DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
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(5) Vorschriften zu den Transparenzanfor<strong>der</strong>ungen in Bezug auf Handel und Regulierung müssen<br />
in Form eines unmittelbar anwendbaren Gesetzgebungsakts erlassen werden, <strong>der</strong> auf alle<br />
Wertpapierfirmen Anwendung findet; letztere sollten auf allen Märkten in <strong>der</strong> Union einheitliche<br />
Regeln zu befolgen haben, damit eine einheitliche Anwendung eines einzigen Rechtsrahmens<br />
sichergestellt, unionsweit das Vertrauen in die Transparenz <strong>der</strong> Märkte gestärkt, die Komplexität<br />
<strong>der</strong> Regulierung und die Befolgungskosten für Firmen, insbeson<strong>der</strong>e für grenzüberschreitend tätige<br />
Finanzinstitute, reduziert und ein Beitrag zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen geleistet<br />
werden kann. Der Erlass einer Verordnung, die eine unmittelbare Anwendbarkeit gewährleistet, ist<br />
<strong>der</strong> beste Weg, um diese Regulierungsziele zu verwirklichen und einheitliche Rahmenbedingungen<br />
sicherzustellen, indem die Einführung divergieren<strong>der</strong> nationaler Anfor<strong>der</strong>ungen, zu <strong>der</strong> es im Zuge<br />
<strong>der</strong> Umsetzung einer Richtlinie kommen könnte, verhin<strong>der</strong>t wird.<br />
(6) Die Begriffsbestimmungen für den geregelten Markt und das multilaterale Handelssystem<br />
(MTF) sollten präziser gefasst werden und eng aneinan<strong>der</strong> angelehnt bleiben, um <strong>der</strong> Tatsache<br />
Rechnung zu tragen, dass beide effektiv die Funktion des organisierten Handels erfüllen. Die<br />
Begriffsbestimmungen sollten bilaterale Systeme ausschließen, bei denen eine Wertpapierfirma<br />
jedes Geschäft für eigene Rechnung tätigt, auch wenn sie als risikolose Gegenpartei zwischen<br />
Käufer und Verkäufer steht, <strong>der</strong>en Aufträge zu zwei o<strong>der</strong> mehr sich deckenden Geschäften, die<br />
gleichzeitig abgeschlossen werden, zusammengeführt werden. Geregelten Märkten und MTF sollte<br />
es nicht gestattet sein, Kundenaufträge unter Einsatz von Eigenkapital auszuführen. Der Begriff<br />
"System" umfasst sowohl die Märkte, die aus einem Regelwerk und einer Handelsplattform<br />
bestehen, als auch solche, die ausschließlich auf <strong>der</strong> Grundlage eines Regelwerks funktionieren.<br />
Geregelte Märkte und MTF müssen keine "technischen" Systeme für das Zusammenführen von<br />
Aufträgen betreiben. Ein Markt, <strong>der</strong> nur aus einem Regelwerk besteht, das Fragen in Bezug auf die<br />
Mitgliedschaft, die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel, den Handel zwischen<br />
Mitglie<strong>der</strong>n, die Meldung von Geschäften und die Transparenzpflichten regelt, ist ein geregelter<br />
Markt o<strong>der</strong> ein MTF im Sinne dieser Verordnung; Geschäfte, die nach diesen Regeln abgeschlossen<br />
werden, gelten als an einem geregelten Markt o<strong>der</strong> über ein MTF abgeschlossene Geschäfte. Der<br />
Begriff "Interesse am Kauf und Verkauf" ist im weiten Sinne zu verstehen und schließt Aufträge,<br />
Kursofferten und Interessenbekundungen ein.<br />
11007/13 as/AS/ij 4<br />
DGG 1B<br />
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