgängen<br />

über mehrere<br />

Personen oder Abteilungen verteilt<br />

ist. In organisatorischer Hinsicht<br />

soll gewährleistet sein, dass<br />

kein Geschäftsvorgang von seinen<br />

Anfängen bis zur endgültigen<br />

Erledigung in einer Hand liegt und<br />

auch Buchungs- und Zahlungsgeschäfte<br />

nicht von ein und derselben Person<br />

durchgeführt werden.<br />

Das Vier-Augen-Prinzip findet sich in den<br />

organisatorischen Strukturen (z. B. gemeinsame<br />

Aufgaben der Anstaltsleitung lt.<br />

Anstaltsordnung) und auch in Richtlinien<br />

wieder.<br />

Zugriffs- und<br />

Änderungsberechtigungen<br />

Das Datenschutzgesetz 2000 und darauf<br />

aufbauend die Datensicherheitsvorschriften<br />

der KAGes sehen eine Regelung der<br />

Zugriffsberechtigungen auf Daten und Programme<br />

und den Schutz vor der Einsicht<br />

und Verwendung durch Unbefugte vor.<br />

Dies wird durch Vorgaben zur Einrichtung,<br />

Änderung und Löschung von Zugriffsberechtigungen,<br />

die Verantwortung hiefür<br />

und deren Dokumentation ermöglicht. Wesentlich<br />

ist, dass für die Beantragung von<br />

Benutzereinstiegen zu EDV-Systemen<br />

standardisierte Formulare vorliegen, die<br />

eine ausreichende Dokumentation ermöglichen<br />

und eine Missbrauchsmöglichkeit<br />

präventiv ausschließen. Für den einzelnen<br />

Mitarbeiter bedeutet dies eine erhöhte<br />

Verantwortung für den Schutz vor unbefugtem<br />

Zugriff auf seinen EDV-Arbeitsplatz.<br />

Regelungen zu<br />

den Arbeitsabläufen<br />

Die Beschreibung und graphische Darstellung<br />

der Kernprozesse der Patientenbetreuung<br />

und -versorgung sowie der wichtigsten<br />

unterstützenden Prozesse sind das<br />

dynamische Element eines IKS. Dazu<br />

gehören Festlegungen über die Schnittstellen<br />

und die Verwendung von genormten<br />

Formularen ebenso wie Hinweise auf<br />

Richtlinien, Standards, Arbeitsunterlagen<br />

und Kennzahlen.<br />

So wurden beispielsweise die Haupt-<br />

Geschäftsprozesse der Zentraldirektion im<br />

KAGes-Richtlinie für die Zeichnungsberechtigung<br />

Diese regelt die äußere Form der Ausübung<br />

von Vollmachten, die Zeichnungsberechtigung<br />

für den Schriftverkehr, das Eingehen<br />

von Verpflichtungen sowie die Genehmigung<br />

zur Abschreibung von Forderungen<br />

und das Ausscheiden von Vermögenswerten.<br />

Der Berechtigungsumfang für den rechtsverbindlichen<br />

Schriftverkehr und die Vergabe<br />

von Lieferungen und Leistungen (Investitionen,<br />

Materialien und Sonstige Leistungen)<br />

ist in sechs Berechtigungsstufen gegliedert.<br />

Damit wird u. a. die Vorlage bzw. Zeichnung<br />

von Geschäftsvorgängen an/durch einen<br />

Gesamtprokuristen, Vorstandsdirektor oder<br />

den Vorstand festgelegt.<br />

Das Überwachungssystem der KAGes als Grafik.<br />

März 2007<br />

Menschen helfen Menschen

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