DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
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1b. Wird in dem Bericht festgestellt, dass sich die Anwendung <strong>der</strong> Ausnahme nach Artikel 4<br />
Absatz 1 Buchstabe a und Buchstabe b Ziffer i nachteilig auf die Kursbildung auswirkt, so<br />
legt die Kommission Vorschläge – auch für Än<strong>der</strong>ungen dieser Verordnung – hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Anwendung dieser Ausnahmen vor. In diesen Vorschlägen, die eine Folgenabschätzung<br />
<strong>der</strong> vorgeschlagenen Än<strong>der</strong>ungen beinhalten, wird den Zielen dieser Verordnung, den<br />
Auswirkungen in Form von Marktstörungen, den Auswirkungen auf den Wettbewerb sowie<br />
den potenziellen Auswirkungen auf die Anleger in <strong>der</strong> Union Rechnung getragen.<br />
2. Vor Ablauf von [zwei Jahren] nach <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> MiFIR im Sinne von Artikel 46 legt<br />
die Kommission nach Konsultation <strong>der</strong> ESMA dem Rat und dem Parlament einen Bericht<br />
über die Funktionsweise des Artikels 23 vor, wozu auch eine Analyse <strong>der</strong> Tatsache zählt, ob<br />
Inhalt und Form <strong>der</strong> bei den zuständigen Behörden eingegangenen und zwischen ihnen<br />
ausgetauschten Geschäftsmeldungen eine umfassende Überwachung <strong>der</strong> Tätigkeiten von<br />
Wertpapierfirmen im Sinne von Artikel 23 Absatz 1 zulassen. Die Kommission kann<br />
geeignete Vorschläge unterbreiten und beispielsweise vorsehen, dass Geschäfte an ein von<br />
<strong>der</strong> ESMA vorgesehenes System anstatt an die zuständigen Behörden zu melden sind, so<br />
dass die jeweils zuständigen Behörden Zugang zu sämtlichen aufgrund dieses Artikels<br />
gemeldeten Informationen haben.<br />
3. Vor Ablauf von [zwei Jahren] nach <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> MiFIR im Sinne von Artikel 46 legt<br />
die Kommission nach Konsultation <strong>der</strong> ESMA dem Europäischen Parlament und dem Rat<br />
einen Bericht über die Fortschritte bei <strong>der</strong> Verlagerung des Handels mit standardisierten<br />
OTC-Derivaten auf Börsen o<strong>der</strong> elektronische Handelsplattformen im Sinne <strong>der</strong> Artikel 22<br />
und 24 vor.<br />
11007/13 as/AS/ij 112<br />
DGG 1B<br />
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