DBFZ Report Nr. 18 - Deutsches Biomasseforschungszentrum
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Technische, ökologische und ökonomische Bewertung<br />
In Tabelle 8.9 ist die Höhe des Zuschlags und die Dauer der Zahlung für KWK-Strom aufgelistet, sofern<br />
keine Vergütung nach EEG erfolgt.<br />
Tabelle 8.9<br />
Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung für KWK-Strom laut KWK Gesetz.<br />
Elektrische Leistungsklasse Zuschlag für KWK-Strom Dauer der Zahlung<br />
Kategorie A – kleine KWK-Anlagen bis 2 MW und Brennstoffzellen<br />
- KWK-Anlagen und Brennstoffzellen bis 50 kW 5,41 €ct/kWh<br />
10 Jahre oder wahlweise 30.000<br />
Vollbenutzungsstunden<br />
- KWK-Anlagen über 50 kW bis 2 MW:<br />
für den Leistungsanteil bis 50 kW 5,41 €ct/kWh 30.000 Vollbenutzungsstunden<br />
für den Leistungsanteil über 50 kW bis 250 KW 4,0 €ct/kWh 30.000 Vollbenutzungsstunden<br />
für den Leistungsanteil über 250 kW bis 2 MW 2,4 €ct/kWh 30.000 Vollbenutzungsstunden<br />
In Tabelle 8.10 ist die Vergütung für KWK-Strom aus nichterneuerbaren Rohstoffen (A6) zusammengefasst.<br />
Da der KWK-Zuschlag nur für 30 000 Vollbenutzungsstunden ohne jedwede Preissteigerung<br />
gezahlt wird, wurde dieser über den Betrachtungszeitraum dynamisch gemittelt. Zudem ist eine<br />
Preissteigerung innerhalb der Betrachtungsdauer für den Grundlaststrom an der Strombörse EEX sowie<br />
für die vermiedenen Netznutzungsentgelte unterstellt, da die Vergütung den mittleren Stromgestehungskosten<br />
gegenübergestellt werden soll. Dies führt dazu, dass die aktuelle Vergütung einer<br />
<strong>18</strong>0 kWel erdgasbefeuerten Anlage, ausgehend von einem über 20 Jahre gemittelten KWK-Zuschlag, in<br />
Höhe von 8,3 €ct/kWhel auf durchschnittlich 10,2 €ct/kWhel steigt und nicht wie bei der EEG-Vergütung<br />
auf dem derzeitigen Niveau verharrt.<br />
Tabelle 8.10 Aktuelle Vergütung der fossilen Referenz unter Annahme einer Preissteigerung von 3 % p. a. (eigene Berechnungen<br />
unter Verwendung von (EEX 2013, S. 1)).<br />
Grundlaststrom an der<br />
Strombörse EEX (2011)<br />
Vermiedene<br />
Netznutzungsentgelte<br />
KWK Zuschlag<br />
(gemittelt)<br />
Vergütung<br />
(gesamt)<br />
Vergütung der Anlage A6<br />
(ohne Preissteigerung)<br />
Vergütung der Anlage A6<br />
(mit Preissteigerung)<br />
5,1 €ct/kWhel 1,7 €ct/kWhel 1,5 €ct/kWhel 8,3 €ct/kWhel<br />
6,5 €ct/kWhel 2,2 €ct/kWhel 1,5 €ct/kWhel 10,2 €ct/kWhel<br />
Die Stromgestehungskosten der ausgewählten Anlagen(-konzepte) unter den Randbedingungen des<br />
Szenarios 1 (stromgeführter Betrieb) sind in Abbildung 8.17 dargestellt (detailliertere Werte sind im<br />
Anhang in Tabelle 11.10 ff. aufgelistet). Bei dem Vergleich der kleintechnischen Biomassevergasungsanlagen<br />
untereinander, schneiden die Anlagen A3 und A4 mit einer mittleren elektrischen Leistung von<br />
ca. 160 kW am besten ab, wobei sich lediglich das Anlagenkonzept A3 unter den gewählten Annahmen<br />
als betriebswirtschaftlich rentabel erweist. Die mittleren Gestehungskosten während des Betrachtungs-<br />
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