DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
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8. Die Kommission nimmt Maßnahmen in Form delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 41 an,<br />
in denen die Kriterien und Faktoren spezifiziert werden, die von <strong>der</strong> ESMA bei <strong>der</strong><br />
Bestimmung <strong>der</strong> Tatsache zu berücksichtigen sind, wann erhebliche Bedenken hinsichtlich<br />
des Anlegerschutzes gegeben sind o<strong>der</strong> eine Gefahr für das ordnungsgemäße Funktionieren<br />
und die Integrität <strong>der</strong> Finanz- o<strong>der</strong> Rohstoffmärkte o<strong>der</strong> aber die Stabilität des gesamten<br />
Finanzsystems in <strong>der</strong> Union o<strong>der</strong> eines Teils davon im Sinne von Absatz 2 Buchstabe a<br />
droht.<br />
Diese Kriterien und Faktoren schließen unter an<strong>der</strong>em Folgendes ein:<br />
a) den Grad <strong>der</strong> Komplexität eines Finanzinstruments und den Bezug zu <strong>der</strong> Art von<br />
Kunden, an die es vermarktet und verkauft wird,<br />
b) das Volumen o<strong>der</strong> den Nominalwert bei Ausgabe eines Finanzinstruments,<br />
c) den Innovationsgrad eines Finanzinstruments, einer Finanztätigkeit o<strong>der</strong> einer<br />
Finanzpraxis,<br />
d) den Leverage-Effekt eines Finanzprodukts o<strong>der</strong> einer Finanzpraxis.<br />
Artikel 32<br />
Produktintervention seitens <strong>der</strong> zuständigen Behörden<br />
1. Eine zuständige Behörde kann in o<strong>der</strong> von einem Mitgliedstaat Folgendes verbieten o<strong>der</strong><br />
beschränken:<br />
a) die Vermarktung, den Vertrieb o<strong>der</strong> den Verkauf von bestimmten<br />
Finanzinstrumenten o<strong>der</strong> Finanzinstrumenten mit bestimmten Merkmalen o<strong>der</strong><br />
b) eine Form <strong>der</strong> Finanztätigkeit o<strong>der</strong> -praxis.<br />
2. Eine zuständige Behörde kann die in Absatz 1 genannte Maßnahme ergreifen, wenn sie sich<br />
ordnungsgemäß vergewissert hat, dass<br />
a) ein Finanzinstrument, eine Finanztätigkeit o<strong>der</strong> eine Finanzpraxis erhebliche<br />
Bedenken für den Anlegerschutz aufwirft o<strong>der</strong> eine Gefahr für das ordnungsgemäße<br />
Funktionieren und die Integrität <strong>der</strong> Finanz- o<strong>der</strong> Rohstoffmärkte o<strong>der</strong> aber die<br />
Stabilität des gesamten Finanzsystems o<strong>der</strong> eines Teils davon darstellt;<br />
11007/13 as/AS/ij 100<br />
DGG 1B<br />
<strong>DE</strong>