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DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente

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Sehen die gemäß Artikel 10 festgelegten Maßnahmen für bestimmte Kategorien von<br />

Geschäften in Bezug auf Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte,<br />

Emissionszertifikate und Derivate, die an einem Handelsplatz gehandelt werden, eine<br />

spätere Veröffentlichung, eine Veröffentlichung von wenigen Einzelheiten o<strong>der</strong> von<br />

Einzelheiten in aggregierter Form o<strong>der</strong> eine Kombination hiervon o<strong>der</strong> eine<br />

Nichtveröffentlichung des Geschäftsvolumens vor, so besteht diese Möglichkeit auch für<br />

diese Geschäfte, wenn sie außerhalb von Handelsplätzen abgeschlossen werden.<br />

4. Die ESMA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen Folgendes<br />

spezifiziert wird:<br />

a) die Kennzeichen <strong>der</strong> verschiedenen Arten von im Rahmen dieses Artikels<br />

veröffentlichten Geschäften, bei denen zwischen solchen unterschieden wird, die vor<br />

allem durch mit <strong>der</strong> Bewertung von Instrumenten verbundene Faktoren<br />

charakterisiert sind, und solchen, die durch an<strong>der</strong>e Faktoren bestimmt werden;<br />

b) die Kriterien für die Anwendung <strong>der</strong> Verpflichtung gemäß Absatz 1 bei <strong>der</strong><br />

Verwendung dieser Finanzinstrumente zum Zwecke <strong>der</strong> Besicherung, <strong>der</strong> Beleihung<br />

o<strong>der</strong> für an<strong>der</strong>e Zwecke, bei denen <strong>der</strong> Handel mit Finanzinstrumenten durch an<strong>der</strong>e<br />

Faktoren als die aktuelle Marktbewertung des Instruments bestimmt wird.<br />

Die ESMA legt <strong>der</strong> Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum<br />

[XXX] vor.<br />

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, nach dem Verfahren gemäß den Artikeln 10<br />

bis 14 <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 die in Unterabsatz 1 genannten technischen<br />

Regulierungsstandards zu erlassen.<br />

11007/13 as/AS/ij 65<br />

DGG 1B<br />

<strong>DE</strong>

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