DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
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Sehen die gemäß Artikel 10 festgelegten Maßnahmen für bestimmte Kategorien von<br />
Geschäften in Bezug auf Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte,<br />
Emissionszertifikate und Derivate, die an einem Handelsplatz gehandelt werden, eine<br />
spätere Veröffentlichung, eine Veröffentlichung von wenigen Einzelheiten o<strong>der</strong> von<br />
Einzelheiten in aggregierter Form o<strong>der</strong> eine Kombination hiervon o<strong>der</strong> eine<br />
Nichtveröffentlichung des Geschäftsvolumens vor, so besteht diese Möglichkeit auch für<br />
diese Geschäfte, wenn sie außerhalb von Handelsplätzen abgeschlossen werden.<br />
4. Die ESMA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen Folgendes<br />
spezifiziert wird:<br />
a) die Kennzeichen <strong>der</strong> verschiedenen Arten von im Rahmen dieses Artikels<br />
veröffentlichten Geschäften, bei denen zwischen solchen unterschieden wird, die vor<br />
allem durch mit <strong>der</strong> Bewertung von Instrumenten verbundene Faktoren<br />
charakterisiert sind, und solchen, die durch an<strong>der</strong>e Faktoren bestimmt werden;<br />
b) die Kriterien für die Anwendung <strong>der</strong> Verpflichtung gemäß Absatz 1 bei <strong>der</strong><br />
Verwendung dieser Finanzinstrumente zum Zwecke <strong>der</strong> Besicherung, <strong>der</strong> Beleihung<br />
o<strong>der</strong> für an<strong>der</strong>e Zwecke, bei denen <strong>der</strong> Handel mit Finanzinstrumenten durch an<strong>der</strong>e<br />
Faktoren als die aktuelle Marktbewertung des Instruments bestimmt wird.<br />
Die ESMA legt <strong>der</strong> Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum<br />
[XXX] vor.<br />
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, nach dem Verfahren gemäß den Artikeln 10<br />
bis 14 <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 die in Unterabsatz 1 genannten technischen<br />
Regulierungsstandards zu erlassen.<br />
11007/13 as/AS/ij 65<br />
DGG 1B<br />
<strong>DE</strong>